Per Gesetz muss die Pflegekasse Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.
Tatsächlich entscheiden die Pflegeversicherungen häufig nicht innerhalb dieser Frist. Nach eigenen Angaben der Kassen wurde im Jahr 2021 in 14,2 % der Fälle die Frist nicht eingehalten.
Quelle: Bund der Krankenkassen (GKV), Bericht für das Jahr 2021.
Wir helfen Ihnen ohne bürokratischen Aufwand und fordern die Kasse mit unseren Partneranwälten zu einer schnellen Begutachtung und Bescheidung auf.
Wir überprüfen dabei im Einzelfall auch, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, weil die Pflegeversicherung überlange für eine Entscheidung gebraucht hat.
Hält die Kasse die Frist von 25 Tagen nicht ein und entscheidet zu spät, steht Ihnen unter Umständen für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung von 70 Euro zu.
Das gilt jedoch nicht, wenn
Ihr Ansprechpartner:
Florian Specht
Die Tätigkeit unserer Partneranwälte und die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Versicherung übernehmen wir für Sie kostenfrei.
Für die Durchsetzung einer Entschädigungszahlung für eine verspätete Begutachtung berechnen wir nur im Erfolgsfall eine Servicegebühr in Höhe von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das restliche Geld leiten wir umgehend an Sie weiter. So können wir diesen Service kostenfrei für Sie anbieten.
Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Alle eventuell angefallenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) werden von uns getragen, ebenso wie das finanzielle Risiko, dass ein Anspruch nicht durchsetzbar ist.
Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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