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Wie funktioniert der Widerspruch mit Pflegewächter?

Der Pflegegrad, den Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten haben, ist zu niedrig, hat Formfehler oder wurde sogar ganz abgelehnt? Dann können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids, Widerspruch einlegen.


Wurde Ihr Pflegegrad falsch berechnet?

Über uns können Sie risikolos Widerspruch einlegen. Mehr erfahrenZum Pflegewiderspruch


Den Widerspruch können Sie über Pflegewächter einlegen. Dafür füllen Sie einige Fragen zu Ihrer Pflegebedürftigkeit aus und unterschreiben im Anschluss die Mandatsvollmacht. Unsere Partneranwälte prüfen den Widerspruch und legen ihn dann im nächsten Schritt formal und fristgerecht bei Ihrer Kasse ein. Nach Erstellung des Nutzerkontos werden Sie durch den Service geführt, erhalten Aufgaben und Updates über den Status des Widerspruchs.


Anmerkung

Unsere Partneranwälte sind i.d.R. darauf angewiesen, dass sich die Pflegekasse bei ihnen meldet. Das bedeutet, wenn Sie eine Zeit lang keine neuen Informationen erhalten, dann liegt das daran, dass sich die Pflegekasse noch nicht wieder gemeldet hat und die Anwälte deshalb noch nicht weiter arbeiten konnten.


Sollten Sie den Widerspruch bereits selbst eingelegt haben, können unsere Partneranwälte Ihren Widerspruch (und dessen Begründung) trotzdem übernehmen, sofern noch keine erneute Begutachtung stattgefunden hat.

Den genauen Ablauf des Widerspruchs können Sie über die untenstehende Grafik nachvollziehen.


Widerspruch mit Pflegewächter
Ablauf: Widerspruch mit Pflegewächter



Wurde Ihr Pflegegrad falsch berechnet?

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