Beantrage die Kurzzeitpflege über den Bedarfscheck

Beantworte ein paar einfache Fragen, und der Bedarfscheck zeigt dir, wie viel Geld dir für die Kurzzeitpflege zusteht und welche Budgets du sonst noch hast.

bis zu3.539 €/ Jahrab Pflegegrad 2
Pflegerin umarmt lächelnd eine ältere Frau, die am Tisch sitzt
Bis zu 8 Wochen pro Jahr
Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter
Auch direkt nach dem Krankenhaus

Bis zu 3.539 € pro Jahr für die Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Einrichtung vollstationär betreut, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflege zu Hause gerade nicht möglich ist. Möglich sind bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.

PflegegradBetrag pro Jahr
Pflegegrad 1kein Anspruch, dafür 131 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 bis 53.539 € / Jahr

Beträge nach den Sätzen 2026, gemeinsamer Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege seit Juli 2025. Ob und in welcher Höhe eine Leistung gewährt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Steht dir die Leistung zu?

Kurzzeitpflege heißt im Alltag: deine Mutter oder dein Vater ist für ein paar Wochen rundum versorgt, während die Pflege zu Hause nicht geht. Damit die Pflegekasse das bezahlt und du dich nicht durch die komplexen Anträge quälen musst, begleiten wir dich, optimieren deine Angaben und übernehmen den Versand an die Kasse.

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Die Pflege zu Hause ist vorübergehend nicht möglich
  • Eine zugelassene Einrichtung mit freiem Platz
Frau liest lächelnd auf ihrem Tablet am Küchentisch

Bei einem Punkt unsicher? Genau dafür ist der Check da. Er klärt, was in deinem Fall gilt.

Jetzt Anspruch prüfen

Bekannt aus den Medien

Bekannt aus NDR, rbb, SWR, RTL und ARD
4,7 auf Google555 Bewertungen

Deine Vorteile mit dem Bedarfscheck

Wenn die Anträge durch sind, ist die finanzielle Seite deiner Pflege geregelt, und zwar nicht nur für die Kurzzeitpflege.

  • In 5 Minuten kennst du jede Leistung und jeden Betrag, der dir zusteht
  • Kurzzeitpflege beantragt: bis zu 3.539 € pro Jahr für die Betreuung in der Einrichtung
  • Alle weiteren Leistungen beantragt: kein Budget verfällt
  • Optimales Setup für deine Pflege, statt Versorgungslücken
  • Alles gespeichert: beim nächsten Mal aktualisierst du nur die Änderungen

Du machst das nicht allein

Nach dem Bedarfscheck begleitet dich deine Pflege-Expertin, sie ordnet dein Ergebnis ein, sagt dir, welche Leistung zuerst sinnvoll ist, und bleibt deine Ansprechpartnerin.

Njomza Boxberger, Pflege-Expertin bei Pflegewächter

Deine Pflege-Expertin

Njomza Boxberger

Ergebnis-Screen „Dein Bedarf“ auf einem Laptop: bewilligter Pflegegrad, Pflegescore und die Leistungen, die dir zustehen, mit den jeweiligen Beträgen

Vom Bedarfscheck bis zum Bescheid

Drei Schritte, und du bekommst genau das, was dir zusteht.

01

Bedarfscheck machen

In 5 Minuten siehst du, ob dir die Kurzzeitpflege zusteht und welche weiteren Leistungen dazukommen.

02

Antrag ausfüllen

Du bekommst eine persönliche Aufgabenliste und wirst Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, damit keine Angabe fehlt.

03

Bescheid der Pflegekasse

Deine Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet. Fristen und Bescheide werden für dich im Blick behalten.

Mit der Mitgliedschaft bekommst du jede Leistung, die dir zusteht

Mit Pflegewächter-Plus bekommst du anwaltliche Unterstützung beim Pflegegrad.

Kurzzeitpflege und alle weiteren Leistungen

  • Leistungsanalyse: alle Pflegebudgets geprüft, damit kein Geld verfällt
  • Von der Kurzzeitpflege mit bis zu 3.539 € pro Jahr über Pflegegeld und Tages- und Nachtpflege bis zu Entlastungsbetrag und Hausnotruf
  • Geführte Beantragung jeder Leistung, die dir zusteht
  • Fristen, Bescheide und Kommunikation mit der Pflegekasse
  • Kostenerstattung: Nachweis für deine Pflegekasse

Pflegegrad und Vorsorge

  • Pflegegrad-Update, wenn sich dein Bedarf ändert
  • Pflegegrad-Widerspruch mit Anwälten aus unserem Netzwerk
  • Vorsorgedokumente: Vollmacht und Verfügung rechtssicher hinterlegt
Vollständige Unterstützung17,99 € / Monat*
Mitgliedschaft starten4,7 auf Google

*Beträge nach den Sätzen 2026, je nach Pflegegrad. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wird er nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit gekündigt werden.

Ein älteres Paar im Wohnzimmer

Das gute Gefühl, wenn alles bedacht und geregelt ist

Aus Unkenntnis bleiben Budgets ungenutzt und ein falscher Pflegegrad kostet dich tausende Euro im Jahr, weil du im Pflegealltag den Durchblick über Formulare, Begutachtungstermine und Bescheide verlierst.

Deshalb unterstützen wir dich. Wir kennen das System der Pflegekassen und übernehmen die komplexen Formulare.

Starke Partner: Starke Unterstützung für deine Pflege

Partnerlogos: Johanniter, AWO, Der ParitätischePartnerlogos: Diakonie, Diakovere

Häufige Fragen

Ja. Für bis zu 8 Wochen läuft die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Das gilt ab Pflegegrad 2.

Hol dir, was dir zusteht

In 5 Minuten weißt du, welche Pflegeleistungen dir zustehen und welche du bisher nicht nutzt.

DSGVO-konform
Sichere Datenübertragung
EGVP-Verschlüsselung