Per Gesetz muss die Pflegekasse Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.
Diese Frist halten die Pflegekassen häufig nicht ein. Nach eigenen Angaben der Kassen wird die Bearbeitungsfrist in 16,3 % der Fälle nicht eingehalten. Unsere Partneranwälte decken sehr häufig sogar weitere Fälle auf.
Quelle: Bund der Krankenkassen (GKV), Bericht für das Jahr 2022.
Wir helfen ohne bürokratischen Aufwand. Unsere Partneranwälte fordern die Pflegekasse zu einer schnellen Bearbeitung und Entschädigung auf.
Hält die Kasse die Frist von 25 Tagen nicht ein und entscheidet zu spät, steht Ihnen unter Umständen für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung von 70 Euro zu.
Das gilt jedoch nicht, wenn
Viele Pflegekassen verweigern die Zahlung und reagieren nicht auf Anfragen. Unsere Partneranwälte wissen worauf es ankommt und geben nicht auf, bis Ihr Recht durchgesetzt ist.
Durch die jahrelange Expertise unsere Partneranwälte vermeiden Sie Fehler. Sollten die Bemühungen unserer Partneranwälte nicht erfolgreich sein, tragen wir die angefallen Kosten.
Sollten die Bemühungen unserer Partneranwälte und die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Versicherung nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Alle eventuell angefallenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) werden von uns getragen, ebenso wie das finanzielle Risiko, dass ein Anspruch nicht durchsetzbar ist.
Nur bei Erfolg berechnen wir eine Gebühr in Höhe von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung zzgl. MwStr. Diese Gebühr verrechnen wir direkt mit der Rückzahlung der Pflegekasse, so dass Sie keine direkte Zahlung an uns leisten müssen. Das restliche Geld leiten wir umgehend an Sie weiter. So können wir diesen Service ohne Kostenrisiko für Sie anbieten.
Wir begleiten unsere Kunden bundesweit und online, so dass niemand persönlich zu uns nach Hannover kommen muss.
Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
kontakt[at]pflegewaechter.de