fbpx
Pflegewaechter

Wurde Ihr Pflegegrad
zu niedrig eingestuft?

Unsere Partneranwälte schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Wir zahlen die Anwaltskosten.

Hero image
Check icon

Erfolgreicher

Überdurchschnittliche Erfolgsquote.

Lightning icon

Einfacher

Ihr Aufwand beträgt unter 10 Minuten.

Euro icon

Kein Kostenrisiko

Wir zahlen Ihre Anwaltskosten.*

Schließ dich bereits über 10.000 anderen Mitgliedern anPflegegrad-Einstufungen fallen oft zum Nachteil der Pflegebedürftigen aus.
Über unsere Unterstützung wurde bereits bundesweit in den Medien berichtet.
Das klassische Verfahren ist anstrengend und riskant
Für den Widerspruch brauchen Sie einen Spezialisten. Und egal ob Sie gewinnen oder verlieren, dafür müssen Sie viel Geld zahlen. Sie können den Widerspruch auch selbst bearbeiten. Aber das ist schwierig und braucht Fachkenntnisse.
Der traditionelle Weg bedeutet:
Hohe Vorabkosten: Sie zahlen Gebühren, bevor der Fall überhaupt begonnen hat.
Ungewissheit: Sie wissen nicht, ob Sie den Fall gewinnen.
Viel Arbeit: Sie müssen viel Zeit investieren.
Pflegewächter übernimmt Ihr RisikoWir stellen das traditionelle Modell auf den Kopf und finanzieren Ihre Anwaltskosten.
Kein KostenrisikoWir finanzieren Ihre Anwaltskosten. Sollten Sie verlieren, müssen Sie nichts zahlen.
Überdurchschnittlicher ErfolgUnsere Partneranwälte haben schon über 10.000 Menschen geholfen. Diese Expertise bekommen Sie auch für Ihren Widerspruch.
GewissheitGewinnen Sie, zahlt die Pflegekasse die Anwaltskosten. Je nach Fall erhalten Sie rückwirkend sowie künftig mehr Geld.
So funktioniert es:
1
AnmeldungSie beantworten einige Fragen zu Ihrer Situation.
2
Übernahme durch erfahrene ExpertenUnsere Partneranwälte legen Widerspruch ein. Damit ist die Frist gewahrt.
3
Individuelle WiderspruchsbegründungDie Anwälte fordern Unterlagen von der Pflegekasse und schreiben eine ausführliche Begründung basierend auf Ihren Angaben. Sie bekommen alle Schreiben zur Info.
4
Wir gewinnen nur gemeinsamNur bei Erfolg zahlen Sie einmalig 59,50 EUR.
Das Pflegewächter-PrinzipNur bei Erfolg erheben wir einmalig 59,50 Euro.
Wir gewinnen nur, wenn Sie gewinnen
Unsere Gebühr 59,50 €
Mit diesem Betrag finanzieren Sie auch unseren Solidaritätsfonds, mit dem wir weiteren Menschen eine Unterstützung ermöglichen.
Was Sie bekommen
* Unsere Kostenübernahme gilt nicht, sollten Sie im Widerspruch falsche Daten angeben oder diesen vorzeitig abbrechen. In diesen Fällen wird Ihnen die aufgewandte anwaltliche Arbeit in Rechnung gestellt. Sonst funktioniert das Solidaritätsprinzip nicht.
Das Pflegewächter-Prinzip Nur bei Erfolg erheben wir einmalig 59,50 Euro.
Was Sie bekommen
Unsere Gebühr 59.50 €
Mit diesem Betrag finanzieren Sie auch unseren Solidaritätsfonds, mit dem wir weiteren Menschen eine Unterstützung ermöglichen.
* Unsere Kostenübernahme gilt nicht, sollten Sie im Widerspruch falsche Daten angeben oder diesen vorzeitig abbrechen. In diesen Fällen wird Ihnen die aufgewandte anwaltliche Arbeit in Rechnung gestellt. Sonst funktioniert das Solidaritätsprinzip nicht.
Pflegewächter in Zahlen
10 000 +
Menschen begleitet
Über 7.000.000 €
Mehr Pflegegeld für Mitglieder erreicht
4,9/5,0
Top Bewertung auf Google
" Während meines Jurastudiums habe ich in der eigenen Familie hautnah miterlebt, wie das Pflegesystem an seine Grenzen stößt. Diese Erfahrung hat mir schmerzlich gezeigt, dass man als Einzelner, ohne Fachkenntnisse, nur schwer weiterkommt. "
Florian Specht Gründer von Pflegewächter
Das sagt unsere
Community logo -Community:
Irmgard Kassubeck 4 Bewertungen
Herzlichen Dank an das Team der Pflegewächter, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Florian Specht, für Ihren hervorragenden Einsatz. Ich wurde um einen Pflegegrad höher eingestuft, worüber ich sehr erleichtert bin. Ohne die Hilfe des Teams hätte ich das niemals geschafft. Also nochmals vielen Dank.
S
Sandra Frindt 4 Bewertungen
Durch Mithilfe eines Wiederspruches haben wir einen hören Pflege grad bekommen. Lieben herzlichen Dank..... Große Engel seid ihr
R
Rene Andresen 4 Bewertungen
Empfehlenswert, alles per Mail geklärt. Wurden unterstützt und das unkompliziert und einfach. Wir haben erfolgreich eine höhre Pflegestuffe erhalten, vielen Dank.

Wir sind der Partner, dem die Pflege vertraut.

Häufige Fragen:

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.

Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Ein Widerspruch mit der Unterstützung unserer Partneranwälte ist überdurchschnittlich häufig erfolgreich. Sollten Sie mit dem Pflegegrad der Pflegekasse nicht einverstanden sein, lohnt sich für Sie ein Widerspruch. 

Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat. Wir haben auch dafür gesorgt, dass der Widerspruch für Sie kein Kostenrisiko darstellt. Im Misserfolg tragen wir die anfallenden Anwaltskosten. 

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zudem zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Die anwaltliche Tätigkeit hat für Sie kein Kostenrisiko.

Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.

Im Erfolg des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. So müssen Sie sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.

Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns auch nicht für eine Erstberatung. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen. Sie zahlen bei uns nur eine einmalige Vergütung von 59,50 Euro und das auch nur im Erfolg des Widerspruchs.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Aber ein Widerspruch ohne Begründung wird in der Regel keinen Erfolg haben. 

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Zusätzlich müssen daher Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse benannt werden. Diese Fehler zu finden, darauf sind unsere Partneranwälte spezialisiert und helfen Ihnen gern.

Mit unserer Online-Anmeldung übermitteln Sie uns innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. 

Wir vermitteln Ihnen unsere Kooperationsanwälte, die Ihre Erstangaben prüfen und sofort Widerspruch zur Fristwahrung einlegen. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte auch Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an.

Die Akteneinsicht wird von unseren Anwälten auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 5.000 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Parallel dazu können Sie über Ihr Kundenkonto weitere Details über Ihre Pflegebedürftigkeit und auch ärztliche Atteste übermitteln. 

Unsere Partneranwälte formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung und achten auf eine zügige Bearbeitung der Pflegekasse. Sobald die Pflegekasse Ihren Fall neu bewertet hat und unseren Partneranwälten das neue Ergebnis mitgeteilt hat, erhalten Sie in Ihrem Kundenkonto eine Benachrichtigung. 

 

Übrigens: Da wir unseren Service im gesamten Bundesgebiet anbieten, müssen Sie diese digitale Kommunikation über unsere Online-Anmeldung und Ihr Kundenkonto zwingend einhalten. Nur so können wir die Kostenfreiheit der Unterstützung für Sie gewährleisten und dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen eine Hilfe im Widerspruch erhalten.

 

Nein. Das ist kein Problem und ist für die Unterstützung kein Hindernis. Solange nicht schon eine Begutachtung im Widerspruchsverfahren stattgefunden hat, können unsere Kooperationsanwälte parallel Widerspruch einlegen und übernehmen das Verfahren und die Begründung für Sie.

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. 

In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus und überzieht diese Frist sogar. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen, die allein die Pflegekasse verschuldet hat. 

Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und verpflichten die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.