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Unsere Partneranwälte prüfen kostenlos deinen Pflegegrad- Bescheid

Kein Kostenrisiko: Wir zahlen deine Anwaltskosten. (mehr)
Einfacher: Dein Aufwand beträgt unter 10 Minuten.
Erfolgreicher: Überdurchschnittliche Erfolgsquote.
Jetzt Widerspruch prüfen

Aus den Medien bekannt:

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Wir unterstützen dich.

"Es fehlt Geld zur Finanzierung der Pflege. In diesem Verteilungskampf sollten pflegebedürftige Personen unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Denn Pflegebedürftige werden oft in zu niedrige Pflegegrade eingestuft.

Damit es nicht vom Einkommen abhängt, ob ein korrekter Pflegegrad eingefordert werden kann, zahlen wir deine Anwaltskosten."

Florian Specht
Gründer von Pflegewächter

Florian Specht

Kein Risiko beim Widerspruch.

Bei uns zahlst du keine Anwaltskosten!

Bei Erfolg des Widerspruchs muss die Pflegekasse den Anwalt bezahlen. Diesen Freistellungsanspruch überträgst du an die Partneranwälte.

Bei Misserfolg bezahlen wir den Anwalt. Einzige Ausnahme: Bei falschen Angaben oder vorzeitigem Abbruch trägst du die aufgewandte anwaltliche Arbeit.

Keine Anwaltskosten Wer zahlt den Anwalt?
Prüfung der Unterlagen check-icon Pflegewächter
Widerspruch erfolgreich check-icon Die Pflegekasse
Widerspruch erfolglos check-icon Pflegewächter

Solidarität - Du unterstützt Betroffene

Bei Erfolg des Widerspruchs berechnen wir eine einmalige Gebühr von 59,50 Euro von dir, als nachträgliche Gegenleistung, weil wir dein Prozessrisiko getragen haben. Diese Gebühr finanziert u.a. die Anwaltskosten für andere Betroffene. Das ist Solidarität innerhalb der Pflegewächter-Community.

Jetzt Widerspruch prüfen

Schritt für Schritt erklärt

So funktioniert es:

  1. 1

    Bescheid-Details eingeben

    Erhalten Sie einen zu niedrigen Pflegegrad, haben Sie einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen. Über die Anmeldung leiten Sie die Prüfung Ihres Bescheides in die Wege.

  2. 2

    Recht durchsetzen

    Unsere Partneranwälte legen umgehend für Sie Widerspruch ein, erarbeiten eine detailliere Widerspruchsbegründung und machen wenn nötig Druck bei der Kasse. Ohne Stress und Risiko für Sie.

  3. 3

    Besseren Pflegegrad erhalten

    Nur wenn unsere Partneranwälte Ihren Fall gewinnen, zahlen Sie einmalig 59,50 EUR.

Jetzt Widerspruch prüfen

Wir sind der Partner, dem die Pflege vertraut.

Häufige Fragen:

Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.

Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Wann lohnt sich ein Widerspruch für mich?

Ein Widerspruch mit der Unterstützung unserer Partneranwälte ist überdurchschnittlich häufig erfolgreich. Sollten Sie mit dem Pflegegrad der Pflegekasse nicht einverstanden sein, lohnt sich für Sie ein Widerspruch.

Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat. Wir haben auch dafür gesorgt, dass der Widerspruch für Sie kein Kostenrisiko darstellt. Im Misserfolg tragen wir die anfallenden Anwaltskosten.

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zudem zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Ist Ihre Tätigkeit kostenlos?

Die anwaltliche Tätigkeit hat für Sie kein Kostenrisiko.

Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.

Im Erfolg des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie unseren Partneranwälten ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. So müssen Sie sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.

Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns auch nicht für eine Erstberatung. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen. Sie zahlen bei uns nur eine einmalige Vergütung von 59,50 Euro und das auch nur im Erfolg des Widerspruchs.

Muss ich einen Widerspruch begründen?

Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Aber ein Widerspruch ohne Begründung wird in der Regel keinen Erfolg haben.

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Zusätzlich müssen daher Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse benannt werden. Diese Fehler zu finden, darauf sind unsere Partneranwälte spezialisiert und helfen Ihnen gern.

Wie läuft Ihre Beauftragung im Widerspruch ab?

Mit unserer Online-Anmeldung übermitteln Sie uns innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall.

Wir vermitteln Ihnen unsere Kooperationsanwälte, die Ihre Erstangaben prüfen und sofort Widerspruch zur Fristwahrung einlegen. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte auch Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an.

Die Akteneinsicht wird von unseren Anwälten auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 5.000 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Parallel dazu können Sie über Ihr Kundenkonto weitere Details über Ihre Pflegebedürftigkeit und auch ärztliche Atteste übermitteln.

Unsere Partneranwälte formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung und achten auf eine zügige Bearbeitung der Pflegekasse. Sobald die Pflegekasse Ihren Fall neu bewertet hat und unseren Partneranwälten das neue Ergebnis mitgeteilt hat, erhalten Sie in Ihrem Kundenkonto eine Benachrichtigung.

Übrigens: Da wir unseren Service im gesamten Bundesgebiet anbieten, müssen Sie diese digitale Kommunikation über unsere Online-Anmeldung und Ihr Kundenkonto zwingend einhalten. Nur so können wir die Kostenfreiheit der Unterstützung für Sie gewährleisten und dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen eine Hilfe im Widerspruch erhalten.

Ist es ein Problem, wenn ich selbst bereits Widerspruch eingelegt habe?

Nein. Das ist kein Problem und ist für die Unterstützung kein Hindernis. Solange nicht schon eine Begutachtung im Widerspruchsverfahren stattgefunden hat, können unsere Kooperationsanwälte parallel Widerspruch einlegen und übernehmen das Verfahren und die Begründung für Sie.

Wie viel Zeit hat die Pflegekasse, um über meinen Widerspruch zu entscheiden?

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden.

In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus und überzieht diese Frist sogar. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen, die allein die Pflegekasse verschuldet hat.

Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und verpflichten die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Was kann ich tun, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist?

Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.

Unterstützen Ihre Partneranwälte auch im Klageverfahren?

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.