fbpx

Antrag auf Verhinderungspflege: So gehen Sie vor, wenn die Pflegeperson ausfällt

Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess des Beantragens von Verhinderungspflege, erläutert die Voraussetzungen und gibt Tipps, wie Sie die Unterstützung optimal nutzen können.

Inhalt

    Die Verhinderungspflege bietet eine wesentliche Unterstützung für Pflegepersonen, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne dass die Betreuung ihrer Angehörigen vernachlässigt werden muss. Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess des Beantragens von Verhinderungspflege, erläutert die Voraussetzungen und gibt Tipps, wie Sie die Unterstützung optimal nutzen können. Außerdem wird der Unterschied zwischen stundenweiser und tageweise Verhinderungspflege anhand von Beispielen verdeutlicht. 

     

    Verhinderungspflege

     

    Was ist Verhinderungspflege?

    Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Hauptpflegepersonen ermöglicht, eine Pause von der intensiven Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu nehmen. Diese Form der Ersatzpflege kann genutzt werden, wenn die regulär pflegende Person aufgrund von Erholungsbedarf, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kann. Sie kann bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wobei der maximale Leistungsbetrag sich auf bis zu 1.612 Euro im Jahr beläuft.

    Die Inanspruchnahme der Mittel der Verhinderungspflege bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine notwendige psychische und physische Erholungsphase für die Pflegepersonen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Pflegesystems, der die häusliche Pflege stärkt und die Qualität der Betreuung langfristig sichert. Die Verhinderungspflege kann sowohl in häuslicher Umgebung als auch stationär erfolgen, wobei die Wahl der Ersatzpflegeperson flexibel gestaltet werden kann. 

    Info: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die maximal 25 Jahre alt sind, haben seit Januar 2024 Anspruch auf bis zu acht Wochen Verhinderungspflege.

    Voraussetzung für die Ersatzpflege und wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Damit Verhinderungspflege beansprucht werden kann, muss die/der Pflegebedürftige bereits mindestens sechs Monate lang von der Pflegeperson, die die Verhinderungspflege nutzen möchte, zu Hause oder in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist der Pflegegrad: Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben, können die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf diese Form der Ersatzpflege. Verhinderungspflege muss nachgewiesen werden können. 

    Info: Die Mindestdauer von sechs Monaten häuslicher Pflege bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt ab Juli 2025. Außerdem gilt ab 01.07.2025 ein Gesamtleistungsbetrag von 3.539 Euro gemeinsam für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz finden Sie hier

    Wer kann die Pflege im Verhinderungsfall übernehmen?

    Die Pflege im Verhinderungsfall kann grundsätzlich von jeder Person übernommen werden. Dies öffnet die Tür für eine breite Palette von Möglichkeiten, unter anderem:

    • Professionelle Pflegedienste: Diese können ambulante Pflegedienste sein, die speziell für die temporäre Übernahme der Pflege engagiert werden.
    • Angehörige dritten Grades, Freunde und Bekannte: Personen aus dem sozialen Umfeld der Pflegebedürftigen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht bis zum zweiten Grad verwandt sind, können ebenfalls die Verhinderungspflege leisten.
    • Angehörige, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder im selben Haushalt leben: Diese Personen können die Pflege auch übernehmen, erhalten allerdings Leistungen der Verhinderungspflege maximal in der Höhe des 1,5-fachen Satz des Pflegegelds.

    Welche Höhe der Leistung übernimmt die Pflegekasse?

    Die Höhe der Leistung, die die Pflegekasse für die Verhinderungspflege zahlt, beträgt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 1.612 € pro Jahr. Diese Leistung übernimmt die Pflegekasse. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Sind Sie bei der AOK krankenversichert, ist Ihre Pflegekasse somit ebenfalls die AOK.

    Übernehmen nahe Verwandte, oder Personen, die im selben Haushalt mit der/dem Pflegebedürftigen leben, die Ersatzpflege, darf das gezahlte Geld aus der Verhinderungspflege den normalerweise erhaltenden Betrag des Pflegegelds für die gleiche Zeitspanne nicht überschreiten. Notwendige und nachweisbare Aufwendungen einer Ersatzpflegeperson, wie beispielsweise Kosten für Fahrten oder Verdienstausfall, ermöglichen die Aufstockung auf maximal 1.612 Euro. 

    Beispiel: Sie pflegen Ihren Vater mit Pflegegrad 3. Da Sie für sechs Wochen in den Urlaub fahren, übernimmt Ihre Schwester und somit eine nah verwandte Person von Ihrem Vater, als Ersatzpflegeperson die Pflege. Ihr steht deshalb maximal 859,50 Euro, der 1,5-fache Satz des Pflegegelds, für die Pflege zu (bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen maximal 573 Euro Pflegegeld/Monat zu). 

    Pflegebedürftig – Wo stellt man den Antrag auf Ersatzpflege?

    Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen gestellt. Bei den meisten Kassen gibt es dafür einen Antrag im Internet. Im Antrag wird genannt, welche Pflegeperson ausfällt und wer, wenn bereits bekannt, die Ersatzpflege übernehmen soll. Außerdem wird die geplante Dauer benötigt.

    Kombinationsmöglichkeit von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

    Die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist nicht nur möglich, sondern auch zumeist eine strategisch kluge Entscheidung, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen. Diese Flexibilität im Pflegesystem erlaubt es, die finanziellen Mittel aus beiden Leistungen effektiv einzusetzen, um die Betreuung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten, wenn die Hauptpflegeperson krank oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert wird.

    Die Kurzzeitpflege, eine weitere zentrale Leistung der Pflegeversicherung, ist darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen temporär in einer Einrichtung unterzubringen, beispielsweise wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht unabhängig von der Verhinderungspflege und bietet einen Leistungsrahmen von bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen. 

    Die Kombination beider Pflegeleistungen wird besonders relevant, wenn die Mittel der Verhinderungspflege aufgebraucht sind, aber weiterhin Bedarf an Ersatzpflege besteht. In solchen Fällen können nicht in Anspruch genommene Beträge aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, wodurch der maximale Leistungsbetrag um 806 Euro aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. 

    Um die Leistungen zu kombinieren, ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit der Pflegekasse erforderlich. Die Antragstellung sollte die geplante Nutzung der Mittel aus beiden Leistungen deutlich machen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

    Die Möglichkeit, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu kombinieren, trägt maßgeblich zur Flexibilisierung der Pflegearrangements bei. Sie ermöglicht es, auf unvorhergesehene Situationen und veränderte Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angemessen zu reagieren. Zudem fördert sie die Kontinuität der Pflege und unterstützt das Wohlbefinden sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegepersonen.

    Tipp: Die Kombination funktioniert auch andersherum. Nicht genutzte Leistungen der Verhinderungspflege können die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 Euro aufstocken.

    Bleibt das Pflegegeld während der Verhinderungspflege erhalten?

    Während der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege stellt sich oft die Frage nach dem Verbleib des Pflegegeldes, das eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Pflegebedürftigen darstellt. Das Pflegegeld, welches direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, um die häusliche Pflege zu unterstützen, wird auch während der Verhinderungspflege weitergeführt, allerdings unter bestimmten Bedingungen.

    Während der Ersatzpflege werden 50 Prozent des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt. Das bedeutet, wenn beispielsweise Kombinationsleistungen bezogen werden, also nur ein Anteil des möglichen Pflegegelds ausgezahlt wird, wird die Hälfte von diesem Betrag während der Verhinderungspflege weitergezahlt. Das Pflegegeld wird für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege voll ausgezahlt.

    Beispiel: Sie haben Pflegegrad 3 und bezogen vor der Verhinderungspflege monatlich 573 € Pflegegeld. Nun ist Ihre Pflegeperson für 17 Tage verhindert und Sie beziehen Verhinderungspflege. Da für den ersten und den letzten Tag das volle Pflegegeld bezahlt wird, erhalten Sie für 15 Tage die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegelds. Insgesamt erhalten Sie für die beiden vollen Tage 38,20 € (573 € / 30 Tage = 19,10 €/Tag * 2 = 38,20 €) und für die anderen 15 Tage 143,25 € (573 € / 2 = 286,50 € * 15/30 = 143,25 €), somit zusammen 181,45 €. Nach Beendigung der Verhinderungspflege erhalten Sie das Pflegegeld wieder in selber Höhe wie vor der Inanspruchnahme der Ersatzpflege.

    Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

    Ja, Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden. Gesetzlich Versicherte können die Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen, privat Versicherte 3 Jahre. 

    Stundenweise Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege kann nicht nur tage- bzw. wochenweise in Anspruch genommen werden, sondern auch stundenweise. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität für pflegende Angehörige und trägt den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen Rechnung. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden abwesend, wird die Ersatzpflege nicht als voller Tag gewertet.

    Das bedeutet, das Pflegegeld wird ungekürzt ausgezahlt und es wird kein Tag von der Verhinderungspflegezeit (6 Wochen im Kalenderjahr) abgezogen. Diese Option ist besonders vorteilhaft, da sie es ermöglicht, die Pflege genau dann zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn es am nötigsten ist, ohne dabei auf die umfassenden Leistungen der Ersatzpflege verzichten zu müssen. Die stundenweise Verhinderungspflege kann so für Termine, Erledigungen oder einfach zur Entspannung der Hauptpflegeperson genutzt werden, ohne dass der Anspruch für das gesamte Kalenderjahr aufgebraucht wird.

    Weitere Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige finden Sie in diesem Artikel.

    Die Pflegekasse übernimmt, unter den Voraussetzungen der Verhinderungspflege, die Kosten für die stundenweise Ersatzpflege bis zu dem festgelegten Höchstbetrag von 1.612 Euro pro Jahr. Dies bietet einen finanziellen Spielraum, um professionelle Pflegedienste oder private Ersatzpflegepersonen zu engagieren, die die Hauptpflegeperson temporär entlasten.

    Wichtig ist, dass bei den 8 Stunden am Tag die Abwesenheit der Hauptpflegeperson gezählt wird und nicht die Zeit, in der eine Ersatzpflegeperson vor Ort ist. 

    Abrechnung mit Privatpersonen

    Für Privatpersonen, welche nicht mit der/dem Pflegebdüftigen verwandt oder verschwägert oder im selben Haushalt lebend sind, die die Pflege ersatzweise übernehmen, legt die/der Pflegebedürftige eigenständig einen Stundenlohn fest. Der Stundenlohn sollte realistisch und abhängig von den geforderten Anforderungen sein. Personen, die spontan oder nachts pflegen sollen, haben dabei wahrscheinlich einen höheren Stundenlohn verdient, als Personen, die tagsüber zu festen Zeiten die Pflege übernehmen sollen. Auch der pflegerische Aufwand sollte in die Höhe des Stundenlohns mit reinspielen. Im April 2022 lag der Durchschnittslohn bei 14,29 € pro Stunde für normale Verhinderungspflege.

    Die Abrechnung der Ersatzpflegeperson läuft entweder direkt über die Pflegekasse oder über die Pflegebedürftige/den Pflegebedürftigen. Bei letzterem erhalten Pflegebedürftige für die Bezahlung einer Privatperson die Leistungen der Verhinderungspflege von der Pflegekasse auf ihr Konto und geben dieses Geld an die Ersatzpflegeperson weiter. Wichtig ist, dass auch Privatpersonen die Ersatzpflege nachweisen müssen. Für diesen Nachweis gibt es zumeist Formulare bei der entsprechenden Pflegekasse.

    Die Einnahmen von privaten Ersatzpflegepersonen (also solche, die die Verhinderungspflege nicht gewerblich bzw. mit Erwerbsabsicht durchführen) und Angehörigen sind steuerfrei, sofern sie die Höhe des Pflegegelds der/des Pflegebedürftigen pro Jahr nicht überschreitet. 

    Anwendung: Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen beziehen, bis zu 332 € pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet darf das Einkommen der Ersatzpflegeperson somit nicht 3.984 € (332 € * 12 Monate) übersteigen, damit es von der Steuer befreit bleibt. 

    Beispiel stundenweise Verhinderungspflege 2024 & Verhinderungspflege Angehörige Berechnung:

    Sie pflegen Ihre Mutter und müssen für einen Tag Verhinderungspflege beantragen, da sie nicht vor Ort sein können. Während Ihrer Abwesenheit schaut eine Freundin für insgesamt 4 Stunden nach Ihrer Mutter. Nach 7,5 Stunden sind Sie zurück. Somit kann diese Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet werden. Im Vorfeld haben Sie einen Stundenlohn von 14,29 € ausgemacht. Das bedeutet, die Freundin bekommt von Ihrer Mutter oder deren Pflegekasse 57,16 € für den Tag. Wichtig ist an dieser Stelle, dass sie einen Nachweis über ihre Arbeit schreibt, denn nur nachgewiesen Kosten werden von der Pflegekasse bezahlt. 

    Wären Sie, statt nach 7,5 Stunden, erst nach 8,5 Stunden zurück, würde dies als ganzer Tag bei der Verhinderungspflege zählen. Das Pflegegeld für diesen Tag würde halbiert werden und ein Tag von dem vorhandene sechs Wochen Kontingent abgezogen werden. 

    Tageweise Verhinderungspflege

    Ab einer Dauer von mehr als 8 Stunden am Tag, wird von Verhinderungspflege gesprochen. Diese kann auch tageweise beansprucht werden. Dafür stehen im Jahr 42 Tage (6 Wochen) zur Verfügung.

    Zusammenfassung

    Verhinderungspflege, eine Leistung der Pflegeversicherung, ermöglicht Hauptpflegepersonen eine Pause von der Betreuung. Sie kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

    Um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang von der Pflegeperson zu Hause betreut worden sein und mindestens Pflegegrad 2 aufweisen. Die Pflege im Verhinderungsfall kann grundsätzlich von vielen Personen übernommen werden, einschließlich Angehöriger, Freunden und professionellen Pflegediensten.

    Die Höhe der Leistung für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 € pro Jahr für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist möglich und strategisch klug, um die verfügbaren Ressourcen optimal zu nutzen, wobei der maximale Leistungsbetrag auf bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden kann.

    Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden, wobei gesetzlich Versicherte bis zu 4 Jahre und privat Versicherte bis zu 3 Jahre rückwirkend Anträge stellen können.

    Stundenweise Verhinderungspflege bietet Flexibilität für pflegende Angehörige, indem sie es ermöglicht, die Pflege zu ergänzen oder zeitweilig zu ersetzen, ohne das Kontingent von 42 Tagen (sechs Wochen) für das gesamte Kalenderjahr aufzubrauchen. Die Pflegekasse übernimmt auch hier die Kosten bis zum festgelegten Höchstbetrag von 1.612 € im Jahr. Verhinderungspflege muss nicht wochenweise, sondern kann auch tageweise genutzt werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie zu diesem Thema außerdem im SGB XI.

    Häufig gestellte Fragen


    Welches Geld bekommt man bei Verhinderungspflege?

    Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten von der Pflegekasse bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr.


    Verhinderungspflege Pflegegrad 2 und 3

    Personen, die einen der Pflegegrade 2 bis 5 haben, haben Anspruch auf maximal 1.612 Euro pro Jahr. Sie können diese Form der Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr nutzen. 


    Verhinderungspflege bei den Pflegegraden 4 und 5

    Personen, die einen der Pflegegrade 2 bis 5 haben, haben Anspruch auf maximal 1.612 Euro pro Jahr. Sie können diese Form der Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr nutzen. 


    Was ändert sich bei der Verhinderungspflege ab Januar 2024?

    Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 haben ab Januar 2024 Anspruch auf bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege im Jahr. 


    Wann spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege?

    Wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag außer Haus ist und dafür Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll.


    Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

    Verhinderungspflege lässt sich vier Jahre rückwirkend abrechnen (bei gesetzlich versicherten).


    Wie viel Pflegegeld gibt es bei der stundenweisen Verhinderungspflege?

    Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt, sondern weiter in voller Höhe, wie vor der Verhinderungspflege auch, ausgezahlt.


    Wie ist die Höhe des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege?

    Für den Zeitraum der Ersatzpflege wird 50 % des bisher bezogenen Pflegegelds ausgezahlt. Nach Ende der Verhinderungspflege gibt es das Pflegegeld wieder in voller Höhe. 


    Wo finde ich eine Muster Quittung Verhinderungspflege?

    Entsprechende Formulare für den Nachweis der Verhinderungspflege finden Sie häufig bei Ihrer Pflegekasse.


    Höhe Verhinderungspflege Geld?

    Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen jährlich bis zu 1.612 € für die Verhinderungspflege zu.


    Kann man sich Verhinderungspflege auszahlen lassen?

    Verhinderungspflege muss beantragt und die Nutzung einer Ersatzpflege nachgewiesen werden. 


    Verhinderungspflege Stundenlohn Privatperson 

    Den Stundenlohn einer Privatperson bei der Verhinderungspflege können die Pflegebedürftigen selbst festlegen. Er variiert meist zwischen 6 und 30€, wobei die Höhe des Lohns im Verhältnis zu den Aufgaben der Ersatzpflegeperson stehen sollte. 


    Ist Verhinderungspflege steuerfrei?

    Die Einnahmen von privaten Ersatzpflegepersonen (also solche, die die Verhinderungspflege nicht gewerblich bzw. mit Erwerbsabsicht durchführen) und Angehörigen sind steuerfrei, sofern sie die Höhe des Pflegegelds der/des Pflegebedürftigen pro Jahr nicht überschreitet. 


    Wo muss ich den Antrag auf Verhinderungspflege stellen?

    Den Antrag auf Ersatzpflege stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Nur so können Sie den Betrag von 1.612 Euro im Jahr nutzen. 
    Erhöhung des Pflegegeld 2025 nutzen

    Mehr Pflegegeld von der Pflegekasse ab 2025

    Ab dem 01. Januar 2025 wird das Pflegegeld erhöht. In diesem Artikel erklären wir, was Pflegegeld ist, wie es beantragt wird und welche Anpassungen im kommenden Kalenderjahr anstehen.