Kombination von Pflege und Beruf mit der Pflegezeit
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine Herausforderung, die in unserer Gesellschaft immer wichtiger wird. Es gibt verschieden Optionen der Freistellung von der Arbeit für einen bestimmten Zeitraum, die Pflegepersonen von nahen Angehörigen zustehen.
Wer zählt zu nahen Angehörigen?
Zunächst einmal ist es wichtig, den Begriff „nahe Angehörige“ zu definieren, denn nur für diese können sich Arbeitnehmende für die Pflege von der Arbeit freistellen lassen.
Als nahe Angehörige gelten:
- Ehegatten und -gattinnen
- Lebenspartner und -partnerinnen
- Partner und Partnerinnen in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Eltern
- Schwiegereltern
- Großeltern
- Kinder, Adoptiv- oder Stiefkinder, Schwiegerkinder
- Enkelkinder und Geschwister
- Schwäger und Schwägerinnen
Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Freistellung zur Pflege von Angehörigen

10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige – deine Rechte
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist für die Pflege eines nahen Angehörigen von bis zu zehn Tagen gedacht. Arbeitnehmende, die Vollzeit arbeiten, können sich dementsprechend bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Arbeitgeber müssen diese Freistellung gewähren.
Auch für Teilzeitkräfte gilt das Recht auf diese Freistellung. Das bedeutet:
- Wer nur drei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf bis zu sechs freie Tage.
- Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen bis zu zehn Tage Sonderurlaub zur Verfügung.
Für diese Freistellung gibt es keine Anmeldefrist beim Arbeitgeber. Über die Verhinderung und ihre voraussichtliche Dauer müssen Arbeitnehmende den Arbeitgeber jedoch unverzüglich informieren. Gedacht ist die Freistellung zur Klärung einer familiären Krisensituation, zum Beispiel um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Arbeitgeber dürfen in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit anfordern.
Ein Vorteil: Es gibt keine Mindestanzahl an Beschäftigten im Betrieb, die Voraussetzung wäre. Außerdem müssen die zehn Tage nicht am Stück genommen werden. Arbeitnehmende können sie flexibel aufteilen – zum Beispiel fünf Wochen lang jeweils zwei Tage.
Wollen mehrere Personen dieselbe pflegebedürftige Person betreuen, müssen sie sich die zehn Tage aufteilen. Gleichzeitig können Beschäftigte für verschiedene nahe Angehörige jeweils bis zu zehn Tage in Anspruch nehmen. Wichtig: Die Pflegesituation muss unvermittelt eintreten – etwa, wenn ein Pflegegrad erstmalig beantragt wird oder eine akute Pflegebedürftigkeit entsteht.
In akuten Situationen ist oft entscheidend, dass die Pflegebedürftigkeit korrekt dokumentiert und der Pflegegrad passend beantragt wird – auch, weil davon viele Leistungen abhängen. Wenn Sie hier Unterstützung möchten, kann eine fachkundige Pflegegrad-Prüfung sinnvoll sein.
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Pflegeunterstützungsgeld: Höhe, Voraussetzungen, Antrag
In der Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung steht Arbeitnehmenden kein Arbeitsentgelt zu, es sei denn, dies wurde tariflich oder individuell geregelt. Stattdessen können sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
- Das Geld wird von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt.
- Die Unterstützung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
- Während der Verhinderung bleiben Arbeitnehmende sozialversichert, auch wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Antragstellung: Das Pflegeunterstützungsgeld wird direkt bei der Pflegekasse des Angehörigen beantragt. Arbeitnehmende müssen dazu in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit einreichen.
👉 So lässt sich der Verdienstausfall während des „10 Tage Sonderurlaub Pflege Angehörige“ zumindest teilweise auffangen.
Finanzierung der Arbeitsverhinderung: Pflegeunterstützungsgeld
In der Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung steht Arbeitnehmenden kein Arbeitsentgelt zu, es sei denn, dies wurde tariflich oder individuell geregelt. Stattdessen können sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten, das von der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen bis zu 10 Tage lang ausgezahlt wird. Diese Unterstützung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Arbeitnehmende bleiben während der Verhinderung sozialversichert, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten.
Freistellung durch Pflegezeit und Familienpflegezeit – Unterschiede im Überblick
Die Freistellung Pflegezeit & Familienpflegezeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit an die Pflege eines nahen Angehörigen anzupassen. Während die Pflegezeit eine vollständige oder teilweise unbezahlte Freistellung für bis zu sechs Monate ermöglicht, erlaubt die Familienpflegezeit eine Teilzeitregelung über bis zu 24 Monate.
Pflegezeit – vollständige oder teilweise Freistellung
Die Pflegezeit ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Sie erlaubt eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen.
Voraussetzungen:
- Der Angehörige muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
- Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.
- Die pflegende Person übernimmt die Betreuung, kann sich aber von ambulanten Diensten oder weiteren Angehörigen unterstützen lassen.
Arbeitgeberpflichten:
- Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn informiert werden.
- Eine ärztliche Bescheinigung oder Bestätigung der Pflegekasse über die Pflegebedürftigkeit ist notwendig.
- Während der Pflegezeit gilt Kündigungsschutz.
Beendigung der Pflegezeit:
- Endet automatisch, wenn der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist.
- Vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn der Angehörige verstirbt oder dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen wird.
- Vier Wochen nach Eintritt dieser Umstände endet die Pflegezeit, es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht – dann läuft sie wie geplant weiter.

Familienpflegezeit – Teilzeitmodell über längeren Zeitraum
Die Familienpflegezeit erweitert die Möglichkeiten der Pflegezeit. Sie erlaubt eine teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate, wenn mindestens 26 Beschäftigte im Betrieb tätig sind.
Rahmenbedingungen:
- Die Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden.
- Ziel ist es, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.
- Die Pflege erfolgt überwiegend in der häuslichen Umgebung.
👉 Durch die Kombination von Pflegezeit (bis zu 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate in Teilzeit) können pflegende Angehörige flexible Modelle nutzen, um die Betreuung ihrer Liebsten mit den Anforderungen im Beruf zu vereinbaren.
Arbeit aufgeben für Pflege – welche Unterstützung gibt es?
Wer sich für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lässt, kann unterschiedliche finanzielle Hilfen nutzen. Dazu gehören ein zinsloses Darlehen, die Möglichkeit eines Wertguthabens und besondere Regelungen zur Sozialversicherungspflicht.
Zinsloses Darlehen für pflegende Angehörige
Beschäftigte haben Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA). Dieses Darlehen soll den Verdienstausfall während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit überbrücken und wird nach Ende der Freistellung in Raten zurückgezahlt.
Mit dieser Unterstützung wird die vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung finanziell erleichtert, sodass der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit oder Pflegezeit praktisch nutzbar wird.
Pflichten des Arbeitgebers bei der Pflege- und Familienpflegezeit
Arbeitgeber sind verpflichtet, Anträge auf Pflegezeit zu bearbeiten und bei der Organisation mitzuwirken.
Wichtige Arbeitgeberpflichten:
- Beschäftigte in ausreichend großen Betrieben haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung.
- Während der (Familien-)Pflegezeit gilt Kündigungsschutz – Arbeitgeber dürfen das Beschäftigungsverhältnis nicht wegen der Inanspruchnahme beenden.
- Falls die (Familien-)Pflegezeit laut Vereinbarung oder Tarifvertrag bezahlt ist, müssen Arbeitgeber die Gehaltsfortzahlung sicherstellen.
In kleineren Betrieben (unter 16 Beschäftigte für Pflegezeit, unter 26 für Familienpflegezeit) besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Wertguthaben
In manchen Unternehmen können Beschäftigte ein Wertguthaben aus Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt ansparen. Dieses Guthaben kann später für eine Freistellung – etwa im Rahmen von Pflegezeit oder Familienpflegezeit – eingesetzt werden. Damit lässt sich der Verdienstausfall zusätzlich abfedern.
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Versicherungspflicht während der Pflege- und Familienpflegezeit
Für Arbeitnehmende, die vollständig von der Arbeit freigestellt werden, besteht während dieser Zeit grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber meldet dies am letzten Tag der Beschäftigung an die Krankenkasse.
- Verdienen Beschäftigte mehr als 538 € pro Monat (Stand 2024), bleiben sie versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt dabei nur den Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag, berechnet vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.
- Bei einem Einkommen von maximal 538 € (Minijob) entfällt die Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht bleibt jedoch bestehen. Arbeitgeber melden Beschäftigte in diesem Fall bei der Minijob-Zentrale.
Fazit
Zusammenfassend halten sich die Pflichten eines Arbeitgebers während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit in Grenzen.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Tage pro Angehörigen und Jahr, unabhängig von der Betriebsgröße.
- Pflegezeit: Anspruch auf bis zu 6 Monate Freistellung in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
- Familienpflegezeit: Anspruch auf bis zu 24 Monate Teilzeitregelung in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.
Die Freistellung gilt für die Pflege naher Angehöriger und muss dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor Beginn mitgeteilt werden.
Häufig gestellte Fragen
Kann man sich von der Arbeit freistellen lassen um einen Angehörigen zu pflegen?
Kann ich mich krankschreiben lassen wenn ich meine Mutter pflege?
Wer zahlt bei Freistellung wegen Pflege?
Wer bezahlt mich wenn ich meine Mutter Pflege?
Wann und wie muss die Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt werden?
Wie viele Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber beschäftigen damit der Beschäftige Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz beanspruchen kann?
Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?
Wie viel Tage Sonderurlaub bei Teilzeitarbeit?
Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?
Wie viele Tage Sonderurlaub bekomme ich für die Pflege?
Muss der Arbeitgeber Freistellung genehmigen?
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