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Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

Unsere Partneranwälte schreiben Ihre Widerspruchsbegründung.
Aus den Medien bekannt:
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Der NDR war 2023 bei uns und hat über die Notwendigkeit der Unterstützung im Widerspruch berichtet. Mehr lesen

Im Jahr 2022 haben Versicherte nur durch unsere Unterstützung

So funktioniert der Widerspruch über Pflegewächter:

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  • Sie beantworten einige Fragen zu Ihrer Situation.
  • Unsere Partneranwälte legen Widerspruch ein. Damit ist die Frist gewahrt.
  • Anschließend fordern unsere Partneranwälte alle Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse an und schreiben eine ausführliche Begründung. 
  • Ihre Pflegekasse entscheidet über Ihren Widerspruch.

Das Ganze ist für Sie kostenlos.

Für Sie kostenlos Wer zahlt?
Bescheidprüfung
Bescheidprüfung Wir
  Widerspruch erfolgreich
Widerspruch erfolgreich Die Pflegekasse
  Widerspruch erfolglos
Widerspruch erfolglos Wir
  Klage erfolgreich
Klage erfolgreich Die Pflegekasse
  Klage erfolglos
Klage erfolglos Wir
 

Der Widerspruch ist für Sie kostenlos, solange Sie das Verfahren nicht vorzeitig abbrechen. In diesen Fällen würde ein entsprechender Teil der Vergütung berechnet, weil unsere Partneranwälte dann unnötig Zeit für Sie aufgewandt haben.

So läuft unsere Unterstützung im Widerspruch ab.

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In diesem Video beschreibt Mitgründer Florian Specht den Ablauf des Widerspruchs. 

Ihre Daten sind bei uns sicher.

Rechenzentrum
in Deutschland
Datenübertragung
verschlüsselt

Das sagen unsere Kunden:

Häufige Fragen:

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.

Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Unsere Unterstützung im Widerspruch ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie in einer Selbsteinschätzung prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat.

Die anwaltliche Tätigkeit ist für sie vollständig kostenlos, da die Kosten im Erfolgsfall von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. Sie müssen sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.

Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.

Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns nicht für eine Erstberatung und müssen auch im Erfolgsfall des Widerspruchs keine Erfolgsprovision an uns bezahlen. Solche “Erfolgsprovisionen” sind unmoralisch und unwirksam. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen.

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Für die Zweitbegutachtung sollten Sie die pflegefachlichen und rechtlichen Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse unbedingt benennen. Dabei helfen wir Ihnen gern.

Mit unserem Online-Fragebogen erfragen wir innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. Da wir unseren Service kostenfrei im gesamten Bundesgebiet anbieten, sind wir auf diese Online-Abfrage angewiesen.

Im zweiten Schritt ermitteln wir weitere Details über ihre Pflegebedürftigkeit. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an. Diese wird auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 1563 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Unsere Partneranwälte legen für Sie Widerspruch ein und formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung.

Nein. Das ist kein Problem und ist für unsere Unterstützung kein Hindernis. Unsere Kooperationsanwälte legen parallel zur Akteneinsicht immer auch Widerspruch ein.

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus. Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und mahnen die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.