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Wann spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Hauptpflegepersonen ermöglicht, eine Pause von der intensiven Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu nehmen. Diese Form der Ersatzpflege kann genutzt werden, wenn die regulär pflegende Person aufgrund von Erholungsbedarf, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kann. Sie kann bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wobei der maximale Leistungsbetrag sich auf bis zu 1.612 Euro im Jahr beläuft. Die Verhinderungspflege kann sowohl in häuslicher Umgebung als auch stationär erfolgen, wobei die Wahl der Ersatzpflegeperson flexibel gestaltet werden kann.
Wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag außer Haus ist und dafür Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll, spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege.