Versicherungen stufen Pflegeanträge falsch ein, was zur Folge hat, dass pflegebedürftige Menschen zu wenig Geld ausgezahlt bekommen. Über 52 % der Widersprüche sind erfolgreich.*
* MDK forum, 3/2017, S. 7.
In der Regel liegt das an einem konservativen Pflegesystem, in dem pflegebedürftige Menschen meistens den Kürzeren ziehen.
Wir prüfen, ob die Versicherung korrekt gerechnet hat und die pflegebedürftige Person das Geld bekommt, das ihr zusteht.
Kostenlos? Gibt es das heute noch? Ja, bei uns.
Natürlich müssen auch wir unsere Kosten decken. Wir finanzieren uns aber nicht durch Gelder pflegebedürftiger Personen, sondern durch Pflichtzahlungen der Pflegekassen, die den Widerspruch gegen uns verlieren.
Bei einem erfolgreichen Widerspruch ist die Pflegekasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu übernehmen. Geregelt ist das in § 63 SGB X.
Unsere Partneranwälte haben eine überdurchschnittliche Erfolgsquote im Widerspruchsverfahren und fordern diese Pflichtzahlung von den Pflegekassen ein. Sollte ein Fall nicht gewonnen werden, übernehmen wir die Rechtsanwaltskosten selbst.
Anders als bei anderen Anbietern müssen Sie bei uns deshalb keine Erstberatung und auch keine Erfolgsprovision bezahlen.
Unsere Kostenfreiheit ist durch Presse und Politik bestätigt.
Nur wenn Sie uns missbräuchlich beauftragen oder unsere Unterstützung vorzeitig abbrechen erheben wir eine Aufwandsentschädigung, weil wir dann unnötig Zeit aufgewandt haben.
Ihr Ansprechpartner:
Florian Specht
„Ich bin von der Firmenidee begeistert, denn zum einen hilft die App, Pflegebedürftige und Angehörige zu unterstützen, zum anderen werden bürokratische Hürden durch eine digitale Lösung abgebaut.”
Dr. Berend Lindner, Staatssekretär Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, zu Besuch bei Pflegewächter.
„Ich bin total beeindruckt davon.”
Steffen Krach, Präsident der Region Hannover, auf der Eröffnung der Digital Health City Hannover.
Über Computer, Laptop, Tablet oder Handy nutzbar.
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.
Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.
Unsere Unterstützung im Widerspruch ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie in einer Selbsteinschätzung prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat.
Ja. Unsere Unterstützung im Widerspruchsverfahren ist kostenlos. Das ist unser Versprechen.
Die Kosten des Widerspruchs müssen im Erfolgsfall von der Pflegekasse bezahlt werden. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. Sie müssen sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.
Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.
Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns nicht für eine Erstberatung und müssen auch im Erfolgsfall des Widerspruchs keine Erfolgsprovision an uns bezahlen. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen.
Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Für die Zweitbegutachtung sollten Sie die pflegefachlichen und rechtlichen Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse unbedingt benennen. Dabei helfen wir Ihnen gern.
Mit unserem Online-Fragebogen erfragen wir innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. Da wir unseren Service kostenfrei im gesamten Bundesgebiet anbieten, sind wir auf diese Online-Abfrage angewiesen.
Im zweiten Schritt ermitteln wir weitere Details über ihre Pflegebedürftigkeit. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an. Diese wird auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 1563 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Unsere Partneranwälte legen für Sie Widerspruch ein und formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung.
Nein. Das ist kein Problem und ist für unsere Unterstützung kein Hindernis. Unsere Kooperationsanwälte legen parallel zur Akteneinsicht immer auch Widerspruch ein.
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus. Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und mahnen die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.
Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.
Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
kontakt[at]pflegewaechter.de