Ja. Unabhängig vom laufenden Widerspruchsverfahren können Sie jederzeit weitere Leistungen oder Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse beantragen – das Widerspruchsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Kann ich parallel zum laufenden Widerspruchsverfahren Hilfsmittel beantragen?
Ja, Sie können unabhängig vom laufenden Widerspruchsverfahren weitere Leistungen oder Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse beantragen. ...