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Warum kostet der Widerspruch etwas?

Weil guter Service durch dritte Personen immer etwas kostet.

Um unseren Kunden eine Befreiung von den Kostenrisiken einer erfolglosen Rechtsdurchsetzung durch unsere Partneranwälte anbieten zu können, müssen wir unsere Kosten durch eine Vergütung in erfolgreichen Fällen decken. Für unseren Service sind wir zudem auf eine Vielzahl spezialisierter Mitarbeiter angewiesen, etwa für die Entwicklung und Pflege der notwendigen IT-Infrastruktur.

Die Vergütung in Höhe von 50 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer benötigen wir, um uns zu finanzieren. Nur wenn ein Widerspruch erfolgreich ist, berechnen wir diese Vergütung, denn in diesem Fall erhalten Pflegebedürftige Geld oder andere Pflegeleistungen von ihrer Pflegekasse erstattet.

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