Zurück zum Hilfebereich
Klage
Aktualisiert: 4. Juli 2025

Was kann ich tun, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist?

Ist der Widerspruch nicht erfolgreich können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats ...

Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, bzw. bringt nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass die Partneranwälte von Prime Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten die Partneranwälte der Kanzlei Prime Sie im Einzelfall.

Wurde Ihr Pflegegrad falsch berechnet?

Über uns können Sie risikolos Widerspruch einlegen. Zum Pflegewiderspruch