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Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

Jetzt Musterwiderspruch erstellen
Bekannt aus den Medien
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Musterwiderspruch als PDF

Mit unserem Muster-Generator erhalten Sie einfach und kostenlos ein rechtssicheres Muster für den Widerspruch per E-Mail.

Sie möchten den Widerspruch nicht alleine durchführen?

Nicht nur das Muster, sondern die gesamte Abwicklung Ihres Widerspruchs ist über uns vollständig kostenlos. So funktioniert es:
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  • Sie beantworten einige Fragen zu Ihrer Situation.
  • Unsere Anwälte legen Widerspruch ein. Damit ist die Frist gewahrt.
  • Anschließend fordern unsere Anwälte alle Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse an und schreiben eine ausführliche Begründung. 
  • Ihre Pflegekasse entscheidet über Ihren Widerspruch.

Kein Risiko beim Widerspruch.

* Bei Erfolg des Widerspruchs ist die Pflegekasse verpflichtet, die Anwaltskosten nachträglich zu übernehmen. 

Wir wollen nicht, dass es vom Einkommen abhängt, ob ein korrekter Pflegegrad eingefordert werden kann. Damit Sie kein finanzielles Risiko haben, finanzieren wir Ihre Anwaltskosten und tragen diese auch, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat. Für Sie ist die anwaltliche Unterstützung damit immer kostenlos, egal wie der Fall ausgeht.

Unsere Kostenübernahme gilt nicht, sollten Sie den Widerspruch vorzeitig abbrechen. Ein Abbruch ist Ihre freie Entscheidung. In diesem Fall zahlen Sie aber den Anteil der anwaltlichen Arbeit, die unnötig für Sie aufgewandt wurde, weil dann keine Chance besteht, den Widerspruch kostendeckend durch die Pflegekasse zu gewinnen.

Keine Anwaltskosten Wer zahlt den Anwalt?
Prüfung der Unterlagen
Prüfung der Unterlagen Wir
  Widerspruch erfolgreich
Widerspruch erfolgreich Die Pflegekasse
  Widerspruch erfolglos
Widerspruch erfolglos Wir
 

So finanzieren wir dieses Angebot.

Wir tragen Ihr Prozessrisiko, damit Sie unsere Partneranwälte ohne Probleme in Anspruch nehmen können.

Nur bei Erfolg des Widerspruchs erheben wir eine einmalige Gebühr von 59,50 Euro für unseren gesamten Service. Wir gewinnen also nur, wenn auch Sie gewinnen. Durch den Erfolg im Widerspruch haben Sie zu diesem Zeitpunkt auch regelmäßig bereits eine Nachzahlung oder rückwirkende Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Ein faireres und günstigeres Angebot gibt es nicht.

Die 59,50 Euro nutzen wir, um wiederum anderen Personen zu helfen, z. B. für die Kostenübernahme eines Widerspruchs. Das ist Solidarität. Wer sich gegen einen zu geringen Pflegegrad wehrt, hilft damit nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Menschen.

So läuft unsere Unterstützung im Widerspruch ab.

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In diesem Video Beschreibt Mitgründer Florian Specht den Ablauf des Widerspruchs. 

Ihre Daten sind bei uns sicher.

Rechenzentrum
in Deutschland
Datenübertragung
verschlüsselt

Das sagen unsere Kunden:

Häufige Fragen:

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.

Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Unsere Unterstützung im Widerspruch ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie in einer Selbsteinschätzung prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat.

Die anwaltliche Tätigkeit ist für sie vollständig kostenlos, da die Kosten im Erfolgsfall von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. Sie müssen sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.

Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.

Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns nicht für eine Erstberatung und müssen auch im Erfolgsfall des Widerspruchs keine Erfolgsprovision an uns bezahlen. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen.

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Für die Zweitbegutachtung sollten Sie die pflegefachlichen und rechtlichen Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse unbedingt benennen. Dabei helfen wir Ihnen gern.

Mit unserem Online-Fragebogen erfragen wir innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. Da wir unseren Service kostenfrei im gesamten Bundesgebiet anbieten, sind wir auf diese Online-Abfrage angewiesen.

Im zweiten Schritt ermitteln wir weitere Details über ihre Pflegebedürftigkeit. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an. Diese wird auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 1563 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Unsere Partneranwälte legen für Sie Widerspruch ein und formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung.

Nein. Das ist kein Problem und ist für unsere Unterstützung kein Hindernis. Unsere Kooperationsanwälte legen parallel zur Akteneinsicht immer auch Widerspruch ein.

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus. Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und mahnen die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.