Betreuungsverfügung: Vorsorge-Check Teil 2
Wer niemanden hat, dem er eine Vorsorgevollmacht ausstellen kann, bekommt in einer Notsituation einen gesetzlichen Betreuer vom Staat bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für diese staatliche Betreuung und deren Umfang Regeln aufstellen.