In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen in der Vorsorge-Check-Reihe verschiedene Vorsorgedokumente vor und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.

Zur umfassenden Vorsorge gehören neben der Vorsorgevollmacht auch die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.


Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen oder mehrere Menschen, der / die für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage dazu sind.



Wofür benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

In einer akuten Notsituation kann es (lebens)notwendig sein, dass eine Vertrauensperson mit einem Arzt, Vermieter, dem Pflegeheim oder einer Behörde spricht und für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie das nicht mehr selbst können.

Durch die Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte sich als Ihr Vollmachtgeber ausweisen. Denn niemand darf ohne Vertretungsmacht für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen. Sie bestimmen mit dieser Vollmacht, welche Menschen in einer Notsituation Entscheidungen treffen dürfen und in welchem Umfang (z.B. über Ihre Gesundheit, Finanzen und Ihre Unterbringung) sie dies können. Dabei ist es möglich, einzelne Aufgaben auszuklammern oder auf mehrere Personen zu verteilen.

Klären Sie diese Dinge, solange es Ihnen gut geht. Das entlastet Sie und Ihre Angehörigen/Freunde.

Praxisbeispiel: Bei älteren Menschen stellt sich während eines Krankenhausaufenthaltes oft heraus, dass eine Rückkehr in die eigene Wohnung allein nicht mehr möglich ist. Noch während dem Krankenhausaufenthalt müssen sich Angehörige um Pflege, Versorgung und neue Unterbringung kümmern. Dazu müssten jetzt ein Pflegegrad beantragt, die Mietwohnung gekündigt und ein Pflegeheimvertrag abgeschlossen werden. Nur wer eine entsprechende Vollmacht hat, kann dies für einen anderen Menschen tun. In solchen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig den Pflegegrad korrekt zu beantragen, da davon finanzielle Leistungen und Unterstützung abhängen. Eine professionelle Einschätzung hilft, Fehler zu vermeiden.

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Was sollte in meiner Vollmacht enthalten sein?

Es gibt fünf Lebensbereiche, die durch eine Vollmacht abgedeckt werden sollten:

  1. Gesundheit und Pflege (Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, einschließlich ambulanter und stationärer Pflege)
  2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten (Entscheidungen über Ihren Aufenthaltsort; Einhalten des Mietvertrags, einen neuen schließen oder kündigen; Haushalt auflösen)
  3. Behörden (Vertretung bei Behörden, sowie Versicherungen und Gerichten)
  4. Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens)
  5. Post & Fernmeldeverkehr (Ihre Post öffnen; Vertragsabschlüsse oder -kündigungen z.B. bei Telefonanbietern)

Damit Sie keinen Punkt in Ihrer Vollmacht vergessen, können Sie diese hier direkt über uns risikolos online erstellen.


Wen sollte ich bevollmächtigen?

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person bevollmächtigt werden. Wen man als Bevollmächtigten einstellt, hängt von den Lebensumständen und dem jeweiligen Lebensabschnitt ab:

  • Für junge Singles bieten sich Eltern und / oder Geschwister an,
  • Alleinlebende können auch Freunde oder Verwandte auswählen, sollten aber wenigstens eine Betreuungsverfügung ausfüllen,
  • Eheleute / Lebenspartner setzen regelmäßig den jeweils anderen Partner ein,
  • im Rentenalter sind erwachsene Kinder eine gute Wahl.


In welcher Form muss eine Vorsorgevollmacht vorliegen?

Für eine Vorsorgevollmacht gibt es keine speziellen Formvorschriften. Es ist allerdings empfehlenswert die Vollmacht zu verschriftlichen und zu unterschreiben (Ort & Datum der Unterschrift nicht vergessen). Außerdem sollte die bevollmächtigte Person die Vollmacht ebenfalls unterschreiben – als Bestätigung, dass sie die Aufgaben übernehmen möchte.


Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt sein?

Eine Vorsorgevollmacht kann notariell beglaubigt werden. Dies ermöglicht der bevollmächtigten Person zum Beispiel den Verkauf von Immobilien. Sollten Sie dies nicht wollen, ist eine Beglaubigung nicht zwingend notwendig.


Kann ich meine Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen?

Sofern Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Vollmacht jederzeit ändern. Wenn Sie Ihre ursprüngliche Vollmacht beglaubigt haben lassen, müssen Sie dies mit der geänderten Vollmacht ebenfalls tun.

Ebenso kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Hierfür teilen Sie Ihren Bevollmächtigten den Widerruf am besten schriftlich mit und fordern das Original der Vollmacht zur Vernichtung zurück, sofern es bei einem Ihrer Bevollmächtigten liegt.


Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Sie sollten Ihre Vollmacht so aufbewahren, dass sie im Fall der Fälle schnell auffindbar ist. Beispielsweise in einem beschrifteten Ordner in Ihrem Arbeitszimmer. Außerdem ist eine Eintragung der Vollmacht in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. So kann von Ärzten und Betreuungsgerichten zeitnah überprüft werden, ob eine Vollmacht vorliegt.

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Was passiert, wenn ich keine Vollmacht ausgestellt habe?

Kommen Sie in eine Notlage und haben keine Vollmacht ausgestellt, bekommen Sie per Gerichtsverfahren vom Betreuungsgericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Das bedeutet, Sie haben es nicht mehr selbst in der Hand, welche Person Sie betreut. Es können sowohl Angehörige als auch Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt werden. Zu beachten ist zudem, dass Sie bei fehlender Vollmacht für die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und die Betreuung aufkommen müssen.

Wenn Sie keine Person haben, der Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen können, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Regeln für die staatliche Betreuung und deren Umfang aufstellen. 

Schaubild Vorsorgevollmacht
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Notvertretungsrecht für Eheleute- brauche ich dann noch eine Vorsorgevollmacht?

Seit Januar 2023 gilt das Notvertretungsrecht für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieses ist in §1358 BGB geregelt und ermöglicht, dass Sie, wenn Sie aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit Ihre Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen können, durch Ihren Partner / Ihre Partnerin in Sachen Gesundheitssorge vertreten werden können.

Das Notvertretungsrecht gilt für maximal sechs Monate und besteht nicht, wenn eine Vorsorgevollmacht existiert. Ein Widerspruch gegen die Notvertretung durch Ihren Partner / Ihre Partnerin ist möglich und kann zum Beispiel beim zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Alles in allem, ist das Notvertretungsrecht eine Notlösung und ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht. Es gilt nur für Gesundheitsfragen und vor allem nur für einen zeitraum von maximal sechs Monaten. Sollten Sie längere Betreuung benötigen, aber keine Vollmacht haben, wird Ihnen per Gerichtsverfahren ein Betreuer oder eine Betreuerin an die Seite gestellt.

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Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht und wann endet sie?

Die Vorsorgevollmacht ist direkt mit Ihrer Unterschrift gültig. Sprechen Sie mit den bevöllmächtigten Personen ab, ab wann sie für Sie tätig werden sollen. Häufig springen Vollmachtnehmer dann ein, wenn Sie selbst keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können – etwa bei schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schäden.

Die Vollmacht endet mit dem Tod der vollmachtgebenden Person. Sollte Sie wollen, dass Ihre Bevollmächtigten auch nach Ihrem Tod weiterhin Dinge für Sie organisieren (zum Beispiel die Beerdigung), ist eine Klausel, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll, empfehlenswert. Dann endet die Vollmacht mit dem Widerruf durch die Erben.

Die Vorsorgevollmacht können Sie genauso wie die Betreuungs- und Patientenverfügung risikolos durch Pflegewächter erstellen lassen.

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