Wie können wir Ihnen helfen?
Wer kann Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad/einen falschen Bescheid einlegen?
Pflegegradwiderspruch bzw. Widerspruch einlegen kann die/der Versicherte selbst, ein Bevollmächtigte, ein gesetzlicher Betreuer oder eine zuständige (ambulante) Pflegekraft.