Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • 10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige sind gesetzlich vorgesehen.
  • Pflegeunterstützungsgeld ersetzt den Verdienstausfall teilweise.
  • Freistellung durch Pflegezeit oder Familienpflegezeit ist je nach Situation möglich.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, wenn es um die Freistellung zur Pflege von Angehörigen geht.


Kombination von Pflege und Beruf mit der Pflegezeit

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine Herausforderung, die in unserer Gesellschaft immer wichtiger wird. Es gibt verschieden Optionen der Freistellung von der Arbeit für einen bestimmten Zeitraum, die Pflegepersonen von nahen Angehörigen zustehen.


Wer zählt zu nahen Angehörigen?

Zunächst einmal ist es wichtig, den Begriff „nahe Angehörige“ zu definieren, denn nur für diese können sich Arbeitnehmende für die Pflege von der Arbeit freistellen lassen.

Als nahe Angehörige gelten:

  • Ehegatten und -gattinnen
  • Lebenspartner und -partnerinnen
  • Partner und Partnerinnen in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Eltern
  • Schwiegereltern
  • Großeltern
  • Kinder, Adoptiv- oder Stiefkinder, Schwiegerkinder
  • Enkelkinder und Geschwister
  • Schwäger und Schwägerinnen


Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Freistellung zur Pflege von Angehörigen

Pflege von Angehörigen. Möglichkeiten der Freistellung für die Pflege.
Tabelle 1. Möglichkeiten der Freistellung für die Pflege


10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige – deine Rechte

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist für die Pflege eines nahen Angehörigen von bis zu zehn Tagen gedacht. Arbeitnehmende, die Vollzeit arbeiten, können sich dementsprechend bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Arbeitgeber müssen diese Freistellung gewähren.

Auch für Teilzeitkräfte gilt das Recht auf diese Freistellung. Das bedeutet:

  • Wer nur drei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf bis zu sechs freie Tage.
  • Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen bis zu zehn Tage Sonderurlaub zur Verfügung.

Für diese Freistellung gibt es keine Anmeldefrist beim Arbeitgeber. Über die Verhinderung und ihre voraussichtliche Dauer müssen Arbeitnehmende den Arbeitgeber jedoch unverzüglich informieren. Gedacht ist die Freistellung zur Klärung einer familiären Krisensituation, zum Beispiel um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Arbeitgeber dürfen in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit anfordern.

Ein Vorteil: Es gibt keine Mindestanzahl an Beschäftigten im Betrieb, die Voraussetzung wäre. Außerdem müssen die zehn Tage nicht am Stück genommen werden. Arbeitnehmende können sie flexibel aufteilen – zum Beispiel fünf Wochen lang jeweils zwei Tage.


Tipp

Im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung können Arbeitnehmende seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr nur einmalig, sondern jährlich der Arbeit fernbleiben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Wollen mehrere Personen dieselbe pflegebedürftige Person betreuen, müssen sie sich die zehn Tage aufteilen. Gleichzeitig können Beschäftigte für verschiedene nahe Angehörige jeweils bis zu zehn Tage in Anspruch nehmen. Wichtig: Die Pflegesituation muss unvermittelt eintreten – etwa, wenn ein Pflegegrad erstmalig beantragt wird oder eine akute Pflegebedürftigkeit entsteht.

In akuten Situationen ist oft entscheidend, dass die Pflegebedürftigkeit korrekt dokumentiert und der Pflegegrad passend beantragt wird – auch, weil davon viele Leistungen abhängen. Wenn Sie hier Unterstützung möchten, kann eine fachkundige Pflegegrad-Prüfung sinnvoll sein.

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Pflegeunterstützungsgeld: Höhe, Voraussetzungen, Antrag

In der Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung steht Arbeitnehmenden kein Arbeitsentgelt zu, es sei denn, dies wurde tariflich oder individuell geregelt. Stattdessen können sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

  • Das Geld wird von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt.
  • Die Unterstützung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
  • Während der Verhinderung bleiben Arbeitnehmende sozialversichert, auch wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Antragstellung: Das Pflegeunterstützungsgeld wird direkt bei der Pflegekasse des Angehörigen beantragt. Arbeitnehmende müssen dazu in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit einreichen.

👉 So lässt sich der Verdienstausfall während des „10 Tage Sonderurlaub Pflege Angehörige“ zumindest teilweise auffangen.

Finanzierung der Arbeitsverhinderung: Pflegeunterstützungsgeld

In der Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung steht Arbeitnehmenden kein Arbeitsentgelt zu, es sei denn, dies wurde tariflich oder individuell geregelt. Stattdessen können sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten, das von der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen bis zu 10 Tage lang ausgezahlt wird. Diese Unterstützung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Arbeitnehmende bleiben während der Verhinderung sozialversichert, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten.

Freistellung durch Pflegezeit und Familienpflegezeit – Unterschiede im Überblick

Die Freistellung Pflegezeit & Familienpflegezeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit an die Pflege eines nahen Angehörigen anzupassen. Während die Pflegezeit eine vollständige oder teilweise unbezahlte Freistellung für bis zu sechs Monate ermöglicht, erlaubt die Familienpflegezeit eine Teilzeitregelung über bis zu 24 Monate.


Pflegezeit – vollständige oder teilweise Freistellung

Die Pflegezeit ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Sie erlaubt eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen.

Voraussetzungen:

  • Der Angehörige muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
  • Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.
  • Die pflegende Person übernimmt die Betreuung, kann sich aber von ambulanten Diensten oder weiteren Angehörigen unterstützen lassen.

Arbeitgeberpflichten:

  • Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn informiert werden.
  • Eine ärztliche Bescheinigung oder Bestätigung der Pflegekasse über die Pflegebedürftigkeit ist notwendig.
  • Während der Pflegezeit gilt Kündigungsschutz.

Beendigung der Pflegezeit:

  • Endet automatisch, wenn der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist.
  • Vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn der Angehörige verstirbt oder dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen wird.
  • Vier Wochen nach Eintritt dieser Umstände endet die Pflegezeit, es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht – dann läuft sie wie geplant weiter.


Freistellung Pflege Angehöriger – Pflegezeit, Familienpflegezeit und Arbeitgeberpflichten beim Sonderurlaub.


Familienpflegezeit – Teilzeitmodell über längeren Zeitraum

Die Familienpflegezeit erweitert die Möglichkeiten der Pflegezeit. Sie erlaubt eine teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate, wenn mindestens 26 Beschäftigte im Betrieb tätig sind.

Rahmenbedingungen:


Hinweis

Auch bei der Familienpflegezeit muss der Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher informiert werden.

Besonderheit bei minderjährigen Angehörigen:
Die Pflege kann auch außerhalb der häuslichen Umgebung stattfinden – zum Beispiel im Krankenhaus. Dadurch ist sichergestellt, dass auch Kinder fachgerecht gepflegt werden können, während Eltern oder Angehörige ihre Arbeitszeit entsprechend anpassen.


👉 Durch die Kombination von Pflegezeit (bis zu 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate in Teilzeit) können pflegende Angehörige flexible Modelle nutzen, um die Betreuung ihrer Liebsten mit den Anforderungen im Beruf zu vereinbaren.


Arbeit aufgeben für Pflege – welche Unterstützung gibt es?

Wer sich für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lässt, kann unterschiedliche finanzielle Hilfen nutzen. Dazu gehören ein zinsloses Darlehen, die Möglichkeit eines Wertguthabens und besondere Regelungen zur Sozialversicherungspflicht.

Zinsloses Darlehen für pflegende Angehörige

Beschäftigte haben Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA). Dieses Darlehen soll den Verdienstausfall während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit überbrücken und wird nach Ende der Freistellung in Raten zurückgezahlt.

Mit dieser Unterstützung wird die vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung finanziell erleichtert, sodass der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit oder Pflegezeit praktisch nutzbar wird.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Pflege- und Familienpflegezeit

Arbeitgeber sind verpflichtet, Anträge auf Pflegezeit zu bearbeiten und bei der Organisation mitzuwirken.

Wichtige Arbeitgeberpflichten:

  • Beschäftigte in ausreichend großen Betrieben haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung.
  • Während der (Familien-)Pflegezeit gilt Kündigungsschutz – Arbeitgeber dürfen das Beschäftigungsverhältnis nicht wegen der Inanspruchnahme beenden.
  • Falls die (Familien-)Pflegezeit laut Vereinbarung oder Tarifvertrag bezahlt ist, müssen Arbeitgeber die Gehaltsfortzahlung sicherstellen.

In kleineren Betrieben (unter 16 Beschäftigte für Pflegezeit, unter 26 für Familienpflegezeit) besteht kein gesetzlicher Anspruch.


Wertguthaben

In manchen Unternehmen können Beschäftigte ein Wertguthaben aus Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt ansparen. Dieses Guthaben kann später für eine Freistellung – etwa im Rahmen von Pflegezeit oder Familienpflegezeit – eingesetzt werden. Damit lässt sich der Verdienstausfall zusätzlich abfedern.

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Versicherungspflicht während der Pflege- und Familienpflegezeit

Für Arbeitnehmende, die vollständig von der Arbeit freigestellt werden, besteht während dieser Zeit grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber meldet dies am letzten Tag der Beschäftigung an die Krankenkasse.

  • Verdienen Beschäftigte mehr als 538 € pro Monat (Stand 2024), bleiben sie versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt dabei nur den Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag, berechnet vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.
  • Bei einem Einkommen von maximal 538 € (Minijob) entfällt die Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht bleibt jedoch bestehen. Arbeitgeber melden Beschäftigte in diesem Fall bei der Minijob-Zentrale.

 

Fazit

Zusammenfassend halten sich die Pflichten eines Arbeitgebers während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit in Grenzen.

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Tage pro Angehörigen und Jahr, unabhängig von der Betriebsgröße.
  • Pflegezeit: Anspruch auf bis zu 6 Monate Freistellung in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
  • Familienpflegezeit: Anspruch auf bis zu 24 Monate Teilzeitregelung in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.

Die Freistellung gilt für die Pflege naher Angehöriger und muss dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor Beginn mitgeteilt werden.


Anmerkung

Wichtig ist, dass die Angehörigen bereits einen Pflegegrad haben oder eine Pflegebedürftigkeit in naher Zukunft absehbar ist. Dies muss ärztlich oder von der Pflegekasse bescheinigt werden. Dauer und Verteilung der Freistellung können Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber individuell abstimmen.

 

Häufig gestellte Fragen

Kann man sich von der Arbeit freistellen lassen um einen Angehörigen zu pflegen?

Ja, man kann sich von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist für maximal 10 Tage Sonderurlaub Pflege Angehörige möglich, Pflegezeit und Familienpflegezeit jeweils für längere Zeiträume.

Kann ich mich krankschreiben lassen wenn ich meine Mutter pflege?

Bei der Pflege von nahen Angehörigen kann man sich spontan für bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kann man Pflegeunterstützungsgeld erhalten. 

Wer zahlt bei Freistellung wegen Pflege?

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) kann man Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der zu pflegenden Person erhalten erhalten. Bei der Pflegezeit (vollständige Freistellung möglich) und Familienpflegezeit kann man ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA) beantragen.

Wer bezahlt mich wenn ich meine Mutter Pflege?

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) kann man Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der zu pflegenden Person erhalten. Bei der Pflegezeit und Familienpflegezeit kann man ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA) beantragen.

Wann und wie muss die Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt werden?

Bei der Pflegezeit und Familienpflegezeit muss der Arbeitgeber mindestens 10 Arbeitstage vor Pflegebeginn über die Dauer der geplanten (Familien-) Pflegezeit informiert werden. Für die kurzzeiteige Arbeitsverhinderung gibt es eine solche Frist nicht, dennoch muss der Arbeitgeber über die Verhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich informiert werden.

Wie viele Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber beschäftigen damit der Beschäftige Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz beanspruchen kann?

Für die Beanspruchung der Pflegezeit müssen mehr als 15 Beschäftigte im Betrieb vorhanden sein, für die Familienpflegezeit mehr als 25 Beschäftigte. Für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung gibt es keine Mindestanzahl der Beschäftigten im Betrieb. 

Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?

Sofern ein gesetzlicher Anspruch vorliegt, die Voraussetzungen für die Pflegezeit (mehr als 15 Beschäftigte im Betrieb) bzw. Familienpflegezeit (mehr als 25 Beschäftigte im Betrieb), sowie die fristgerechte Beantragung (mind. 10 Tage im Voraus) erfüllt sind, kann die Pflegezeit nur aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. 

Wie viel Tage Sonderurlaub bei Teilzeitarbeit?

Mitarbeitende in Teilzeit haben grundsätzlich, genau wie Vollzeitmitarbeitende, im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung das Recht, zwei (Arbeits-) Wochen von der Arbeit fern zu bleiben. Das bedeutet, wenn eine Person nur 3 Tage pro Woche arbeitet, stehen ihr statt 10 freien Tagen bei 5 Arbeitstagen pro Woche, 6 freie Tage zu.

Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse der zu pflegenden Person übernommen. Arbeitnehmende müssen hierfür einen Antrag stellen und eine ärztliche Bescheinigung einreichen.

Wie viele Tage Sonderurlaub bekomme ich für die Pflege?

Arbeitnehmende haben Anspruch auf bis zu 10 Tage Sonderurlaub Pflege Angehörige pro Jahr und pro Angehörigen. Diese Tage können auch aufgeteilt werden, solange eine akute Pflegesituation vorliegt.

Muss der Arbeitgeber Freistellung genehmigen?

Ja, bei einer akuten Pflegesituation ist die kurzfristige Arbeitsverhinderung verpflichtend zu gewähren. Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt der Anspruch nur in Betrieben mit der entsprechenden Mindestanzahl an Beschäftigten.


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