Bei einem erfolgreichen Widerspruch ist die Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu übernehmen. Geregelt ist das in § 63 SGB X.
Unsere Partneranwälte fordern diese Anwaltskosten von den Versicherungen ein. Sollte ein Fall nicht gewonnen werden, übernehmen wir die Rechtsanwaltskosten selbst. Auch durch unsere technische Unterstützung erreichen unsere Partner eine überdurchschnittliche Erfolgsquote im Widerspruchsverfahren und wir dafür eine Lizenzgebühr.
So können wir in eine Mischkalkulation gehen und Ihnen unseren Service kostenfrei anbieten.