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Wann sollte ich eine Betreuungsverfügung erstellen?

Wer niemanden hat, dem er eine Vorsorgevollmacht ausstellen kann, bekommt in einer Notsituation einen gesetzlichen Betreuer vom Staat bestellt. 

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, was mit Ihnen und Ihrem Vermögen passieren soll, wenn Sie selbst aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ansprechbar sind oder den Überblick über Ihr Leben verloren haben. Die Verfügung kommt also dann zum Einsatz, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. 

Kommen Sie in eine Notlage und haben keine Vollmacht ausgestellt, können Ärzte oder Angehörige eine Betreuung anregen. Dann bekommen Sie per Gerichtsverfahren vom Betreuungsgericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Das sind – sofern vorhanden – meist Angehörige, ansonsten Vereins- oder Berufsbetreuer.

In Ihrer Verfügung können Sie vorab bestimmen, wer sie betreuen und wer in keinem Fall als Ihre betreuende Person eingesetzt werden soll. Außerdem können Sie etwaige Entscheidungen ihres Betreuers im Vorfeld mitbestimmen, indem Sie Ihre Vorstellungen vom Leben und Ihrem Lebensende benennen. Je mehr der staatlich bestellte Betreuer über Sie und Ihre Wünsche weiß, desto besser kann er diese später bei Ihrer Betreuung umsetzen. Unabhängig davon, ob sie von einem Berufsbetreuer oder einem Angehörigen betreut werden, wird gerichtlich überprüft, ob die Vorgaben aus Ihrer Betreuungsverfügung umgesetzt werden.

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