Pflegegrad-Widerspruch?Einfacher geht's nicht
Unabhängige Partneranwälte übernehmen deinen Widerspruch.
Erhalte für dich und deine Liebsten die Unterstützung, die euch wirklich zusteht – einfach, sicher und mit besten Erfolgschancen
Bekannt aus den Medien

Bei Erfolg des Widerspruchs muss die Pflegekasse den Anwalt bezahlen. Diesen Freistellungsanspruch überträgst du an die externen Partneranwälte.
Bei einem erfolglosen Widerspruch übernehmen wir deine Anwaltskosten. Anwaltskosten können für dich nur anfallen, wenn du falsche Angaben zu deinem Fall machst oder den Widerspruch vorzeitig abbrichst. In diesem Fall hast du bereits erbrachte anwaltliche Arbeit zu erstatten.
| Keine Anwaltskosten | Wer zahlt? | |
|---|---|---|
| Prüfung der Unterlagen | Pflegewächter | |
| Widerspruch erfolgreich | Die Pflegekasse | |
| Widerspruch erfolglos | Pflegewächter |
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Kein Risiko: Du zahlst nichts, wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hat. Im Erfolg 350 Euro*.
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*Nur bei Erfolg zahlst du einen Betrag in Höhe von 350 €. Damit entstehen keine Kosten, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich war.
Bei diesen Fällen wurde der Pflegegrad nach dem Widerspruch angepasst – mit spürbar mehr Unterstützung.

Nach dem Pflegegrad-Widerspruch wurde sein Pflegegrad erhöht. Pflegegrad 3 erreicht.
Pflegegrad 3 erreicht
+3.024€pro Jahr

Nach dem Widerspruch gegen den Pflegegrad wurde der Pflegegrad deutlich angehoben – von Pflegegrad 2 auf 4.
Pflegegrad 4 erreicht
+5.436€pro Jahr

Ihr Pflegegrad-Widerspruch war erfolgreich – mehr Unterstützung im Alltag. Pflegegrad 2 erreicht.
Pflegegrad 2 erreicht
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Im Erfolgs-Modell gehst du kein Risiko ein. Unsere Vergütung ist rein erfolgsbasiert – du zahlst nur an uns, wenn dein Widerspruch Erfolg hat.

Unsere Vergütung ist in der Regel durch die Nachzahlung der Pflegekasse gedeckt, die du durch den erfolgreichen Widerspruch erhältst.
Anwaltskosten können für dich nur anfallen, wenn du falsche Angaben zu deinem Fall machst oder den Widerspruch vorzeitig abbrichst. In diesem Fall hast du bereits erbrachte anwaltliche Arbeit zu erstatten.
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Beantworte ein paar Fragen. In 5 Minuten weißt du, ob sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt.
Wir vermitteln dir einen erfahrenen Anwalt, unterstützen dich von Anfang bis Ende organisatorisch und bereiten deine Angaben auf.
Dein Anwalt übernimmt den Widerspruch für dich – du profitierst von seiner Kompetenz und musst nichts weiter tun.
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Keine Vorabkosten. Im Erfolgsmodell zahlst du nur, wenn der Widerspruch Erfolg hat.*
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Rechtsanwalt Maximilian Sauer ist dein persönlicher Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen rund um die Pflege. Gemeinsam mit seinem Team sorgt er dafür, dass du die Leistungen bekommst, die dir wirklich zustehen.



Gemeinsam mit den Johannitern, dem Deutschen Roten Kreuz und weiteren Wohlfahrtsorganisationen setzen wir uns für Gerechtigkeit in der Pflege ein – damit du die Unterstützung bekommst, die dir zusteht.
Für den Widerspruch brauchst du in der Regel den Bescheid deiner Pflegekasse inklusive des Gutachtens (MDK oder Medicproof). Zusätzlich können Arztberichte, Pflegeprotokolle oder andere Nachweise wichtig sein, um deine Pflegesituation nachvollziehbar zu machen.
Die Partneranwälte von Prime fordern das Gutachten direkt bei der Pflegekasse an – du musst dich darum nicht selbst kümmern. Sollten medizinische Unterlagen fehlen, unterstützen wir dich gern dabei, diese zusammenzustellen oder von deiner Ärztin oder deinem Arzt zu organisieren.
Nach deiner Online-Anmeldung reichen die Partneranwälte von Prime fristgerecht Widerspruch bei deiner Pflegekasse ein. Gleichzeitig fordern sie Einsicht in deine Akte, insbesondere das Gutachten, das Grundlage für die Entscheidung war.
Anschließend wird das Gutachten geprüft – sowohl juristisch als auch pflegefachlich. Alle relevanten Unterlagen werden ergänzt, und es wird eine individuelle Begründung für deinen Widerspruch erstellt. Du wirst über deinen Account regelmäßig über den aktuellen Stand informiert. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, bekommst du direkt Bescheid.
Du hast in der Regel einen Monat Zeit ab dem Erhalt des Bescheids, um Widerspruch einzulegen. Fehlt im Bescheid jedoch die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wichtig ist: Erst wenn ein finaler Bescheid vorliegt, kann ein Widerspruch eingelegt werden – nicht bei einem bloßen Anhörungsschreiben.
Die Partneranwälte von Prime prüfen deine Unterlagen sorgfältig und achten darauf, dass keine Frist versäumt wird.
Ja – für dich entstehen keine Kosten, wenn du den gesamten Prozess über uns laufen lässt. Im Erfolgsfall übernimmt die Pflegekasse die Anwaltskosten (§ 63 SGB X). Diese werden direkt durch die Partneranwälte von Prime mit der Kasse abgerechnet.
Nur wenn du den Widerspruch vorzeitig abbrichst oder dich entscheidest, ohne die Unterstützung der Partneranwälte von Prime weiterzumachen, können Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen entstehen. Darüber informieren wir dich selbstverständlich transparent im Vorfeld.
Die Pflegekasse hat gesetzlich bis zu drei Monate Zeit, um über deinen Widerspruch zu entscheiden. In der Praxis nutzen viele Kassen diese Frist vollständig aus – manche überschreiten sie auch.
Die Partneranwälte von Prime überwachen die Fristen genau und fordern bei Verzögerungen aktiv eine Entscheidung ein. Über dein Kundenkonto bleibst du stets auf dem Laufenden und wirst informiert, sobald es neue Entwicklungen gibt.
Wird dein Widerspruch abgelehnt, kannst du in den meisten Fällen innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Die Partneranwälte von Prime prüfen dann, ob in deinem Fall eine Klage sinnvoll ist und übernehmen diese für dich – sofern du bereits im Widerspruchsverfahren begleitet wurdest.
So bleibst du auch im nächsten Schritt nicht allein, sondern bekommst weiterhin professionelle Unterstützung – ohne unnötiges Risiko.
Bei Erfolg des Widerspruchs muss die Pflegekasse den Anwalt bezahlen. Diesen Freistellungsanspruch überträgst du an die externen Partneranwälte. Bei einem erfolglosen Widerspruch übernehmen wir deine Anwaltskosten.
Anwaltskosten können für dich nur anfallen, wenn du falsche Angaben zu deinem Fall machst oder den Widerspruch vorzeitig abbrichst. In diesem Fall hast du bereits erbrachte anwaltliche Arbeit zu erstatten.
Häufig ja: Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse in vielen Fällen zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.
Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, erfährst du, welche Leistungen dir zustehen.
Bei unserem Abo-Modell wird die sofortige anwaltliche Leistung über 12 Monatsraten finanziert. Daher hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Wird der Vertrag nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit gekündigt werden.
Die anwaltliche Leistung erbringen unabhängige Partneranwälte von Prime. Es handelt sich um Experten im Sozialrecht, die deine Interessen vertreten.
Die Partneranwälte übernehmen die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs, fordern Akteneinsicht an und erstellen eine individuelle Begründung auf Basis der Unterlagen und des Pflegegutachtens.
Im Erfolgsfall des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse übernommen werden (gesetzlich geregelt in § 63 SGB X).
Diesen Freistellungsanspruch überträgst du an die Partneranwälte, damit diese die Kostenerstattung direkt gegenüber der Pflegekasse geltend machen können. So musst du dich um die Abrechnung nicht selbst kümmern.
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