Häufig gestellte Fragen

Wie ist der Ablauf im Pflegewiderspruch?
Ablauf im Pflegewiderspruch
 
Wie viel kostet der Widerspruch bei Ihnen tatsächlich?

Unsere Partneranwälte vertreten Sie ohne Kostenrisiko im Widerspruchsverfahren, weil wir die Arbeit unserer Partneranwälte im Widerspruch vorfinanzieren und so das Prozessrisiko tragen. Solange Sie diesen Service nicht missbräuchlich verwenden oder das Verfahren vorzeitig abbrechen, zahlen Sie nur bei Erfolg des Widerspruchs einmalig eine Vergütung von 59,50 € für unseren Service.

Wie ist der Bearbeitungsstand von meinem Widerspruch?

Den aktuellen Stand Ihres Verfahrens können Sie jederzeit über Ihr Kundenkonto einsehen. Gibt es dort kein Update, dann hat sich die Pflegekasse bisher nicht gemeldet.
Beachten Sie, dass Schriftstücke der Pflegekassen in unserem Kundenkonto mitunter 2 Wochen verspätet bearbeitet werden, da diese Schreiben nicht direkt an Sie, sondern von der Kasse erst an unsere Anwälte umgeleitet und dann dort bearbeitet werden müssen.

Wie viel Zeit hat die Pflegekasse, um über meinen Widerspruch zu entscheiden?

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. 

In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus und überzieht diese Frist sogar. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen, die allein die Pflegekasse verschuldet hat. 

Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und verpflichten die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Kann/Muss ich meinen Widerspruch selbst begründen?

In Ihrem Nutzerkonto werden Sie von uns dazu eingeladen, eine Selbsteinschätzung abzugeben. Damit haben unsere Partneranwälte alle relevanten Informationen, um gegenüber der Pflegekasse Ihren Widerspruch zu begründen. Niemand kennt die Fehler der Pflegekassen so gut, wie unsere Partneranwälte, die das Gutachten des medizinischen Dienstes zusätzlich auf rechtliche Fehler prüfen.
Sie sehen – wir haben alles im Blick, damit Sie entlastet sind und sich auf das konzentrieren können, was jetzt wirklich zählt – Ihre Pflege!

Übernimmt Pflegewächter auch den Einspruch für Privatversicherte?

Ja, unsere Partneranwälte unterstützen auch Pflegebedürftige, die bei privaten Pflegekassen versichert sind im Widerspruch bzw. Einspruch.

Wie lange dauert ein Widerspruch?

Die Dauer eines Widerspruchs kann nicht pauschal festgelegt werden. Der Gesetzgeber hat eine Frist von 3 Monaten vorgegeben, in der die Pflegekasse eine Entscheidung treffen muss. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies häufig nicht eingehalten wird und ein Widerspruch dementsprechend länger dauert.

Kann ich den Widerspruch zurücknehmen/widerrufen?

Die Beauftragung im Widerspruch kann nicht widerrufen werden.
Für Sie ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ausgeschlossen, weil Sie unsere Partneranwälte aufgefordert haben, sofort gegenüber der Pflegekasse mit der anwaltlichen Unterstützung zu beginnen. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht dann ausgeschlossen. Sie haben bei der Anmeldung auch eine ausdrückliche Zustimmung abgegeben, dass unsere Partneranwälte bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen. Im Rahmen der Anmeldung hatten wir Sie ausdrücklich darüber informiert, dass Sie dann kein Widerrufsrecht mehr haben.

Sollten Sie eine vorzeitige Beendigung wünschen, haben Sie die Kosten für die bisher geleistete Arbeit unserer Partneranwälte zu zahlen. Sie können eine vorzeitige Beendigung über Ihr Nutzerkonto anzeigen und erhalten dort eine Information über die zu zahlenden Kosten und werden dort durch den Prozess geführt.

Wo finde ich mein Kundenkonto/Nutzerdashboard?

Unter diesem Link: https://app.pflegewaechter.de/ finden Sie Ihr Kundenkonto. Dort können Sie sich mit Ihrer E-Mail und dem Passwort, das Sie zu Beginn vergeben haben, anmelden.

Kann ich Pflegewächter telefonisch erreichen?

Wir bieten unseren Service bundesweit an und betreuen jeden Monat eine Vielzahl von Versicherten bei Ihren Anliegen gegenüber den Pflegekassen. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher nicht immer gewährleistet werden.

Wir bitten Sie Ihre Anfragen primär schriftlich an unseren Kundenservice zu richten. Damit ist eine strukturierte Beantwortung Ihrer Fragen gewährleistet.

Was kostet eine Klage?

Unsere Partneranwälte beraten Sie im Einzelfall über die Möglichkeit der Klage per E-Mail. Sie erhalten darin Informationen zum Ablauf sowie auch über die Kosten. In der E-Mail haben Sie dann die Möglichkeit über den Button “Klage beantragen” unsere Partneranwälte mit der Klage zu beauftragen.

Keine Sorge, durch den Klick auf den Button beantragen Sie die Klage noch nicht direkt. Sie gelangen erst zu der Kostenaufstellung und können die Klage dann, wenn gewünscht, im nächsten Schritt beantragen.

Welche Services bietet Pflegewächter an?

Widerspruch

Pflegegrad

Technische Fragen

Klage

Vorsorgedokumente

Pflegeentschädigung

Pflegeleistungen

Begutachtung im Widerspruch
Widerspruchskosten
Todesfall im Widerspruch
Laufender Widerspruch
Rechtliches zum Widerspruch
Bearbeitungsstand
Begründung des Widerspruchs
Dokumente
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