Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Unterstützung der Pflegeversicherung. 
  • Er richtet sich an Menschen mit geringen Einschränkungen der Selbstständigkeit. 
  • Auch geringe Einschränkungen können bereits wichtige Leistungen auslösen. 
  • Wir erklären die Voraussetzungen, Leistungen und Unterschiede zur früheren Pflegestufe 1. 

Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die Unterstützung durch die Pflegeversicherung für Menschen, die im Alltag geringfügig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Doch auch dieser Grad kann bereits eine wesentliche Entlastung für Betroffene und ihre Angehörigen bedeuten.In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, die Ihnen zustehenden Leistungen und die finanziellen Unterstützungen, die mit Pflegegrad 1 verbunden sind. Wir beleuchten, wie Sie den Pflegegrad beantragen können, welche spezifischen Leistungen Ihnen zustehen und wie diese Ihren Alltag erleichtern können. Wenn Sie unsicher sind, ob Pflegegrad 1 für Sie zutrifft oder ob eventuell ein höherer Pflegegrad möglich ist, können Sie Ihren Pflegegrad hier von Experten prüfen lassen.


Was bedeutet Pflegegrad 1 und welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und richtet sich an Personen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Im Gegensatz dazu ist Pflegegrad 5 der höchste Pflegegrad.

Es geht bei Pflegegrad 1 vor allem um Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, aber nicht in hohem Maße pflegebedürftig sind. Der Pflegegrad 1 wurde eingeführt, um auch diesen Personenkreis angemessen zu unterstützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben weiterhin zu ermöglichen.

Wichtig: Früher hieß es Pflegestufe 1. Seit 2017 gibt es nur noch Pflegegrade. Dieser Wechsel ist für die richtige Einordnung entscheidend.en.


Pflegebedürftig und nun? – Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Die Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter. Dabei werden die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet.

Wichtige Kriterien sind:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Häufig reicht es bereits, nur in einigen Bereichen Einschränkungen zu haben, damit Sie Pflegegrad 1 erhalten. Für die Einschränkungen werden – je nach Stärke – Punkte vergeben. Mit welcher Gesamtpunktzahl Ihnen welcher Pflegegrad zusteht, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.


1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4
70 bis unter 90
Pflegegrad 5
90 bis 100

Grafik. Welcher Pflegegrad bei welchem Grad der Selbstständigkeit


Die Pflegebedürftigkeit wird unabhängig vom Grad der Behinderung bewertet. Das bedeutet, Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, bekommen nicht automatisch einen Pflegegrad. Es kann aber sein, dass die Auswirkungen der Behinderung der potenziell pflegebedürftigen Person Einfluss auf die o.g. Kriterien haben.

Pflegestufe 1 vs. Pflegegrad 1 – die Unterschiede erklärt

Viele Betroffene kennen noch den Begriff Pflegestufe 1. Seit 2017 wurden die Pflegestufen jedoch durch die Pflegegrade ersetzt. Damit wurde das Bewertungssystem umfassender:

  • Pflegestufe 1 orientierte sich stärker am körperlichen Hilfebedarf.
  • Pflegegrad 1 bewertet die gesamte Selbstständigkeit, inklusive kognitiver und psychischer Faktoren.

Dieser Wechsel sorgt dafür, dass heute auch Menschen mit geringen Einschränkungen der Selbstständigkeit Anspruch auf Unterstützung haben.


Wie beantragt man Pflegegrad 1 und was passiert nach der Beantragung?

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der Krankenkasse des Antragstellers angesiedelt ist. Sie können einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse zum Beispiel per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax stellen. Alternativ können Sie auch unseren Service für die Antragstellung risikofrei nutzen.

Infografik, die die wichtigsten Kriterien bei der Pflegegrad 1 Begutachtung zeigt, einschließlich Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und soziale Kontakte.


Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MD (oder MEDICPROOF bei privat Versicherten) mit der Erstellung eines Gutachtens. Für die Begutachtung sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen im Vorfeld bereitgelegt werden. Weitere Informationen und wertvolle Tipps für den Begutachtungstermin finden Sie in diesem Artikel.


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Leistungen bei Pflegegrad 1 – Wie viel Geld steht mir zu?

Mit Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.

Diese sind:

  • 131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
  • Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
  • 42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
  • 25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
  • Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.


Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag ist eine spezielle Leistung, die für Dienstleistungen genutzt werden kann, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern oder Angehörige bei der Pflege entlasten. Dazu zählen Angebote zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Angebote von zugelassenen Pflegediensten oder auch die Unterstützung durch anerkannte Anbieter von Alltagsbegleitung.

Letztere können zum Beispiel den Einkauf für Sie übernehmen oder Sie bei einem Spaziergang begleiten. 2025 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat.


Gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1?

Der Anspruch auf Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen besteht erst ab Pflegegrad 2. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat für entsprechende Unterstützung von einem Pflegedienst verwenden.




Haushaltshilfe Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag kann auch für eine Haushaltshilfe verwendet werden, die beispielsweise einmal pro Woche für Sie einkaufen geht oder Sie beim Putzen unterstützt. Zusätzlich können mit dem Entlastungsbetrag weitere Aufgaben finanziert werden, wie z. B.: 

  • die regelmäßige Reinigung der Wohnung
  • Unterstützung beim Wäschewaschen
  • Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
  • Emotionale Entlastung und Organisation

Diese Leistungen sorgen dafür, dass Betroffene mit Pflegegrad 1 Haushaltshilfe ihren Alltag selbstständiger gestalten können und Angehörige spürbar entlastet werden.



Pflegegrad 1 Geldleistungen für Angehörige – das müssen Sie wissen

Viele Betroffene fragen sich, ob es bei Pflegegrad 1 eine direkte Geldleistung für Angehörige gibt. Die Antwort: Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Allerdings profitieren Angehörige indirekt, da sie durch den Entlastungsbetrag unterstützt werden. Diese entlasten den Familienalltag und schaffen Freiräume, auch wenn keine direkte Geldzahlung an die pflegende Person erfolgt.


Weitere Leistungen und Unterstützungen

Zu den weiteren Leistungen für Personen mit dem 1. Pflegegrad zählen der Hausnotruf, der die Sicherheit im eigenen Zuhause erhöht, sowie ein einmaliger Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld pflegegerecht gestalten.

Auch Beratungsangebote und Schulungen für pflegende Angehörige sind wichtige Unterstützungen. Dort erhalten Angehörige und andere Pflegepersonen Tipps, wie sie die häusliche Pflege einfacher gestalten können – um nicht selbst ihrer Gesundheit zu schaden und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für die zu pflegende Person im Alltag zu sein.


Pflegegrad 1 Haushaltshilfe und Geld – wieviel Geld, Leistungen und Gültigkeit erklärt.


Fallbeispiel: Erna und die Beantragung von Pflegegrad 1

Antrag und erste Überlegungen

Erna, eine rüstige 72-jährige Witwe, bemerkt in den letzten Monaten, dass die alltäglichen Aufgaben zunehmend schwerer für sie werden. Besonders das Einkaufen und die Haushaltsführung stellen eine Herausforderung dar.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit ihrer Tochter Lena entscheidet sie, einen Antrag auf Pflegebedrüftigkeit zu stellen, um Unterstützung zu erhalten. Lena, die ihre Mutter liebevoll begleitet, weiß, dass dies auch eine finanzielle Entlastung bedeuten könnte.

Die Begutachtung durch den MD

Einige Wochen nach Einreichung des Antrags meldet sich der Medizinische Dienst (MD) und ein Termin für die Begutachtung wird vereinbart. Der Gutachter besucht Erna zu Hause, um sich ein Bild von ihrer Situation zu machen.

Besonders geprüft werden dabei:

  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • kognitive Fähigkeiten

Lena ist während des gesamten Termins an Ernas Seite und hilft, die alltäglichen Einschränkungen ihrer Mutter zu erläutern. Dieser Einsatz zeigt, wie Angehörige durch die Pflegegrad 1 Leistungen indirekt entlastet werden können.

Das Ergebnis und die bewilligten Leistungen

Nach der Begutachtung wird Erna mit 14 Punkten in Pflegegrad 1 eingestuft. Damit erhält sie Anspruch auf:

Erna nutzt die Unterstützung sofort, um sich den Anbau eines Geländers und Haltegriffs an ihrer Eingangstreppe bezuschussen zu lassen. So kann sie ihr Haus weiterhin sicher betreten und verlassen.

Entlastung im Alltag

Obwohl Lena ihrer Mutter gerne hilft, ist der wöchentliche Einkauf eine zusätzliche Belastung in ihrem ohnehin schon vollen Terminkalender. Deshalb überlegt Erna, einen Alltagshelfer für diese Aufgabe zu beauftragen.

Mit dem Entlastungsbetrag kann sie diese Unterstützung finanzieren. Das gibt Lena mehr Flexibilität und sorgt gleichzeitig dafür, dass Erna die notwendige Hilfe erhält, ohne ihre Tochter zu überlasten.

Blick in die Zukunft

Durch die Einstufung in Pflegegrad 1 und die Unterstützung ihrer Tochter kann Erna weiterhin in ihrem Zuhause leben. Sollte sie feststellen, dass ihr die alltäglichen Aufgaben noch schwerer fallen, wird sie eine Höherstufung beantragen.

👉 Hinweis: Bei steigendem Bedarf können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Um zu überprüfen, ob sie bereits eine Chance auf einen höheren Pflegegrad hat, nutzt Erna den Pflegegradrechner von Pflegewächter. Mit diesem kann sie ihren Pflegebedarf berechnen und – wenn gewünscht – im Anschluss direkt bei ihrer Pflegekasse einen (höheren) Pflegegrad beantragen.

Pflegegrad Rechner
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Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegegrad 1 in der Regel eine wichtige Unterstützung für Menschen bietet, deren Selbstständigkeit im Alltag nur geringfügig eingeschränkt ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung tragen dazu bei, die Selbstständigkeit zu erhalten und die Lebensqualität zu verbessern.

Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 1. Häufig wählen Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag und nutzen diesen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe. Auch kostenlose Kurse für Angehörige zählen zu den wichtigsten Pflegegrad 1 Leistungen.

Mit den richtigen Informationen und Unterstützungen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Herausforderungen des Alltags besser bewältigen. Wichtige Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 sind das Stellen eines Antrags und ein Punktwert von mindestens 12,5 Punkten im Gutachten.


Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 1 genau?

Pflegegrad 1 ist für Menschen vorgesehen, die eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Es ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und soll Personen unterstützen, die im Alltag nur leichte Hilfe benötigen. Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der für Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.

Wie kann ich Pflegegrad 1 beantragen?

Um Pflegegrad 1 zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse. Nachdem der Antrag gestellt wurde, erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.

Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 1 erfüllt sein?

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 umfassen eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Dies wird anhand eines Bewertungssystems ermittelt, das verschiedene Bereiche des täglichen Lebens berücksichtigt, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?

Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, darunter ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Außerdem bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung, 42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel, 25,50 Euro/Monat für einen Hausnotruf, sowie viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.

Was passiert, wenn mein Pflegebedarf steigt?

Sollte Ihr Pflegebedarf steigen, können Sie eine Höherstufung Ihres Pflegegrades beantragen. Dazu müssen Sie erneut einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, woraufhin eine Begutachtung durch den MD oder einen anderen Gutachter erfolgt, um den gestiegenen Pflegebedarf zu bewerten. Bei einer Höherstufung stehen Ihnen dann entsprechend höhere Leistungen der Pflegeversicherung zu.

Wie lange ist der Pflegegrad gültig?

Der Pflegegrad ist grundsätzlich unbefristet gültig. Allerdings kann die Pflegekasse in bestimmten Abständen eine erneute Begutachtung anordnen, um zu prüfen, ob der Pflegegrad noch der tatsächlichen Pflegesituation entspricht. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person signifikant verändert hat. Ein Pflegegrad kann erhöht werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Verbessert sich der Gesundheitszustand, kann der Pflegegrad heruntergestuft werden. Das bedeutet zusammengefasst, dass Menschen mit Pflegegrad 1 Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, bis sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert. 

Kann ich Pflegegrad 1 auch für Angehörige beantragen?

Ja, Sie können Pflegegrad 1 auch für Angehörige beantragen, sofern Sie die gesetzliche Vertretung oder eine bevollmächtigte Person sind.

Kann ich eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 (ehem. Pflegestufe) bekommen?

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat steht u.a. Menschen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung. Dieser Betrag kann für die Bezahlung einer Haushaltshilfe verwendet werden.

Wer bekommt das Geld bei Pflegestufe 1?

Menschen mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Beträge, wie der Entlastungsbetrag oder für den Hausnotruf, werden meist direkt von der Pflegeversicherung bei den entsprechenden Dienstleistern abgerechnet. Ist dies nicht der Fall und bestimmte Leistungen werden in Anspruch genommen, erhalten die Pflegebedürftigen selbst entsprechende zweckgebundene Beträge auf ihr Konto. 

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 1 bezogen werden, sobald ein Pflegegrad festgestellt und beschieden wurde. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die oder der Pflegebedürftige durch den MD oder andere Gutachter begutachtet werden und die Pflegekasse die Einstufung in den Pflegegrad vornehmen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihnen ein Pflegegrad von 1 bis 5 zusteht? Dann nutzen Sie zur Überprüfung gerne unser risikofreies Pflegegradgutachten.

Was bedeutet Pflegestufe 1?

Menschen mit dem 1. Pflegegrad (ehem. Pflegestufe), sind häufig leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Sie haben beispielsweise Probleme mit der Mobilität. Ihnen stehen Leistungen der Pflegeversicherung zu, so zum Beispiel der Entlastungbetrag in Höhe von 131 Euro. 

Kann man einen Hausnotruf bei Pflegegrad 1 nutzen?

Menschen mit dem Pflegegrad 1 haben, genau wie Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, Anspruch auf 25,50 Euro pro Monat für die Finanzierung eines Hausnotrufs. Also ja, man kann einen Hausnotruf mit Pflegegrad 1 nutzen. 

Gibt es bei Pflegegrad 1 Geldleistung für Angehörige?

Nein, es gibt kein Pflegegeld oder Ähnliches für Angehörige.

Kann ich Verhinderungspflege mit Pflegegrad 1 beantragen?

Nein, Verhinderungspflege können Sie erst ab Pflegegrad 2 beantragen.

Wer bekommt das Geld bei Pflegegrad 1?

Das Geld wird in der Regel zweckgebunden eingesetzt. Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für den Hausnotruf werden meist direkt zwischen Pflegeversicherung und Dienstleister abgerechnet.

Wie viel Geld steht bei Pflegestufe 1 zur Verfügung?

Der frühere Begriff Pflegestufe 1 wurde durch Pflegegrad 1 ersetzt. Heute stehen den Betroffenen mit Pflegegrad 1 vor allem 131 € Entlastungsbetrag monatlich sowie zusätzliche Sachleistungen wie Hilfsmittel oder Zuschüsse zur Verfügung.

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