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Welche Fragen werden bei der Pflegebegutachtung (nicht) gestellt?

Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit, also die Beurteilung, ob ein Mensch pflegebedürftig ist, folgt einer Begutachtungsrichtlinie, auf die sich alle Pflegekassen geeinigt haben und die für alle Versicherten gilt. Die Einschätzung wird über 6 Module festgestellt:

  1. Mobilität,
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  4. Selbstversorgung,
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

In die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zählen nicht hinein, wie viel Zeit eine pflegende Bezugsperson für ihre personelle Unterstützung benötigt. Gewertet werden auch nicht Unterstützungen beim Einkaufen oder im Haushalt, wie etwa Saugen, Wäsche waschen oder Kochen.

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