Wir wollen, dass jede Person schnelle Hilfe im Pflegefall bekommt. Daher ist der anwaltliche Teil der Unterstützung für Sie immer kostenlos, egal wie der Fall ausgeht. Sollten die Bemühungen unserer Partneranwälte nicht erfolgreich sein, tragen wir Ihre Anwaltskosten!
Wir arbeiten sozial und solidarisch. Aus diesem Grund erheben wir nur bei Erfolg eine einmalige Gebühr von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung zzgl. UStr. Diese Gebühr verrechnen wir direkt mit der Rückzahlung der Pflegekasse, so dass Sie keine direkte Zahlung an uns leisten müssen. So können wir diesen Service ohne Risiko für Sie anbieten.
Wir helfen ohne bürokratischen Aufwand. Unsere Partneranwälte fordern die Pflegekasse zu einer schnellen Bearbeitung und Entschädigung auf.
Per Gesetz muss die Pflegekasse Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.
Diese Frist halten die Pflegekassen häufig nicht ein. Nach eigenen Angaben der Kassen wird die Bearbeitungsfrist in 16,3 % der Fälle nicht eingehalten. Unsere Partneranwälte decken sogar weitere Fälle auf.
Quelle: Bund der Krankenkassen (GKV), Bericht für das Jahr 2022.
Hält die Kasse die Frist von 25 Tagen nicht ein und entscheidet zu spät, steht Ihnen unter Umständen für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung von 70 Euro zu.
Das gilt jedoch nicht, wenn
Viele Pflegekassen verweigern die Zahlung und reagieren nicht auf Anfragen. Unsere Partneranwälte wissen worauf es ankommt und geben nicht auf, bis Ihr Recht durchgesetzt ist.
Durch die jahrelange Expertise unsere Partneranwälte vermeiden Sie Fehler. Sollten die Bemühungen unserer Partneranwälte nicht erfolgreich sein, tragen wir die angefallen Kosten.
Wir begleiten unsere Kunden bundesweit und online, so dass niemand persönlich zu uns nach Hannover kommen muss.