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Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

Unsere Partneranwälte schreiben Ihre Widerspruchsbegründung.
Aus den Medien bekannt:
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In der Sendung Die Tricks der Pflegeindustrie wurde Pflegewächter als Unterstützung  vorgestellt (zum Video). Schon vorher hatte der NDR über die Notwendigkeit der Unterstützung im Widerspruch berichtet (zum Video).

Mit unserer Unterstützung haben Versicherte

So funktioniert der Widerspruch über Pflegewächter:

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  • Sie beantworten einige Fragen zu Ihrer Situation.
  • Unsere Partneranwälte legen Widerspruch ein. Damit ist die Frist gewahrt.
  • Anschließend fordern unsere Partneranwälte alle Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse an und schreiben eine ausführliche Begründung. 
  • Ihre Pflegekasse entscheidet über Ihren Widerspruch.

Kein Risiko beim Widerspruch.

* Bei Erfolg des Widerspruchs ist die Pflegekasse verpflichtet, die Anwaltskosten nachträglich zu übernehmen. 

Wir wollen nicht, dass es vom Einkommen abhängt, ob ein korrekter Pflegegrad eingefordert werden kann. Damit Sie kein finanzielles Risiko haben, finanzieren wir Ihre Anwaltskosten und tragen diese auch, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat. Für Sie ist die anwaltliche Unterstützung damit immer kostenlos, egal wie der Fall ausgeht.

Unsere Kostenübernahme gilt nicht, sollten Sie den Widerspruch missbräuchlich verwenden oder vorzeitig abbrechen. Ein Abbruch ist Ihre freie Entscheidung. In diesen Fällen zahlen Sie aber den Anteil der anwaltlichen Arbeit, die unnötig für Sie aufgewandt wurde, weil dann keine Chance besteht, den Widerspruch kostendeckend durch die Pflegekasse zu gewinnen.

Keine Anwaltskosten Wer zahlt den Anwalt?
Prüfung der Unterlagen
Prüfung der Unterlagen Wir
  Widerspruch erfolgreich
Widerspruch erfolgreich Die Pflegekasse
  Widerspruch erfolglos
Widerspruch erfolglos Wir
 

So finanzieren wir dieses Angebot.

Wir tragen Ihr Prozessrisiko, damit Sie unsere Partneranwälte ohne Probleme in Anspruch nehmen können.

Nur bei Erfolg des Widerspruchs erheben wir eine einmalige Gebühr von 59,50 Euro für unseren gesamten Service. Wir gewinnen also nur, wenn auch Sie gewinnen. Durch den Erfolg im Widerspruch haben Sie zu diesem Zeitpunkt auch regelmäßig bereits eine Nachzahlung oder rückwirkende Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Ein faireres und günstigeres Angebot gibt es nicht.

Die 59,50 Euro nutzen wir, um wiederum anderen Personen zu helfen, z. B. für die Kostenübernahme eines Widerspruchs. Das ist Solidarität. Wer sich gegen einen zu geringen Pflegegrad wehrt, hilft damit nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Menschen.

So läuft unsere Unterstützung im Widerspruch ab.

Video abspielen

In diesem Video beschreibt Mitgründer Florian Specht den Ablauf des Widerspruchs. 

Der Ablauf im Pflegewiderspruch

Ihr Aufwand: 10 Minuten

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Sie erhalten Ihren
Pflegegrad

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pflegewiderspruch

Wir vermitteln spezialisierte Anwälte, die sofort Widerspruch einlegen. Die Frist ist eingehalten.

Ihre Angaben bereiten wir auf und leiten diese an die Anwälte weiter.

Wir coachen Sie für eine mögliche Begutachtung im Widerspruch.

Unsere Anwälte schreiben Ihre Widerspruchs-
begründung.

Keine Reaktion der Kasse? Unsere Anwälte fordern eine Antwort!

Ihr Aufwand: 10 Minuten

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Ihre Angaben bereiten wir auf und leiten diese an die Anwälte weiter.

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Ihre Daten sind bei uns sicher.

Rechenzentrum
in Deutschland
Datenübertragung
verschlüsselt

Das sagen unsere Kunden:

Uns kann nur bewerten, wer auch persönlich eine Serviceerfahrung gemacht hat, Ehrensache. 
Wir garantieren die Echtheit der Bewertungen und Identität der Kunden durch E-Mail-Korrespondenz und Logins in unserem Nutzerprofil. 

Häufige Fragen:

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.

Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Ein Widerspruch mit der Unterstützung unserer Partneranwälte ist überdurchschnittlich häufig erfolgreich. Sollten Sie mit dem Pflegegrad der Pflegekasse nicht einverstanden sein, lohnt sich für Sie ein Widerspruch. 

Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat. Wir haben auch dafür gesorgt, dass der Widerspruch für Sie kein Kostenrisiko darstellt. Im Misserfolg tragen wir die anfallenden Anwaltskosten. 

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zudem zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Die anwaltliche Tätigkeit hat für Sie kein Kostenrisiko.

Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.

Im Erfolg des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. So müssen Sie sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.

Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns auch nicht für eine Erstberatung. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen. Sie zahlen bei uns nur eine einmalige Vergütung von 59,50 Euro und das auch nur im Erfolg des Widerspruchs.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Aber ein Widerspruch ohne Begründung wird in der Regel keinen Erfolg haben. 

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Zusätzlich müssen daher Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse benannt werden. Diese Fehler zu finden, darauf sind unsere Partneranwälte spezialisiert und helfen Ihnen gern.

Mit unserer Online-Anmeldung übermitteln Sie uns innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. 

Wir vermitteln Ihnen unsere Kooperationsanwälte, die Ihre Erstangaben prüfen und sofort Widerspruch zur Fristwahrung einlegen. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte auch Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an.

Die Akteneinsicht wird von unseren Anwälten auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 5.000 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Parallel dazu können Sie über Ihr Kundenkonto weitere Details über Ihre Pflegebedürftigkeit und auch ärztliche Atteste übermitteln. 

Unsere Partneranwälte formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung und achten auf eine zügige Bearbeitung der Pflegekasse. Sobald die Pflegekasse Ihren Fall neu bewertet hat und unseren Partneranwälten das neue Ergebnis mitgeteilt hat, erhalten Sie in Ihrem Kundenkonto eine Benachrichtigung. 

 

Übrigens: Da wir unseren Service im gesamten Bundesgebiet anbieten, müssen Sie diese digitale Kommunikation über unsere Online-Anmeldung und Ihr Kundenkonto zwingend einhalten. Nur so können wir die Kostenfreiheit der Unterstützung für Sie gewährleisten und dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen eine Hilfe im Widerspruch erhalten.

 

Nein. Das ist kein Problem und ist für die Unterstützung kein Hindernis. Solange nicht schon eine Begutachtung im Widerspruchsverfahren stattgefunden hat, können unsere Kooperationsanwälte parallel Widerspruch einlegen und übernehmen das Verfahren und die Begründung für Sie.

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. 

In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus und überzieht diese Frist sogar. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen, die allein die Pflegekasse verschuldet hat. 

Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und verpflichten die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.