Pflegegradwiderspruch bzw. Widerspruch einlegen kann die/der Versicherte selbst, ein Bevollmächtigte, ein gesetzlicher Betreuer oder eine zuständige (ambulante) Pflegekraft.
Zurück zum Hilfebereich
Widerspruch
Rechtliches zum Widerspruch
Aktualisiert: 27. August 2024
Wer kann Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad/einen falschen Bescheid einlegen?
Pflegegradwiderspruch (auch Widerspruch genannt) kann der Versicherte selbst, aber u.a. auch Bevollmächtigte und zuständige Pflegedienste.