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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Pflegewächter-Systeme durch Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Pflegewächter-Systeme durch Geschäftskunden

gültig ab 14.03.2022

der Goodright GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Specht und Noel Scheit,
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover

– im Folgenden „Goodright“ –

und

Ihnen persönlich oder dem Rechtssubjekt, zu dessen Vertretung Sie berechtigt sind, als Auftraggeber

– im Folgenden „Nutzer“ -:

1. Grundlegende Bestimmungen

(1.1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Goodright und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Die Vertragssprache ist deutsch.

(1.2) Die Bereitstellung der Online-Plattform von der Goodright soll die Arbeit der Nutzer im Bereich der Pflegeberatung erleichtern und dort zur Anwendung kommen.

(1.3) Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten auch für jeden Fall, dass der Nutzer einem Dritten Zugang zu den Plattformen von Goodright oder sonstigen Dienstleistungen von Goodright gestattet, unabhängig davon, ob der Nutzer hierzu von Goodright im Rahmen dieser Vereinbarung oder in sonstiger Weise ermächtigt wurde.

2. Dienstleistungen von Goodright

(2.1) Goodright betreibt eine Online-Plattform, welche es dem Nutzer ermöglicht, im Rahmen seiner Tätigkeit für seine Patient*innen (im Folgenden nur noch Patient)

  • den voraussichtlichen Pflegegrad zu berechnen und als Pflegegrad-Gutachten abzuspeichern sowie die Anerkennung des Pflegegrades bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen zu lassen,
  • die voraussichtlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen gegenüber der Pflegekasse zu berechnen und im Anschluss bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen zu lassen,
  • durch die Vermittlung eines externen Rechtsanwalts Widerspruch gegen einen Bescheid der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung des Patienten einzulegen.
 

(2.2)  Für die Einlegung eines Widerspruchs (Punkt 2.1. – dritter Unterpunkt) stellt Goodright dem Nutzer eine digitale Plattform zur Verfügung, auf welcher der Nutzer für seine Patient*Innen das Begehren (Widerspruch gegen den Bescheid einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung) mitteilen, die entsprechenden Unterlagen hochladen und Informationen anfügen kann. Diese Daten übermittelt Goodright an einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, sobald zwischen dem Patienten und dem Rechtsanwalt ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Im Anschluss prüft der Rechtsanwalt die Unterlagen und legt dann nach eigenem Ermessen Namens und im Auftrag des Patienten Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid ein.

(2.3) Für den Widerspruch bereitet Goodright die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen auf und bereitet die Vertragsanbahnung zwischen dem/der Patient*in und dem Rechtsanwalt vor, wird selbst jedoch nicht Vertragspartner des Vertrages zwischen dem Patienten und dem Rechtsanwalt. Goodright wird dem Rechtsanwalt die Unterlagen und Informationen erst zur Verfügung stellen, wenn der Nutzer und der Rechtsanwalt einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Goodright hat in keiner Weise Einwirkungsmöglichkeiten auf die Arbeit des Rechtsanwalts, welcher als Drittanbieter fungiert und die Software von Goodright nutzt.

(2.4) Goodright erbringt gegenüber dem Nutzer und Patienten keine Rechtsdienstleistung und erteilt keinen Rechtsrat.

(2.5) Der Anspruch des Nutzers auf die Leistung besteht im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Goodright behält sich vor, seine Leistung zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Goodright berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Nutzer. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, die Leistung zu nutzen (beispielsweise bei unvorhergesehenen Systemausfällen).

(2.6) Die Software wird „wie beschaffen“ zur Verfügung gestellt. Goodright übernimmt keine Haftung für die dargestellte Leistung. Ohne Einschränkung des Vorgenannten oder der weiteren Vereinbarung übernimmt Goodright insbesondere keine Gewähr dafür, dass:

(1) die Benutzung der Software dem Bedarf der Nutzer entspricht und ununterbrochen, sicher und fehlerfrei möglich ist und

(2) die Server der Anbieter, welche pflegewiderspruch.de zum Hosten der Website verwendet, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist.

3. Zugang zur Onlineplattform durch den Nutzer als Geschäftskunde

(3.1) Der Zugang zur Onlineplattform Pflegewaechter.de und deren Nutzung setzen voraus, dass sich der Nutzer registriert. Hierfür muss der Nutzer die im Rahmen der Registrierung abgefragten Informationen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung stellen. Mit diesen Daten erlangt der Nutzer Zugang zu einem online zur Verfügung gestellten Kundenbereich.

(3.2) Der Nutzer sichert zu, dass alle Angaben, die er im Rahmen der Registrierung Goodright zugänglich macht, wahrheitsgemäß sind. Insbesondere sichert der Nutzer durch die Registrierung als Geschäftskunde zu, dass er die Onlineplattform im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nutzt. Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Er verpflichtet sich, Goodright jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Goodright binnen vier Wochen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit zu bestätigen. Goodright behält sich vor, Daten, die nicht aktuell sind, zu löschen.

(3.3) Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort und den Usernamen vertraulich zu behandeln. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, diese Informationen vor dem unerlaubten Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Nutzer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die Verwendung des Passwortes oder seines online zur Verfügung gestellten Kundenbereichs bei Goodright, auch durch Dritte. Bei Verlust des Passworts ist der Nutzer verpflichtet, Goodright unmittelbar zu informieren.

(3.4) Der Nutzer verpflichtet sich, die Angaben seines Profils aktuell zu halten.

4. Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer

(4.1) Der Vertrag zwischen Goodright und dem Nutzer kommt durch eine Einigung zwischen diesen Parteien zustande.

(4.2) Die Möglichkeit der Registrierung auf den Plattformen von Goodright stellt noch kein Angebot von Goodright an die Nutzer zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach den nachfolgenden Bestimmungen gegenüber Goodright abzugeben.

(4.3) Der Nutzer kann sich auf der Plattform von Goodright mit einem Account registrieren, indem er eine E-Mail-Adresse und ein Passwort verwendet.

(4.4) Die Registrierung des Nutzers stellt ein verbindliches Angebot des Nutzers an Goodright zum Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der in Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung umschriebenen Leistung von Goodright dar. 

(4.5) Die Annahme durch Goodright erfolgt, indem Goodright den Kundenbereich für den Nutzer freischaltet.

(4.6.) Durch den Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer wird kein Vertrag zwischen dem Nutzer und einem Rechtsanwalt als Drittanbieter begründet. Bei Inanspruchnahme des Angebotes eines Rechtsanwalts als Drittanbieter kann es erforderlich sein, dass der Nutzer weitere Nutzungsbedingungen des Rechtsanwalts als Drittanbieter bestätigt.

5. Pflichten der Nutzer

Der Nutzer hat ohne Einschränkungen des Vorhergenannten oder der weiteren Vereinbarung unter anderem folgende Pflichten:

(5.1) Verantwortlich für die Nutzung der Plattformen durch den Nutzer und die Einhaltung der in diesen Zusammenhang zu beachtenden Gesetze ist ausschließlich der Nutzer.

(5.2) Der Nutzer verpflichtet, die Plattformen von Goodright und die Software von Goodright ausschließlich für eigene interne Zwecke der Nutzer zu nutzen und die Plattformen von Goodright und die Software von Goodright nicht anderen zugänglich zu machen, insbesondere nicht für Zwecke des Timesharings, des Application Service Providing.

(5.3) Falls der Nutzer im Namen oder im Auftrag eines Dritten Plattformen von Goodright nutzt, so sichert der Nutzer zu, dass er vollumfänglich zum Handeln im Namen oder im Auftrag des Dritten berechtigt ist und den Dritten wirksam an diese Vereinbarung bindet sowie dass im Verhältnis zwischen dem Nutzer und diesem Dritten der Dritte alle für diese Vereinbarung relevanten Rechte hat.

6. Kosten

(6.1) Die Nutzung der unter 2.1. genannten Systeme auf pflegewaechter.de ist für den Nutzer kostenfrei

(6.2) Nur sofern sich ein Patient die Bereitstellung der Software durch Goodright von seiner Pflegekasse erstatten lassen kann, rechnet Goodright ein Entgelt ab. Hierfür schließen Patient und Goodright einen Abtretungsvertrag. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Patienten diese Möglichkeit einzuräumen.

7. Vertragsschluss und Leistungsinhalt zwischen Nutzern und Rechtsanwälten als Drittanbieter

(7.1) Der Vertrag zwischen den Nutzern von Goodright und Rechtsanwälten, welche als Drittanbieter fungieren und die Software von Goodright nutzen, kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen zustande.

(7.2) Der Leistungsinhalt wird durch die Parteien im Rahmen des Vertragsschluss bestimmt.

(7.3) Bei Inanspruchnahme des Angebotes eines Rechtsanwalts als Drittanbieter stimmt der Nutzer zu, dass Goodright die in der Registrierung erhaltenen Informationen zur Identifizierung der Person an den Drittanbieter weitergibt.

(7.4) Goodright wird in keiner Weise die erbrachte Leistung der Rechtsanwälte als Drittanbieter prüfen, insbesondere nicht auf inhaltliche Richtigkeit.

(7.5) Für das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern von Goodright und den Rechtsanwälten, welche als Drittanbieter fungieren und die Software von Goodright nutzen, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Geheimhaltungsverplichtung

(8.1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen aufgrund der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Arbeitsergebnisse, Daten, Informationen, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art sowie Unterlagen und Schriftstücke streng geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung dieses Vertrages hinaus auf unbestimmte Zeit fort.

(8.2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten.

9. Haftung

(9.1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Goodright uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Goodright uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

(9.2) Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1 dieser Vereinbarung erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Goodright, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Goodright auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. 

(9.3) Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1 noch von Ziffer 9.2 dieser Vereinbarung erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Goodright – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. 

 

(9.4) Für Schäden der Patienten, die bei der Nutzung der Online-Plattform durch den Nutzer verursacht werden, haftet im Außenverhältnis derjenige Vertragspartner, dem die Schadensursache zuzuordnen ist. Im Innenverhältnis sind weitere Ansprüche der Vertragspartner gegeneinander, ihrer leitenden Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter,  Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Ersatz von Schäden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Schadensersatzansprüche der Vertragspartner gegeneinander aus einer Nebenpflichtverletzung sind ebenfalls ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) gilt dies auch für leichte Fahrlässigkeit für vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Schäden.

(9.5) Der jeweilige Nutzer stellt Goodright von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Goodright wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Nutzung der Plattformen von Goodright durch den jeweiligen Nutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Goodright im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

(9.6) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz

(10.1) Im Rahmen des mit dem Nutzer abgeschlossenen Vertrages werden personenbezogene Daten über den Nutzer erhoben, gespeichert und anderweitig verarbeitet unter Einhaltung der Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Die Nutzer erklären sich durch den Vertragsschluss mit Goodright damit einverstanden, dass Goodright die für die Benutzung der Plattformen von Goodright durch die Nutzer erforderlichen Informationen sowie Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht werden, erhebt, speichert und anderweitig verarbeitet.

(10.2) Goodright verpflichtet sich, diese Informationen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen, es sei denn Goodright

(a) hat die Einwilligung des jeweils betroffenen Nutzers oder

(b) unterliegt einer Rechtspflicht oder geht in gutem Glauben davon aus, dass eine solche Offenlegung zumutbar und notwendig ist, um Rechte, das Eigentum und/oder die Sicherheit von Goodright oder der Öffentlichkeit zu schützen.

(10.3) Goodright weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Schutz und die Sicherheit von Daten bei der Übertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Die Haftung von Goodright nach Maßgabe der vorstehenden Nr. 9 bleibt unberührt.

(10.4) Mit der Registrierung erteilt der Nutzer Goodright die Erlaubnis, ihn über weitere Schritte und Angebote im Zusammenhang mit seiner Pflege zu informieren.

11. Rechtsbindung und Verhaltensregeln

(11.1.) Teilnehmende Nutzer sind verpflichtet, bei jeglicher Nutzung die geltenden Gesetze zu befolgen. Dies gilt sowohl für das Auftreten des Nutzers nach außen als auch im internen Bereich. Ein Verhalten, das Goodright, dem Ansehen der Plattform, KollegInnen oder dem Ruf der Pflegeberatung schaden könnte, ist zu unterlassen.

(11.2) Folgende Richtlinien sind zu beachten:

  • Ratsuchenden ist mit professioneller Höflichkeit zu begegnen. 
  • Teilnehmende Nutzer müssen die Beratungen persönlich durchführen. Ein Delegieren ist nicht statthaft.
  • Teilnehmende Nutzer haben Ihr Login geheim zu halten und für die Sicherheit ihres Zuganges zu sorgen. 
 

12. Verschwiegenheit von Goodright hinsichtlich der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten als Drittanbietern und Nutzern

(12.1) Der Nutzer ermächtigt die Rechtsanwälte als Drittanbieter im Rahmen der Leistung von Goodright mit dem Nutzer über das jeweilige Mandatsverhältnis Informationen auszutauschen und zu kommunizieren. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Goodright damit Zugang zu diesen Informationen besitzt und diese Informationen zur Mandatsbearbeitung, soweit notwendig, verwendet.

(12.2) Goodright versichert in diesem Zusammenhang, dass

(a) sich die gem. § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA ergebene Verschwiegenheitspflicht auch auf Goodright erstreckt und diese über die in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte allgemeine Schweigepflicht hinausgeht.

(b) sich die Verschwiegenheitspflicht von Goodright nicht nur auf fremde Geheimnisse erstreckt, sondern auf alle Tatsachen, die Goodright im Rahmen der Leistung von Goodright oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen anvertraut oder bekannt werden, auch allein schon auf die Tatsache, dass dem Rechtsanwalt als Drittanbieter durch den Nutzer ein bestimmtes Mandat erteilt wurde.

(c) sich die Verschwiegenheitspflicht von Goodright auch auf die im Rahmen der Leistung von Goodright oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen bekannt werdenden persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Nutzers erstreckt.

(d) sich die Verschwiegenheitspflicht von Goodright auch auf die internen Büroverhältnisse oder sonstige Mitarbeiter von Goodright erstreckt.

(e) sich die Verschwiegenheitspflicht von Goodright gegenüber jedermann besteht, insbesondere daher auch, aber nicht ausschließlich

– gegenüber Familienangehörigen

– gegenüber anderen Auftragnehmern, soweit eine Mitteilung nicht aufgrund des Auftrages notwendig und vom Auftraggeber genehmigt wurde

– gegenüber demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat

(f) die Verschwiegenheitspflicht von Goodright auch nach Beendigung der Vertragsverhältnisse fortbesteht.

(g) Der Nutzer stimmt hiermit der Einbeziehung von weiteren Dienstleistern durch Goodright zu und entbindet diese Dienstleister von der Verschwiegenheitspflicht, sofern die Einbeziehung dieser Dienstleister für die Abwicklung der Dienstleistung notwendig ist.

13. Nutzungsrechte

(13.1) Goodright bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Rechtspositionen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt – auf sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an den Plattformen von Goodright und der Software von Goodright. Dies gilt auch für sämtliche Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Erweiterungen hiervon.

(13.2) Goodright behält alle Rechte an und im Zusammenhang mit den Plattformen von Goodright und der Software von Goodright , die den Nutzern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumt werden. Diese Rechte werden hiermit ausdrücklich Goodright vorbehalten. Den Nutzern wird mit dieser Vereinbarung von Goodright das widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt, die Plattformen von Goodright und die Software von Goodright ausschließlich in dem Umfang zu nutzen, wie dies zur Nutzung der „Onlineplattform Goodright“ im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig ist.

(13.3) Der Nutzer ist Urheber der von ihm angefertigten digitalen Kopien und Scans, die er zum Zweck der Weitergabe an den Drittanbieter auf die Plattform von Goodright hochlädt und dort speichert. Er räumt Goodright das zeitlich auf die Dauer dieser Vereinbarung begrenzte, im übrigen unbegrenzte, unwiderrufliche, vergütungsfreie, nicht-ausschließliche, unterlizenzierbare und übertragbare Recht zur Speicherung, und Nutzung sowie zur Weitergabe der hochgeladenen Dokumente und Informationen zum Zweck der Bereitstellung, Durchführung, Analyse und Verbesserung der Leistungen von Goodright und aller gleichwertigen und nachfolgenden Produkte. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung oder Zurverfügungstellung an Drittanbieter über die Plattform von Goodright .

14. Vertragslaufzeit, Kündigung
 
(14.1) Diese Vereinbarung und die daraus geltenden Rechte und Pflichten treten zwischen Goodright und dem Nutzer an dem Tag des in Ziffer 4 dieser Vereinbarung beschriebenen Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer in Kraft.

(14.2) Der Vertrag zwischen Goodright und dem Nutzer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail). Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen den Patienten und den Kooperationsanwälten. Infolge der Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertrages ist Goodright berechtigt, seine Dienstleistung zu beenden.

(14.3) Nach jeder Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertragsverhältnisses dieses Vertrages ist Goodright berechtigt, die Bereitstellung der Dienstleistung nach Ziffer 2 dieser Vereinbarung einzustellen. Insbesondere ist Goodright berechtigt, in diesen Fällen den Zugang des Kunden zum online zur Verfügung gestellten Kundenbereich zu sperren.

(14.4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

15. Änderung der AGB

(15.1) Goodright behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Goodright wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Goodright wird dem Nutzer in den Benachrichtigungen auf sein Widerrufsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

(15.2) Goodright behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

(a) soweit Goodright hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

(b) soweit Goodright damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

(c) soweit Goodright zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

(d) wenn die Änderungen lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber und/oder Auftragnehmer ist; oder

(e) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber und/oder Auftragnehmer.

(15.3) Das Kündigungsrecht des Nutzers und von Goodright gemäß Ziffer 14 dieser Vereinbarung bleibt hiervon unberührt.

16. Schlussbestimmungen

(16.1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

(16.2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(16.3) Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Goodright. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Goodright ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Goodright ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.