In die Tricks der Pflegeindustrie des NDR, in Kooperation mit SWR wurde Pflegewächter als Unterstützung vorgestellt. Auch der rbb, der NDR und RTL haben schon über Probleme im Pflegefall, das Handeln der Pflegekasse und die Notwendigkeit unserer Unterstützung berichtet.
Wir wollen, dass jeder seinen korrekten Pflegegrad einfordern kann. Daher ist der anwaltliche Teil der Unterstützung für Sie immer kostenlos, egal wie der Fall ausgeht. So tragen Sie auch im Misserfolg kein Risiko!
Einzige Ausnahme: Sie brechen vorzeitig ab oder verwenden den Widerspruch missbräuchlich.*
Wir arbeiten sozial und solidarisch. Aus diesem Grund erheben wir nur bei Erfolg im Widerspruch eine einmalige Gebühr von 59,50 Euro für unseren gesamten Service.
Uns kann nur bewerten, wer auch persönlich eine Serviceerfahrung gemacht hat, Ehrensache.
Wir garantieren die Echtheit der Bewertungen und Identität der Kunden durch E-Mail-Korrespondenz und Logins in unserem Nutzerprofil.
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.
Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Ein Widerspruch mit der Unterstützung unserer Partneranwälte ist überdurchschnittlich häufig erfolgreich. Sollten Sie mit dem Pflegegrad der Pflegekasse nicht einverstanden sein, lohnt sich für Sie ein Widerspruch.
Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat. Wir haben auch dafür gesorgt, dass der Widerspruch für Sie kein Kostenrisiko darstellt. Im Misserfolg tragen wir die anfallenden Anwaltskosten.
Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zudem zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.
Die anwaltliche Tätigkeit hat für Sie kein Kostenrisiko.
Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.
Im Erfolg des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. So müssen Sie sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.
Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns auch nicht für eine Erstberatung. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen. Sie zahlen bei uns nur eine einmalige Vergütung von 59,50 Euro und das auch nur im Erfolg des Widerspruchs.
Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Aber ein Widerspruch ohne Begründung wird in der Regel keinen Erfolg haben.
Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Zusätzlich müssen daher Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse benannt werden. Diese Fehler zu finden, darauf sind unsere Partneranwälte spezialisiert und helfen Ihnen gern.
Mit unserer Online-Anmeldung übermitteln Sie uns innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall.
Wir vermitteln Ihnen unsere Kooperationsanwälte, die Ihre Erstangaben prüfen und sofort Widerspruch zur Fristwahrung einlegen. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte auch Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an.
Die Akteneinsicht wird von unseren Anwälten auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 5.000 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Parallel dazu können Sie über Ihr Kundenkonto weitere Details über Ihre Pflegebedürftigkeit und auch ärztliche Atteste übermitteln.
Unsere Partneranwälte formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung und achten auf eine zügige Bearbeitung der Pflegekasse. Sobald die Pflegekasse Ihren Fall neu bewertet hat und unseren Partneranwälten das neue Ergebnis mitgeteilt hat, erhalten Sie in Ihrem Kundenkonto eine Benachrichtigung.
Übrigens: Da wir unseren Service im gesamten Bundesgebiet anbieten, müssen Sie diese digitale Kommunikation über unsere Online-Anmeldung und Ihr Kundenkonto zwingend einhalten. Nur so können wir die Kostenfreiheit der Unterstützung für Sie gewährleisten und dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen eine Hilfe im Widerspruch erhalten.
Nein. Das ist kein Problem und ist für die Unterstützung kein Hindernis. Solange nicht schon eine Begutachtung im Widerspruchsverfahren stattgefunden hat, können unsere Kooperationsanwälte parallel Widerspruch einlegen und übernehmen das Verfahren und die Begründung für Sie.
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden.
In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus und überzieht diese Frist sogar. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen, die allein die Pflegekasse verschuldet hat.
Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und verpflichten die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.
Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.
* Unsere Kostenübernahme gilt nicht, sollten Sie den Widerspruch missbräuchlich verwenden oder vorzeitig abbrechen. Ein Abbruch ist Ihre freie Entscheidung. In diesen Fällen zahlen Sie aber den Anteil der anwaltlichen Arbeit, die unnötig für Sie aufgewandt wurde, weil dann keine Chance besteht, den Widerspruch kostendeckend durch die Pflegekasse zu gewinnen.
Wir begleiten unsere Kunden bundesweit und online, so dass niemand persönlich zu uns nach Hannover kommen muss.