Grundsätzlich ist ein Widerruf der anwaltlichen Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nicht möglich, sobald die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime mit ihrer Arbeit begonnen haben. Ein Abbruch des Widerspruchs ist allerdings jederzeit möglich, löst jedoch Kosten für Sie aus.
Warum kann ich den Widerspruch nicht einfach widerrufen?
Bei Ihrer Anmeldung haben Sie ausdrücklich zugestimmt, dass die Partneranwälte sofort nach Ihrer Beauftragung mit der anwaltlichen Unterstützung beginnen sollen.
Dadurch ist das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb der 14-Tage-Frist ausgeschlossen, weil Sie den sofortigen Beginn selbst gewünscht haben.
Diese Regelung schützt Ihre Interessen:
Ein Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats nach dem Bescheid der Pflegekasse eingelegt werden. Damit Ihr Anspruch gewahrt bleibt, müssen die Anwälte sofort tätig werden.
Was passiert, wenn ich den Widerspruch trotzdem beenden möchte?
Sie können den Widerspruch natürlich jederzeit beenden, allerdings entstehen dadurch Kosten.
Die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime haben in diesem Fall bereits Zeit und Arbeit in Ihr Verfahren investiert.
Daher wird ein anteiliger Betrag der Anwaltskosten fällig, wie auch auf unserer Website und in den AGB (Punkt 7.3) beschrieben.
Wenn Sie den Widerspruch fortsetzen und von den Anwälten abschließen lassen, entstehen Ihnen dagegen keine Anwaltskosten.
Denn nur dann können die Partneranwälte der Kanzlei Prime den Fall prüfen, begründen und im Erfolgsfall für Sie gewinnen.
Zusammengefasst:
| Situation | Kostenregelung |
| Widerspruch läuft weiter | Sie zahlen keine Anwaltsgebühren. Pflegewächter oder die Pflegekasse (bei erfolgreichem Widerspruch) übernimmt die Kosten der anwaltlichen Unterstützung. |
| Widerspruch wird vorzeitig beendet | Es entstehen für Sie anteilige Kosten für bereits geleistete anwaltliche Arbeit. |
| Widerruf innerhalb von 14 Tagen | Nicht möglich, da Sie dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt haben. |