Entlastung für pflegende Angehörige: Diese Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es
Pflegende Angehörige leisten häufig Außergewöhnliches in der häuslichen Pflege, indem sie die Pflege und Betreuung übernehmen. Doch wer sorgt für ihre Entlastung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Menschen mit Pflegegrad 1 und höher haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Es ist wichtig auf die Gesundheit der Pflegepersonen zu achten. Nur so kann eine gute Pflege langfristig sichergestellt werden.
Die Herausforderungen pflegender Angehöriger
Die Pflege eines pflegebedürftigen Familienmitglieds erfordert Zeit, Energie und emotionale Stärke. Neben der körperlichen und seelischen Belastung müssen sie auch ihren Alltag und zumeist auch Beruf mit der Pflegesituation vereinbaren. Entlastungsangebote für Angehörige, die Personen mit einem Pflegegrad pflegen, sind daher essentiell. Sie können helfen Überforderung beim Thema Pflege vorzubeugen und diese nachhaltig sicherzustellen.
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 zusteht. Dieser Betrag soll dazu beitragen, Pflegepersonen zu unterstützen und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Er kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, die die häusliche Pflege ergänzen oder zeitweise entlasten, wie zum Beispiel für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsangebote oder auch für den Einsatz von anerkannten Dienstleistern, die Leistungen im Bereich der Unterstützung im Alltag anbieten. Eine weitere Dienstleistung, für die der Entlastungsbetrag genutzt werden kann, ist die Organisation der Pflege, welche viele Menschen vor allem emotional belastet. Die Abgabe dieser Aufgabe kann somit auch zu einer Entlastung für pflegende Angehörige führen. Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, 125 Euro pro Monat.
Beispiel
Marie, eine 75-jährige Dame mit Pflegegrad 1, lebt allein und wird hauptsächlich von ihrer Tochter Carola betreut. Marie geht gerne spazieren. Zur Entlastung von Carola kommt nun einmal pro Woche für eine Stunde ein zertifizierter Betreuungsdienst, der mit Marie eine Runde raus geht. So ist Marie nicht alleine unterwegs und Carola etwas entlastet. Pro Stunde kostet der Dienst 30 Euro. Marie schöpft ihren Entlastungsbetrag im Monat also nahezu voll aus.
Entlastung für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, während die Pflegebedürftigen professionell betreut werden. Dies kann stundenweise oder auch für einen längeren Zeitraum erfolgen. Die Pflegekasse stellt hierfür einen Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Interessant ist, dass nicht verbrauchte Mittel aus dem Budget der Kurzzeitpflege unter bestimmten Bedingungen zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden können, wodurch sich der finanzielle Rahmen erweitern lässt.
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Diese Leistung kann und sollte genutzt werden, wenn die übliche Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen. Die Verhinderungspflege kann somit als eine Art Vertretungspflege verstanden werden, die es den Pflegepersonen erlaubt, sich eine notwendige Pause zu gönnen, ohne dass die Qualität der Betreuung der Pflegebedürftigen darunter leidet. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege können Pflegebedürftige auf verschiedene Weise betreut werden:
Durch einen professionellen Pflegedienst: Qualifizierte Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten können die Pflege übernehmen. Sie bieten zum Beispiel die notwendige medizinische Versorgung, sowie Hilfe bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Mobilität.
In Pflegeeinrichtungen: Pflegebedürftige können vorübergehend in einer stationären Einrichtung, wie einem Pflegeheim oder einer spezialisierten Kurzzeitpflegeeinrichtung, untergebracht werden. Dort erhalten sie, je nach Notwendigkeit, rund um die Uhr Betreuung und Pflege.
Durch private Personen: Auch Bekannte, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegekräfte können die Verhinderungspflege übernehmen. Wenn diese Personen nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können die Kosten auch dafür von der Pflegekasse übernommen werden.
Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse angemeldet werden. Außerdem ist es sinnvoll, sich über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten der Kostenerstattung zu informieren. Dort erfahren Sie auch, wie Sie den Betrag der Verhinderungspflege voll ausschöpfen können.
Kurzzeit- und Tagespflege: Temporäre Betreuungslösungen
Entlastung für pflegende Angehörige ermöglichen auch die Kurzzeitpflege, sowie die Tages- oder Nachtpflege. Sie bieten pflegebedürftigen Personen eine professionelle Betreuung außerhalb des häuslichen Umfelds, was den Pflegepersonen Freiräume schafft. Diese Angebote können flexibel genutzt werden und sind insbesondere in akuten Belastungssituationen eine große Hilfe.
Alle drei Formen der Pflege spielen eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Pflegearrangements zu Hause, indem sie zeitweise die Verantwortung von den Schultern der Angehörigen nehmen und ihnen so Erholungsphasen ermöglichen.
Kurzzeitpflege – kurzzeitige Hilfe bei der Betreuung
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete Pflegeleistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der oder des Pflegebedürftigen oder wenn die pflegende Person erkrankt ist. Sie ist auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegeversicherung stellt hierfür einen Betrag von bis zu 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege kann in spezialisierten Einrichtungen erfolgen, die eine rundum Betreuung und medizinische Versorgung gewährleisten.
Beispiel
Nach einer Hüft-OP ist Frieda, 82 Jahre alt, zunächst auf intensive Betreuung angewiesen, die ihre Tochter (Pflegeperson) alleine nicht leisten kann. Durch die Kurzzeitpflege kann Frieda in einer Pflegeeinrichtung unterstützt werden, bis sie zu Hause wieder mit weniger Hilfe, die ihre Tochter übernehmen kann, zurechtkommt.
Tages- & Nachtpflege – Unterstützung im Alltag
Die Tagespflege, auch teilstationäre Pflege genannt, bietet pflegebedürftigen Personen Betreuung und Pflege während des Tages in einer spezialisierten Einrichtung. Abends kehren die Pflegebedürftigen wieder in ihr häusliches Umfeld zurück. Dieses Angebot ist besonders für Berufstätige Pflegepersonen oder solche von Vorteil, die tagsüber Entlastung benötigen. Die Kosten für die Tagespflege können ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen werden, wobei der Umfang der Leistung von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängt. Personen mit Pflegegrad 3 können beispielsweise bis zu 1.298 Euro pro Monat bekommen, Personen mit Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro pro Monat. Neben der pflegerischen Versorgung umfasst die Tagespflege auch soziale Aktivitäten und Therapieangebote, die zur Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen beitragen.
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Die Nachtpflege ist ebenfalls eine Form der teilstationären Pflege, die darauf abzielt, pflegebedürftige Menschen während der Nachtstunden professionell zu betreuen und zu versorgen. Diese Art der Pflege ist besonders für Pflegebedürftige gedacht, die tagsüber von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen betreut werden, aber in der Nacht zusätzliche Unterstützung benötigen. Gerade Personen, die an Demenz erkrankt sind, können von dieser Form der Pflege profitieren. Die Nachtpflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, denn sie ermöglicht trotz unruhiger Pflegebedürftiger, sich von den Anstrengungen des Tages zu erholen oder die berufstätig sind und deshalb nicht durchgehend verfügbar sein können.
Beispiel
Die Nachtpflege ist ebenfalls eine wichtige Unterstützung im Alltag, insbesondere für Familien mit pflegebedürftigen Personen, die nachts unruhig sind. Renate, die ihre demente Mutter Ingrid betreut, nutzt die Nachtpflege, da Ingrid häufig in der Nacht aufwacht und Orientierungshilfe braucht. Die nächtliche Betreuung ermöglicht es Ingrid, in einer ruhigen und sicheren Umgebung zu sein, während Renate zu Hause die notwendige Ruhe findet, um den Belastungen des Tages gewachsen zu sein.
Kuren als Entlastung für pflegende Angehörige
Kuren für Pflegepersonen bieten eine wesentliche Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige, die im Alltag oft an ihre Grenzen stoßen. Diese speziellen Erholungsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die physische und psychische Gesundheit der Pflegepersonen zu stärken und ihnen eine Pause von der anspruchsvollen Pflegetätigkeit zu ermöglichen. Sie sollen Erkrankungen durch die Pflege vorbeugen. Pflegende Angehörige, die täglich für die Betreuung und das Wohl pflegebedürftiger Familienmitglieder sorgen, können durch Kuren neue Kraft schöpfen und ihre eigene Gesundheit fördern.
Kur für pflegende Angehörige Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Kur für pflegende Angehörige umfassen in der Regel den Nachweis der Pflegetätigkeit und eine ärztliche Empfehlung. Die Kosten für solche Kuren können teilweise oder vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, insbesondere wenn die Kur als notwendig für die Aufrechterhaltung der Pflegefähigkeit angesehen wird. Es ist wichtig, dass pflegende Angehörige sich bei ihrer Pflegekasse oder einer Beratungsstelle über die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Kur informieren. Die Inanspruchnahme einer Kur kann nicht nur zur Erholung beitragen, sondern auch präventiv wirken, um langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Durch die Stärkung der eigenen Gesundheit können pflegende Angehörige die Qualität der häuslichen Pflege aufrechterhalten und die Lebensqualität sowohl für sich selbst als auch für die pflegebedürftige Person verbessern.
Die Kur beantragen
Der Prozess des Beantragens und die Begründung einer solchen Kur sind entscheidend, um die Genehmigung von der zuständigen Stelle zu erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit einer Kur für Sie als pflegende Person begründet. Der Arzt sollte darin die gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Risiken, die durch die Pflegetätigkeit entstehen oder verstärkt werden, detailliert beschreiben. Dazu gehören zum Beispiel körperliche Beschwerden, psychische Belastungen oder das Risiko eines Burnouts. Je nachdem, welche Institution die Kur finanziert (z.B. Pflegekasse, Krankenkasse oder Rentenversicherung), müssen Sie den Antrag dort stellen. In der Regel bieten diese Institutionen Formulare an, die Sie für den Antrag verwenden können.
Fügen Sie dem Antrag das ärztliche Attest und eine detaillierte Begründung bei, warum die Kur für Sie notwendig ist. In Ihrer Begründung sollten Sie konkret auf die Belastungen durch die Pflegetätigkeit eingehen und darlegen, wie diese Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Beschreiben Sie, wie die Kur dazu beitragen kann, Ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern, und warum sie ein wichtiger Bestandteil der Prävention ist. Betonen Sie auch, dass die Kur dazu dient, Ihre Fähigkeit zur Fortführung der Pflegetätigkeit zu erhalten. Um den Antrag zu stärken, kann es hilfreich sein, bereits im Vorfeld zu klären, wie die Pflege während Ihrer Abwesenheit sichergestellt wird. Dies zeigt der genehmigenden Stelle, dass Sie verantwortungsvoll planen und die kontinuierliche Versorgung des Pflegebedürftigen gewährleistet ist.
Reha für pflegende Angehörige
Rehabilitationsmaßnahmen (Rehas) für Pflegepersonen sind ein weitere wichtige Möglichkeit zur Entlastung für pflegende Angehörige, die sich der anspruchsvollen Aufgabe widmen, pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause zu betreuen. Rehas können dabei helfen, stressbedingte oder durch die Pflegetätigkeit entstandene gesundheitliche Probleme zu behandeln und präventive Strategien zur zukünftigen Vermeidung von Überlastung zu entwickeln. Die Teilnahme an einer Reha für Pflegepersonen setzt in der Regel eine ärztliche Empfehlung voraus und muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist möglich, wenn die Maßnahme als notwendig erachtet wird, um die Pflegefähigkeit der Angehörigen zu erhalten oder wiederherzustellen. Während der Reha erhalten pflegende Angehörige nicht nur medizinische und therapeutische Unterstützung, sondern auch wertvolle Informationen und Schulungen zu Themen wie Ergonomie in der Pflege, Stressmanagement und gesundheitlicher Selbstfürsorge. Dieses Wissen trägt dazu bei, die physische und/oder psychische Gesundheit der Pflegepersonen zu wiederherzustellen, zu schützen und somit die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern. Darüber hinaus bietet eine Reha die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Pflegenden, welcher das Gefühl der Isolation verringern und ein unterstützendes Netzwerk schaffen kann.
Die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt, um die Nachhaltigkeit der Pflegesituation zu Hause zu gewährleisten und die Lebensqualität sowohl für die pflegende Person als auch für den Pflegebedürftigen zu verbessern.
Entlastung für pflegende Angehörige und pflegebedürftige: Urlaub in Pflegehotels
Immer häufiger gibt es inzwischen sogenannte Pflegehotels. In diesen können, abhängig vom Anbieter, Pflegepersonen gemeinsam mit den Pflegebedürftigen Urlaub machen. Pflegehotels ermöglichen es, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Abstand vom Alltag zu nehmen. Sie sind häufig eine Mischung aus Hotel und Pflegeeinrichtung. In letzterer können die Pflegebedüftigen betreut und gepflegt werden, während ihre Pflegepersonen sich am gleichen Ort im Hotel und bei verschiedenen Angeboten erholen können. Der Vorteil dieser speziellen Hotels ist, dass die nötigen Pflegeutensilien, wie zum Beispiel das Pflegebett, nicht mitgenommen werden müssen und so auch Pflegebedürftige problemloser in den Urlaub fahren können.
Finanziert werden kann dieser Urlaub über die Kurzzeit- oder die Verhinderungspflege. Je nach Pflegehotel variiert die Erstattungsfähigkeit allerdings, weshalb vor der Buchung ein Gespräch mit der jeweiligen Pflegeversicherung empfohlen wird. Pflegende Personen müssen den Urlaub häufig selbst finanzieren. Dennoch bietet er gute Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegeberatung: Wissen über Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten
Eine Pflegeberatung bietet pflegenden Angehörigen eine wichtige Ressource, um sich über Rechte, Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote zu informieren. Professionelle Berater helfen dabei, individuelle Lösungen für die Pflegesituation zu finden und die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen. Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die speziell auf die Entlastung für pflegende Angehörige ausgerichtet sind. Dazu gehören neben dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege für die Pflegegrade 2 bis 5 auch Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Eine umfassende Beratung hilft, diese Leistungen optimal zu nutzen.
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Pflegekurse: Kompetenzen stärken und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf lernen
Pflegekurse vermitteln wertvolles Wissen und praktische Fähigkeiten, die pflegenden Angehörigen den Alltag erleichtern. Sie bieten zudem eine Plattform für den Austausch mit anderen Betroffenen und stärken das Netzwerk der Pflegenden. Bei Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1, können viele verschiedene Pflegekurse kostenfrei von Pflegepersonen besucht werden.
Beispiel
Thomas, der seinen Vater mit Pflegegrad 2 betreut, findet im Pflegekurs zur Demenzbetreuung hilfreiche Unterstützung und Austausch mit anderen Angehörigen, die ähnliche Situationen erleben. Neben Techniken zur Kommunikation lernt er Methoden, die seinen Vater aktiv und geistig gefördert halten. Auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen im Kurs gibt Thomas das Gefühl, nicht alleine zu sein und wertvolle Tipps für den Alltag zu erhalten.
Zusammenfassung – Welche Möglichkeiten zur Entlastung für pflegende Angehörige gibt es?
Festzuhalten bleibt: Pflege kostet Zeit. Pflegende Angehörige stehen häufig vor einer großen Herausforderung, indem sie die Pflege, das Privatleben und den Beruf miteinander kombinieren müssen. Sie leisten Unverzichtbares und verdienen jede erdenkliche Unterstützung.
Die Möglichkeiten für Unterstützung im Alltag sind vielfältig. Angehörige, die die Pflege übernehmen, können sich außerdem gut von einem ambulanten Pflegedienst bei der alltäglichen Pflege unterstützen lassen. Mit dem Entlastungsbetrag in der Höhe von bis zu 125 Euro, können u.a. Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können darüber hinaus wochen-, tage- oder stundenweise in der vollstationärn Pflege untergebracht werden. Es ist wichtig, sich über die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu informieren und diese aktiv zu nutzen. Die Pflege eines Angehörigen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der niemand allein gelassen werden sollte und bei der es wichtig ist auf ausreichend Entlastung für pflegende Angehörige zu achten.
Häufig gestellte Fragen zur Entlastung für pflegende Angehörigen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die in einem häuslichen Umfeld leben. Mit 125 Euro pro Monat sollen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen in der Alltagsgestaltung unterstützt werden. Diese Entlastung gilt besonders für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder soziale Aktivitäten, die von anerkannten Anbietern angeboten werden müssen.
Was ist Verhinderungspflege, und wie kann ich sie nutzen?
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen. Die Pflegeversicherung stellt hierfür bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung, sofern die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und bereits sechs Monate zu Hause betreut wurde.
Kann ich als pflegende Person Reha- und Erholungsmaßnahmen beantragen?
Pflegende Angehörige haben das Recht, Rehabilitations- und Erholungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, um ihre Gesundheit zu erhalten.
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