Wie können wir Ihnen helfen?
Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein sog. Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.