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Müssen auch Sie auf einen Pflegeantrag warten?

Mehr als jeder sechste Antrag wird nicht rechtzeitig von der Pflegekasse bearbeitet. Unsere Partneranwälte prüfen eine Entschädigung für Sie von durchschnittlich 240 Euro.
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Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

Per Gesetz muss die Pflegekasse Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.

Diese Frist halten die Pflegekassen häufig nicht ein. Nach eigenen Angaben der Kassen wird die Bearbeitungsfrist in 16,3 % der Fälle nicht eingehalten. Unsere Partneranwälte decken sehr häufig sogar weitere Fälle auf.

Quelle: Bund der Krankenkassen (GKV), Bericht für das Jahr 2022.

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Wir sind der Partner, dem die Pflege vertraut.

Wir helfen, damit Sie eine Entscheidung erhalten.

Wir helfen ohne bürokratischen Aufwand. Unsere Partneranwälte fordern die Pflegekasse zu einer schnellen Bearbeitung und Entschädigung auf. 

Hält die Kasse die Frist von 25 Tagen nicht ein und entscheidet zu spät, steht Ihnen unter Umständen für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung von 70 Euro zu.

Das gilt jedoch nicht, wenn

  • die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder
  • der Antragsteller sich in stationärer Pflege befindet und bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist oder
  • eine andere Begutachtungsfrist gilt.

Sie sparen Zeit und Nerven

Die Prüfung und Auseinandersetzung mit der Kasse ist normalweise aufwendig. Nach nur wenigen Angaben von Ihnen erledigen unsere Partneranwälte Alles für Sie – ganz stressfrei.

Höhere Chance auf Erfolg

Viele Pflegekassen verweigern die Zahlung und reagieren nicht auf Anfragen. Unsere Partneranwälte wissen worauf es ankommt und geben nicht auf, bis Ihr Recht durchgesetzt ist.

Kein Risiko für Sie

Durch die jahrelange Expertise unsere Partneranwälte vermeiden Sie Fehler. Sollten die Bemühungen unserer Partneranwälte nicht erfolgreich sein, tragen wir die angefallen Kosten.

Kein Kostenrisiko bei Unterstützung.

Pflegeentschädigung Weg

Sollten die Bemühungen unserer Partneranwälte und die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Versicherung nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Alle eventuell angefallenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) werden von uns getragen, ebenso wie das finanzielle Risiko, dass ein Anspruch nicht durchsetzbar ist.

Nur bei Erfolg berechnen wir eine Gebühr in Höhe von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung zzgl. MwStr. Diese Gebühr verrechnen wir direkt mit der Rückzahlung der Pflegekasse, so dass Sie keine direkte Zahlung an uns leisten müssen. Das restliche Geld leiten wir umgehend an Sie weiter. So können wir diesen Service ohne Kostenrisiko für Sie anbieten.