Vorsorge-Check Teil 3: Patientenverfügung

In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen in der Vorsorge-Check-Reihe verschiedene Vorsorgedokumente vor und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen. Hier geht es um die Patientenverfügung.

Siehe auch: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Eine Patientenverfügung ist sinnvoll, wenn Sie bestimmte medizinische Versorgungen oder Maßnahmen für sich ausschließen möchten, wenn Sie Ihren freien Willen nicht mehr bilden oder äußern können.



Was bringt mir eine Patientenverfügung?

Jede medizinische Maßnahme muss im mutmaßlichen Willen des Patienten erfolgen, andernfalls ist eine Behandlung rechtswidrig und strafbar. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztliche Maßnahmen sie wünschen bzw. ablehnen, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr bilden oder äußern können.

Das bedeutet, Sie benennen Schritt für Schritt, in welchen Krankheitssituationen Sie mit welchen medizinischen Behandlungen einverstanden sind und welche Behandlungen sie ablehnen. Diese Verfügungen müssen dann von Ihren behandelnden Ärzten eingehalten werden, selbst wenn sie damit gegen die eigene Überzeugung handeln.

Beispiele: Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden (Transplantation), Wiederbelebung und lebensverlängernde Maßnahmen.

Schaubild Vorsorgedokumente: Was Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bewirken
Schaubild Vorsorgedokumente


Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung ausgestellt habe?

Müssen Sie behandelt werden, sind nicht ansprechbar und haben keine Patientenverfügung aber eine Vorsorgevollmacht im Bereich der Gesundheitsfürsorge ausgestellt, entscheidet der von Ihnen bevollmächtigte Mensch anhand der von Ihnen festgelegten Regeln über Ihre Behandlung. Er muss sich dann fragen, wie Sie – anhand Ihrer Wertevorstellungen – über Ihre Behandlung entscheiden würden.

Müssen Sie behandelt werden, sind nicht ansprechbar, haben keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht ausgestellt, bekommen Sie per Gerichtsverfahren vom Betreuungsgericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Dieser versucht dann in Ihrem Sinne und an Ihrer Stelle zu entscheiden. Häufig sind die vom Gericht berufenen Betreuer Angehörige von Ihnen. Es kann aber auch ein Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt werden, der Sie und Ihre Wünsche dementsprechend nicht kennt.

Empfehlung: Die Erstellung einer Patientenverfügung macht dann Sinn, wenn Sie für sich bestimmte medizinische Versorgungen oder Maßnahmen für sich ausschließen möchten. Mit dieser Verfügung verschaffen Sie Ihren Wünschen Ausdruck und Geltung und das auch dann, wenn Sie später nicht mehr dazu in der Lage sind und Ihren Willen nicht mehr äußern können. Versuchen Sie sich im Vorfeld darüber klar zu werden, was Ihre Behandlungswünsche z.B. bei einem schweren Unfall, einem Schlaganfall, einer tödlich verlaufenden Krankheit oder bei lebensgefährlichen Verletzungen sind. Dabei kann Ihnen beispielsweise ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt helfen. Beachten Sie außerdem Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation. 


Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Jede Person, die einwilligungsfähig und volljährig ist, kann eine solche Verfügung für sich selbst verfassen. Diese kann jederzeit überarbeitet oder formlos widerrufen werden.

Was gilt es bei der Verfassung zu beachten?

Wichtig ist, dass die Inhalte der Verfügung so konkret wie möglich benannt sind. Erstellen Sie Ihr individuelles Dokument, indem Sie Bezug auf evtl. bereits bestehende Krankheiten nehmen. Außerdem können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Werte zu Ihrem Leben und Sterben benennen. Sollten Sie sich bei der Formulierung unsicher sein, finden Sie hier unser Tool, das Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung unterstützt.


Muss meine Verfügung eingehalten werden?

Grundsätzlich ist die Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte bindend.


Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?

Die Patientenverfügung muss schriftlich abgegeben werden und sowohl Ihre Unterschrift als auch das Datum ebendieser tragen. Es gibt ansonsten keine Vorschriften über die Form der Verfügung.


Muss die Verfügung notariell beglaubigt sein?

Nein, eine Beglaubigung der Patientenverfügung ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich.


Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Es ist empfehlenswert das Dokument bei Ihrem Hausarzt zu hinterlegen. Darüber hinaus können Sie es, genau wie die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.

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