Wie können wir Ihnen helfen?
Wofür muss ich eine Abtretungserklärung unterschreiben?
Die Pflegekasse muss die anwaltliche Unterstützung im Erfolg des Widerspruchs bezahlen. Mit der Abtretung innerhalb der Vollmacht treten Sie diese mögliche Kostenerstattung an unsere Partneranwälte ab. Wird der Widerspruch gewonnen, können unsere Partneranwälte direkt in die Abrechnung mit der Pflegekasse gehen. Ohne die Abtretung würden unsere Partneranwälte Ihnen eine Rechnung für den Widerspruch schreiben, Sie müssten diese Rechnung dann bezahlen und sich das Geld bei der Pflegekasse erstatten lassen (so wie Sie sich auch ärztliche Behandlungen, z.B. eine Zahnreinigung nachträglich von der Kasse erstatten lassen).
Die Abtretung ist daher ein weiterer Service für Sie, durch den Sie diese Schritte und die damit verbundenen Papierarbeit einsparen. Durch die Abtretung tragen Sie zudem auch nicht das Risiko, dass die Kasse die Kosten der Anwälte nicht oder nur teilweise erstattet. Diese ganze Arbeit treten Sie an unsere Partneranwälte ab.