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Wir helfen bei der Beantragung des Pflegegrades, weil die Pflegekasse Ihr Ergebnis oft falsch berechnet.

Durch die falsche Einstufung zahlt die Pflegekasse im Schnitt 175 Euro im Monat zu wenig.*
Aus den Medien bekannt:
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Der NDR war 2023 bei uns und hat über die Notwendigkeit der Unterstützung in der Pflege berichtet. Mehr lesen

Damit Sie Geld von der Pflegeversicherung erhalten, benötigen Sie zuerst einen Pflegegrad und müssen dazu einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Darum bekommen pflegebedürftige Menschen zu wenig ausgezahlt.
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Die Pflegekassen beurteilen den Pflegegrad häufig zu niedrig. Versicherte können das Begutachtungsverfahren nur schwer kontrollieren und sind auf die Begutachtung der Pflegekasse nicht gut vorbereitet. 

Der Pflegegrad ist später jedoch ausschlaggebend für die Höhe Ihrer finanziellen Unterstützung. 

Mit unserem Gutachten können Sie Ihre Pflegebedürftigkeit deshalb kostenlos überprüfen, eine Selbsteinschätzung vornehmen und direkt einen Antrag stellen.

So können wir Sie unterstützen.

Pflegegrad-Gutachten

Genau wissen, was Ihnen zusteht.

Durch unser Pflegegrad-Gutachten ermitteln Sie, welcher Pflegegrad Ihnen tatsächlich erteilt werden sollte.

Bis zum Antrag dauert das ca. 40 Minuten. Dafür wissen Sie beim offiziellen Begutachtungstermin genau, was auf Sie zukommt.

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Schnell-Check

Wenn es schnell gehen muss.

Nur 6 Fragen bis zum Ergebnis und dann direkt den Antrag auf Pflegegrad stellen. 

Bis zum Antrag dauert es keine 3 Minuten. Sie erhalten einen ersten Eindruck, was überhaupt möglich ist.

Schnellcheck

Wir sind der Partner, dem die Pflege vertraut.

Unser Pflegegrad-Gutachten wurde mit der Pflegepraxis entwickelt und enthält viele Tipps und Hinweise. Das gibt es nur bei uns! Unsere Partner nutzen das Gutachten selbst auch für die eigene professionelle Pflegeberatung.

Kostenfrei? Wo gibt’s denn sowas heute noch?

Bei uns! Wir finanzieren uns nicht über Gelder pflegebedürftige Personen, sondern über Pflichtzahlungen der Versicherungen.

Unsere Kostenfreiheit ist durch Presse und Politik bestätigt. Unsere Services wurden durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

 

Wir haben alle Pflegekassen bei uns im System.

  • AOK
  • Barmer
  • Betriebskrankenkassen (BKKs)
  • DAK
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • IKK classic
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • Postbeamtenkrankenkasse
  • TK – Techniker Krankenkasse

* Verschiedene Medien (u.a. die ARD in ihrer Sendung “Im Zweifel gegen den Patienten”) berichten seit Jahren, dass Pflegekassen Anträge auf Pflegeleistungen seit Jahren zu niedrig einstufen. Kunden erhalten nach der Unterstützung im Widerspruch durch unsere Partneranwälte im Schnitt weitere 175 Euro mehr Pflegegeld, aufgrund der zuvor zu niedrigen Einstufung durch die Pflegekasse.