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Muss ich bei der Klage vor dem Sozialgericht erscheinen?

Die Gerichte beauftragen gerichtlich bestellte Gutachter, die zu Ihnen nach Hause kommen und eine unabhängige Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vornehmen. Das Ergebnis wird dann ans Gericht geschickt. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass Versicherte bei der Klage vor dem Sozialgericht erscheinen müssen. Bisher war das aber nicht der Fall, da die Begutachtung eben immer bei Ihnen zu Hause stattfindet.

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