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Kann ich den Widerspruch zurücknehmen/widerrufen?

Die Arbeit unserer Partneranwälte im Widerspruch kann nicht widerrufen werden.

Für Sie ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen ausgeschlossen, weil Sie unsere Partneranwälte aufgefordert haben, sofort gegenüber der Pflegekasse mit der anwaltlichen Unterstützung zu beginnen. Sie haben bei der Anmeldung eine ausdrückliche Zustimmung abgegeben, dass unsere Partneranwälte bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen. Im Rahmen der Anmeldung hatten wir Sie ausdrücklich darüber informiert, dass Sie dann kein Widerrufsrecht mehr haben.

Der sofortige Beginn durch unsere Partneranwälte ist auch in Ihrem eigenen Interesse, denn es kann nur innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Unsere Partneranwälte mussten mit Ihrer freiwilligen Anmeldung davon ausgehen, dass Sie einen schnellen, sofortigen Widerspruch wünschen. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht dann ausgeschlossen. Darauf verweisen wir auch in unseren AGB (dort Punkt 14.7), denen Sie ebenfalls zugestimmt hatten.

Sofern Sie den Vertrag jetzt vorzeitig beenden möchten, entstehen für Sie Kosten. Auf unserer Website informieren wir ausdrücklich darüber, dass dann ein entsprechender Teil der Anwaltskosten von Ihnen bezahlt werden muss, weil unsere Partneranwälte bei einem vorzeitigen Abbruch unnötig Zeit für Sie aufgewandt haben. Nur wenn Sie den Widerspruch mit unseren Partneranwälten fortsetzen und final abschließen, übernehmen wir die Kosten der anwaltlichen Unterstützung. Denn nur dann haben unsere Partneranwälte die Chance gehabt, den Widerspruch zu gewinnen. Ein vorzeitiger Abbruch würde dagegen nicht nur diese Chance verhindern, sondern insgesamt unser Angebot der Kostenübernahme für alle unsere Kunden zunichtemachen.

Sollten Sie an der vorzeitigen Beendigung festhalten, geben wir diese Information an unsere Partneranwälte weiter. Sie erhalten dann von dort eine entsprechende Kostenrechnung. Wir raten Ihnen aber insgesamt zu einer Fortsetzung mit unseren Partneranwälten. Diese vertreten Ihre Interessen gegenüber der Pflegekasse und kontrollieren, dass Sie einen gerechten Pflegegrad erhalten.

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