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Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen mir zu?

Mit dieser Beitragsreihe beleuchten wir für Sie die einzelnen Pflegegrade. In diesem Artikel klären wir die Frage: Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu? Zudem zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen wie Sie die Leistungen konkret für sich einsetzen können.


Das Wichtigste zusammengefasst

  • Jeder Pflegegrad eröffnet unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können. Diese können Sie so einsetzen, wie Sie es brauchen.
  • Jeder von uns ist einzigartig und hat seine ganz individuellen Bedürfnisse. Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.



I. Einleitung

Das geht alleine nicht mehr so gut“ – Ein Satz der Thomas D. (52 Jahre)* nur schwer über die Lippen kommt, nachdem er sein Leben lang mit seiner Frau durch die Welt gereist war und als Landschafts- und Tierfotograf die faszinierendsten Orte besucht hat.

Dann wurde er pflegebedürftig. Nach einem Herzinfarkt trug sein Gehirn schwere Schäden davon. Seitdem ist nichts mehr wie früher und er musste feststellen: Das mit der grenzenlosen Selbstständigkeit funktioniert jetzt nicht mehr. Im Alltag ist der auf die Hilfe seiner Frau Renate angewiesen.

Sie stellte für ihn auch einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegeversicherung. Dabei müssen die beiden Angaben zu den gewünschten Pflegeleistungen für Thomas D. machen. Diese hängen vom Pflegegrad, aber auch davon ab, wo die Pflege stattfinden soll – im Pflegeheim oder zu Hause durch Angehörige und / oder einen ambulanten Pflegedienst. Alles wichtige Fragen, die einen aber auch vor Grundsatzüberlegungen stellen.

Es war wirklich schwierig sich durch diesen Papierdschungel zu kämpfen. Alles ist so neu und man ist ja schon mit seinen eigenen Sorgen beschäftigt genug“ sagt Renate D. Für das Ehepaar war eine der großen Herausforderungen zunächst zu verstehen, ab welchem Pflegegrad einem welche Leistungen zustehen.


II. Wie viele verschiedenen Pflegegrade gibt es und was unterscheidet sie?

In welchen Pflegegrad Sie von Ihrer Pflegekasse zugeordnet werden, bestimmt welche Zuschüsse, Leistungen und Unterstützung Sie erhalten.

Die Pflegegrade sind wie folgt aufgeteilt:
Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Je höher der durch die Begutachtung ermittelte Grad der Unselbstständigkeit ist, desto höher ist auch der Pflegegrad und damit auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Mit der Feststellung eines Pflegegrades erhalten Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. 

Der Grad der Selbstständigkeit wird bei der Begutachtung durch den MD (für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) anhand eines Punktesystems ermittelt. Alle Pflegegrade sind eng mit der noch bestehenden fähigkeits- und tätigkeitsbezogenen Selbstständigkeit verbunden.

Tipps wie Sie sich auf diesen Begutachtungstermin am besten vorbereiten können, haben wir in einem anderen Blogbeitrag für Sie zusammengetragen. Wenn Sie dieses Thema interessiert, klicken sie hier.

1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4
70 bis unter 90
Pflegegrad 5
90 bis 100

Grafik. Welcher Pflegegrad bei welchem Grad der Selbstständigkeit

Unsere Grafik veranschaulicht mit welcher Punktezahl im Pflegegutachten des MDK Sie in welchen Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung zugeordnet werden und wie der Grad der Selbstständigkeit für den jeweiligen Pflegegrad definiert wird.

Berechnen Sie, was Ihnen zusteht.

Um eine eigene Einschätzung zu bekommen, empfehlen wir als erstes unser kostenloses Pflegegrad Gutachten.

Zum Pflegegrad Gutachten


III. Pflegegrad 1 – Welche Pflegeleistungen stehen mir zu?

Von vielen Menschen wird Pflegegrad 1 umgangssprachlich als „kleiner“ Pflegegrad bezeichnet, weil es im Pflegegrad 1 weder Pflegegeld, noch Pflegesachleistungen und auch keine Verhinderungspflege gibt. Welche Unterstützung bietet Pflegegrad 1 also tatsächlich?

Ich war ehrlicherweise zunächst enttäuscht als ich den Bescheid las, in dem meine Mutter Gisela (73 Jahre alt)* in den Pflegegrad 1 eingestuft wurde. Sie hat seit 3 Jahren Rheuma und Depressionen. Dann lies ich mich darüber informieren, wie ich die Leistungen aus dem Pflegegrad 1 für meine Mutter besser nutzen kann.“, erzählt Fiona K., die sich um die Beantragung eines Pflegegrades für ihre Mutter Gisela K. gekümmert hat.

Mit Pflegegrad 1 gibt es mehr Unterstützung als vielen bekannt ist.

Dazu gehören:

  • 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
  • Bis zu 4000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
  • 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
  • 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
  • Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.


Wie verbessere ich mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 meinen Alltag?

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.

Fiona K. und ihre Mutter nutzen den Entlastungsbetrag beispielsweise dafür, dass einmal die Woche eine Haushaltshilfe zu Frau K. kommt, um für sie einzukaufen oder zu putzen, wenn ihre Tochter auf der Arbeit ist. „Das entlastet mich und gibt meiner Mutter auch ein besseres Gefühl. So kann ich auch meinem Job nachgehen.“ sagt Fiona K. Auch Gruppenangebote in Form von verschiedenen Bewegungskursen habe ihre Mutter bereits dank des Entlastungsbetrags wahrnehmen können. Mit der Alltagsbegleitung können sich Pflegebedürftige zum Arzt, zu Behörden, oder auch zu Konzerten begleiten lassen. Das gibt Lebensqualität und ein Stück Selbstständigkeit zurück. Eine Person mit Pflegegrad 1 kann zusätzlich die Kosten eines Pflegedienstes mit dem Entlastungsbetrag mitfinanzieren. Auf das Jahr gerechnet ergibt der Entlastungsbetrag immerhin 1.500 Euro.

Praxistipp: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er wird nur ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der zu pflegenden Person zunächst ein passendes Angebot heraussuchen und diesen auch zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und diese erstattet Ihnen die Kosten, soweit das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
Keine Sorge: Viele Anbieter und Pflegedienste rechnen für Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und noch keinen Antrag auf den Entlastungsbetrag gestellt haben, gilt die erste eingereichte Rechnung als Antrag auf den Entlastungsbetrag.


Was bedeutet Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 1?

Auch mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 4.000 Euro für beispielsweise behindertengerechte Badumbauten, oder den Einbau eines Treppenlifts zu. Sie können diesen Betrag zudem auch für die Mitfinanzierung Ihres Umzugs in eine behindertengerechte Wohnung nutzen, soweit der Umzug aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.

Praxistipp: Sind bei einem Ehepaar beide Partner pflegebedürftig, so haben beide Partner jeweils einen Anspruch auf 4000€ für notwendige Umbaumaßnahmen.


Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schürzen.

Praxistipp: Hier gibt es viele Anbieter, die die von Ihnen ausgewählten Produkte monatlich direkt nach Hause schicken und die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.


Kostenlose Beratung und Pflegekurse für Angehörige

Im Pflegegrad 1 bekommen Sie kostenlosen Zugang zu Pflegeberatungsstellen. Diese Beratung können Sie auch zu Hause wahrnehmen. Auch pflegende Angehörige können an kostenlosen Kursen teilnehmen. Dort erhalten Sie Tipps wie Sie die häusliche Pflege einfacher gestalten können, um nicht selbst ihrer Gesundheit zu schaden und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für die zu pflegende Person im Alltag zu sein.

Ich habe dieses Angebot zunächst unterschätzt. Doch dann schnell festgestellt, dass die Tipps von den Pflegeprofis wirklich nützlich sind. So habe ich auch gelernt, wie ich den Entlastungsbetrag für meine Mutter besser nutzen kann, oder wie ich Ihr richtig aus dem Bett helfe, ohne selbst Rückenschmerzen zu bekommen.“ erzählt Fiona K. begeistert.

Praxistipp: Trauen Sie sich die Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr zu nehmen! Sie sind nicht alleine! Fragen Sie bei den Beratungsstellen nach niedrigschwelligen Hilfsangeboten. Oft braucht es nur den Mut, einen Anruf und eine freundliche Stimme auf der anderen Seite der Leitung.

Pflegegrad nach Schlaganfall

Pflegegrad nach einem Schlaganfall

Dieser Artikel beleuchtet, was ein Schlaganfall ist, welche Pflegegrade es gibt und wie man nach einem Schlaganfall den angemessenen Pflegegrad beantragt. 

Technische Partner

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