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Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid nach der Begutachtung des Medizinischen Dienstes erhalte?

Die Pflegekasse hat ab Eingang Ihres Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung 25 Arbeitstage Zeit, um die Begutachtung durch den MDK und eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Auf Wunsch – und das sollten sie immer beantragen – erhalten Sie zusätzlich zum Bescheid auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes.

In vielen Fällen hält die Pflegekasse diese 25 Arbeitstage nicht ein. Auch in diesem Fall können wir bzw. unsere Partneranwälte unterstützen:

Sie warten dringend auf Pflegeleistungen?

Unsere Partneranwälte sorgen für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags und eine Entschädigung von der Pflegekasse für Sie. Unkompliziert und schnell.Zur Pflegeentschädigung