Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Pflegesachleistungen bezeichnet die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Pflegesachleistungen können ab Pflegegrad 2 beantragt werden.
  • Pflegedienste rechnen häufig direkt mit den Pflegekassen ab.
  • Zum 01.01.2025 gab es eine Erhöhung des Budgets der Pflegesachleistungen.


Was sind Pflegesachleistungen?

Im Rahmen der Pflegesachleistung kann die Pflege, die durch einen professionellen Pflegedienst, der ambulant agiert, erbracht wird, abgerechnet werden. Diese Möglichkeit der ambulanten Pflege kann pflegende Angehörige entlasten.


Anspruch auf Pflegesachleistungen

Der Anspruch hängt von der Feststellung eines Pflegegrades ab. Pflegebedürftige werden je nach Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit in Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder Pflegegrad 5 eingruppiert. Je höher der Pflegegrad, desto eingeschränkter ist die Selbstständigkeit einer Person und desto mehr Unterstützung benötigt sie. Bei Pflegegrad 2 bis 5 haben Pflegebedürftige die Option, Pflegesachleistungen zu beziehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie sich in häuslicher (und nicht vollstationärer) Pflege befinden und kein Pflegegeld beziehen. Eine Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld ist über die Beantragung der Kombinationsleistung möglich. Personen, die im Pflegeheim im Rahmen der vollstationären Pflege gepflegt werden, haben keinen Anspruch auf diese Sachleistungen. 


Diese Infografik zeigt die Beantragung von Pflegesachleistungen: formloser Antrag bei der Pflegekasse, Auswahl eines zugelassenen Pflegedienstes und Beginn der Leistungen in der häuslichen Pflege.


Pflegesachleistungen beantragen: Wo stelle ich den Antrag auf Pflegesachleistungen?

Um Sachleistungen erhalten zu können, müssen Betroffene diese bei ihrer Pflegekasse beantragen. Es genügt, wenn Sie den Antrag formlos, beispielsweise per Telefon oder E-Mail stellen.


Anmerkung

Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert.


Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad: Tabelle Höhe Pflegesachleistung

Je nach Pflegegrad können Betroffene unterschiedliche Beträge für die Sachleistung erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto höher auch der monatliche Maximalbetrag. Personen mit Pflegegrad 3 können beispielsweise bis zu 1.497 Euro pro Monat in Anspruch nehmen, während bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen wird.



1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
347 € p.M.
Pflegegrad 3
599 € p.M.
Pflegegrad 4
800 € p.M.
Pflegegrad 5
990 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
796 € p.M.
Pflegegrad 3
1.497 € p.M.
Pflegegrad 4
1.859 € p.M.
Pflegegrad 5
2.299 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
721 € p.M.
Pflegegrad 3
1.357 € p.M.
Pflegegrad 4
1.685 € p.M.
Pflegegrad 5
2.085 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.685 € p. a.
Pflegegrad 3
1.685 € p. a.
Pflegegrad 4
1.685 € p. a.
Pflegegrad 5
1.685 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.854 € p. a.
Pflegegrad 3
1.854 € p. a.
Pflegegrad 4
1.854 € p. a.
Pflegegrad 5
1.854 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
805 € p.M.
Pflegegrad 3
1.319 € p.M.
Pflegegrad 4
1.855 € p.M.
Pflegegrad 5
2.096 € p.M.

Tabelle: Leistungen nach Pflegegraden ab 2025


Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste ab Pflegegrad 2

Die Auswahl des richtigen Pflegedienstes ist entscheidend für die Qualität der häuslichen Pflege. Pflegedienste bieten unterschiedliche Leistungspakete an, die auf die individuellen Bedürfnisse und den Pflegegrad der betroffenen Person zugeschnitten sind. Es ist empfehlenswert, verschiedene Anbieter zu vergleichen und Bewertungen sowie Empfehlungen anderer Nutzer zu berücksichtigen.


Worauf Sie bei der Wahl der Pflegedienstes achten sollten – Checkliste:

  • Ist der Pflegedienst von Ihrer Pflegkasse anerkannt/ist er ein zugelassener Leistungserbringer? (Falls nicht, können Sie die Kosten nicht mit der Pflegekasse abrechnen)
  • Kann der Pflegedienst die benötigte Pflege (zeitlich und personell) abdecken?
  • Passt der Standort des Pflegediensts?
  • Findet eine ausführliche Dokumentation der erbrachten Leistungen statt?
  • Gibt es eine transparente Kostensturktur?

Unsicher, ob Ihr Pflegegrad korrekt ist? Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt unmittelbar vom Pflegegrad ab. Eine zu niedrige Einstufung kann dazu führen, dass Ihnen monatlich wichtige Leistungen entgehen. Lassen Sie Ihren Pflegegrad von Experten prüfen und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob Ihnen höhere Pflegesachleistungen oder zusätzliche Pflegebudgets zustehen.

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Pflegesachleistungen und Pflegegeld umwandeln

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Leistungen, die für die Pflege zuhause verwendet werden können. Pflegegeld kann beispielsweise beantragt werden, wenn Kinder die Pflege für Eltern übernehmen oder andere Angehörige gepflegt werden. Da Pflegebedürftige frei über das Geld verfügen können, können sie es zum Beispiel einerseits den Pflegepersonen geben oder andererseits es für ihr tägliches Leben verwenden. Pflegesachleistungen sind Leistungen, von denen ein mobiler Pflegedienst bzw. Betreuungsdienst finanziert werden kann. Der Pflegedienst kann die Körperpflege in der Pflege übernehmen, oder an anderen Stellen unterstützen.

Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt meist direkt zwischen ambulanten Dienst und Pflegekasse. Wird ein Teil der Pflegesachleistung nicht in Anspruch genommen, beispielsweise weil der Pflegedienst nicht so häufig benötigt wird, kann der Restbetrag anteilig über das Pflegegeld ausbezahlt werden. Umgekehrt können Teile des Pflegegelds in Pflegesachleistungen umgewandelt werden. 

Die Höhe der Kombinationsleistung wird durch den jeweiligen Pflegegrad und das Verhältnis von Pflegegeld zu Sachleistungen bestimmt. Abhängig von der prozentualen Höhe des genutzten Betrags der Sachleistungen erhalten Pflegebedürftige die nicht verbrauchte Leistung prozentual auf das Pflegegeld aufgerechnet. Nimmt eine pflegebedürftige Person beispielsweise 50 Prozent der zustehenden Sachleistungen in Anspruch, erhält sie ebenfalls 50 Prozent des vorgesehenen Pflegegeldes.


Hinweis

Werden keine Kombinationsleistungen beantragt, verfallen die restlichen Mittel der Pflegesachleistung. Somit ist eine Kombination der beiden Leistungen vor allem dann sinnvoll, wenn Sachleistungen bezogen, aber nicht vollständig verwendet werden.


Abrechnung der Leistung

Ambulante Pflegedienste rechnen in den meisten Fällen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass sich Pflegebedürftige nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen. Dafür müssen Pflegebedürftige oder eine vertretungsberechtigte Person einen Leistungsnachweis unterschreiben. Hier notiert die Pflegekraft, welche Pflege an welchem Datum über welche Dauer erbracht wurde.


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Beispiele für Pflegesachleistungen: Ein detaillierter Überblick

Es gibt verschiedene Formen von Pflege, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann.

Dazu gehören:

  • Hilfe bei der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, Kämmen etc.
  • Unterstützung bei der Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen oder beim Positionswechsel im Bett.
  • Ernährungsmanagement: Pflegedienste können beim Essen zubereiten oder bei der Nahrungsaufnahme helfen
  • Haushaltshilfe: Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen und Bügeln, sowie Einkäufe und Erledigung von Besorgungen
  • Medizinische Behandlungspflege: Medikamentengabe, Wundversorgung, Katheterpflege und weitere medizinische Anwendungen, die von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden
  • Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige: zur Information über weitere Unterstützungsangebote (z.B. Essenslieferdienste) 

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Besteht bereits ein Pflegegrad?

Kann man Pflegesachleistung rückwirkend beziehen?

Sachleistungen können erst ab dem Tag der Antragstellung bezogen werden. Dauert es, bis der Antrag bewilligt wird, können sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden.


Pflegesachleistungen 2023, 2024 und 2025: Wo ist der Unterschied?

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzt, das im Rahmen der Pflegereform 2023 entstand, erhöhten sich zum 01. Januar 2024 die Höchstbeträge der Pflegeversicherung zu Pflegegeld und Pflegesachleistung um 5 Prozent. Zum 01. Januar 2025 gab es eine erneute Erhöhung der Höchstbeträge um 4,5 Prozent. Seit Beginn dieses Jahres haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher Anspruch auf Pflegesachleistungen zwischen 796 € pro Monat bei Pflegegrad 2 und 2.299 € monatlich bei Pflegegrad 5.



Pflegesachleistungen


Beispiel

Herr Meyer, ein 76-jähriger Rentner, lebt allein in seiner Wohnung in Berlin und wurde kürzlich in Pflegegrad 2 eingestuft. Aufgrund seiner eingeschränkten Mobilität und der Notwendigkeit täglicher Unterstützung bei der Körperpflege entschied er sich, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.


Nach der Feststellung seines Pflegegrades beantragte Herr Meyer offiziell Pflegesachleistungen bei seiner Pflegekasse. Davor hatte er sich bereits einen passenden Pflegedienst, der in seinem Wohnort ansässig ist und als Leistungserbringer von seiner Pflegekasse anerkannt ist, herausgesucht. Mit Genehmigung seines Antrags begann der Pflegedienst die benötigten Leistungen – einmal pro Woche duschen und einkaufen – durchzuführen und hilft Herrn Meyer so, seine Selbstständigkeit so weit wie möglich zu bewahren.

Herr Meyer schätzt besonders die Professionalität und das Einfühlungsvermögen der Pflegekräfte, die regelmäßig zu ihm kommen. Sie sind nicht nur für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen zuständig, sondern bieten auch soziale Interaktion, die ihm sehr wichtig ist.


Die Entscheidung, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen, ermöglichte es Herrn Meyer, weiterhin in seiner vertrauten Umgebung zu leben und gleichzeitig die notwendige Unterstützung zu erhalten. Er betrachtet diese Entscheidung als einen wichtigen Schritt, um seine Lebensqualität zu erhalten und seine Unabhängigkeit so weit wie möglich zu fördern.


Zusammenfassung

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf diese Leistung. Sie können aber den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat nutzen, um sich einen Teil der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, erstatten zu lassen.

Pflegesachleistungen umfassen die Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab. Die Beantragung der Pflegesachleistungen kann formlos bei der Pflegekasse sein. 

Häufig rechnen die Pflegekassen direkt mit dem Pflegedienst ab. Das erleichtert Personen mit anerkanntem Pflegegrad das Leben. Personen, die Pflegesachleistungen beziehen, haben per Gesetz keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie können aber Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung kombinieren und erhalten so anteiliges Pflegegeld, wenn sie es in Anspruch nehmen möchten. 

Vermeiden Sie typische Fehler bei der Pflegegrad-Einstufung

Lassen Sie Ihre Angaben kurz prüfen – bevor die Pflegekasse entscheidet.

Fahrplan zum richtigen Pflegegrad
Vorbereitung auf den Gutachtertermin
Weniger Stress mit der Pflegekasse
Einschätzung starten

Häufig gestellte Fragen

Was sind Pflegesachleistungen und wer hat Anspruch darauf?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 2, die die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, sollten diese beantragen. Diese Leistungen umfassen unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, sowie Betreuungs- und hauswirtschaftliche Dienste.

Wie beantrage ich Pflegesachleistungen 2025?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen mittels einem formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse beantragen. 

Wie ist die Höhe der Pflegesachleistungen und was decken sie ab?

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie werden als monatliches Budget bereitgestellt, das für Dienste eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden kann. 

Können Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombiniert werden?

Ja, Pflegesachleistungen können im Rahmen von Kombinationsleistungen mit Pflegegeld kombiniert werden. Diese müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Pflegesachleistung Pflegegrad 3: Wie hoch?

Mit Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.497 € pro Monat für Pflegesachleistungen.

Pflegesachleistung Pflegegrad 2: Wie hoch?

Mit Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige bis zu 796 € pro Monat für Pflegesachleistungen.

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