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Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Über den folgenden Link können Sie ganz einfach und unkompliziert Widerspruch einlegen (direkt bei Ihrer Pflegekasse). Bedenken Sie, dass Sie nach Erhalt des Bescheids der Pflegekasse die Frist von einem Monat für den Widerspruch einhalten müssen.

Wichtig ist, dass Sie die Mandatsvollmacht am Ende unterzeichnen, damit unsere Partneranwälte für Sie tätig werden dürfen.

Den Link zum Widerspruchsservice finden Sie hier: https://pflegewaechter.de/pflegewiderspruch/

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