Sie warten dringend auf Pflegeleistungen? Jeder siebte Antrag wird von der Pflegekasse nicht rechtzeitig bearbeitet.

Unsere Partneranwälte sorgen für eine zügige Bearbeitung und durchschnittlich 240 Euro als Entschädigung von der Pflegekasse für Sie.
horizontal shot of cheerful middle aged woman and UPXHNFR2

Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

Per Gesetz muss die Pflegekasse Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.

Tatsächlich bearbeiten die Pflegekassen diese Anträge jedoch nicht ordnungemäß. Sogar nach eigenen Angaben der Kassen wurde im Jahr 2021 in 14,2 % der Fälle die Frist nicht eingehalten.

Quelle: Bund der Krankenkassen (GKV), Bericht für das Jahr 2021.

attractive mature redhead fashion woman pointing PEVZLVP 1

Wir setzen Ihr Recht auf eine Entscheidung durch.

Schnell und unbürokratisch.

Wir helfen Ihnen ohne bürokratischen Aufwand und fordern die Kasse mit unseren Partneranwälten zu einer schnellen Begutachtung und Bescheidung auf. 

Dabei wird im Einzelfall auch gleich überprüft, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, weil die Pflegeversicherung überlange für eine Entscheidung gebraucht hat.

Für die effektive Durchsetzung treten Sie unseren Partneranwälten die Durchsetzung des Anspruchs treuhänderisch ab. Dadurch werden unsere Partneranwälte gegenüber der Pflegekasse so gestellt, als würde die Kasse direkt mit Ihnen kommunizieren. Sie werden dadurch in der Kommunikation entlastet und unsere Partneranwälte können Ihre Rechte wirksam durchsetzen.

Hält die Kasse die Frist von 25 Tagen nicht ein und entscheidet zu spät, steht Ihnen unter Umständen für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung von 70 Euro zu.

Das gilt jedoch nicht, wenn

  • die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder
  • der Antragsteller sich in stationärer Pflege befindet und bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist oder
  • eine andere Begutachtungsfrist gilt.
Florian Specht

Ihr Ansprechpartner:
Florian Specht

Wir sind der Partner, dem die Pflege vertraut.

Unsere Hilfe ist kostenlos.

Die Tätigkeit unserer Partneranwälte und die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Versicherung übernehmen wir für Sie kostenfrei. Sie zahlen nur im Erfolgsfall. 

Für die Durchsetzung einer Entschädigungszahlung für eine verspätete Begutachtung berechnen wir nur im Erfolgsfall eine Servicegebühr in Höhe von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Gebühr verrechnen wir direkt mit der Rückzahlung der Pflegekasse, so dass Sie keine direkte Zahlung an uns leisten müssen. Das restliche Geld leiten wir umgehend an Sie weiter. So können wir diesen Service kostenfrei für Sie anbieten.

Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Alle eventuell angefallenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) werden von uns getragen, ebenso wie das finanzielle Risiko, dass ein Anspruch nicht durchsetzbar ist.