fbpx

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: Unterstützung für pflegende Beschäftigte

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: In Deutschland gibt es rund 5 Millionen Pflegebedürftige. Mehr als die Hälfte von ihnen wird zuhause und alleine durch Angehörige gepflegt und versorgt. Die meisten pflegenden Angehörigen sind mindestens 45 Jahre alt und überwiegend weiblich. Mehr als die Hälfte der Pflegepersonen (65%) sind berufstätig und das obwohl die Pflege häufig (bis zu 7 Stunden) mehrere Stunden pro Tag beansprucht. Die meisten pflegenden Arbeitnehmenden arbeiten in Teilzeit und das nicht zuletzt weil die Pflege so viel Zeit ihres Tages beansprucht (Quelle: Wege zur Pflege). Sie stehen oft vor der Herausforderung, ihre beruflichen Verpflichtungen mit der Pflege von Angehörigen zu vereinbaren.

Durch den demografischen Wandel sind immer mehr Angehörige von Angstellten betroffen. Dadurch und durch den gleichzeitig steigenden Fachkräftemangel, sind Unternehmen gefordert unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, um die Doppelbelastung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Gerade Angestellte, die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, benötigen oftmals Unterstützung, um den Beruf und die Pflege unter einen Hut zu bringen. 


Vorteile für Unternehmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu sorgen

Es gibt viele Gründe, warum sich Unternehmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege einsetzen sollten. Allen voran natürlich, um ihre Arbeitnehmenden bei der Verpflichtung der Angehörigenpflege zu unterstützen. Aus wirtschaftlicher Sicht sprechen allerdings auch einige Gründe dafür: Unternehmen, die für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sorgen und dafür Möglichkeiten bereitstellen, entlasten nicht nur ihre pflegenden Mitarbeitenden, sondern erhöhen auch ihre Arbeitgeberattraktivität und daraus resultierend das Interesse am Unternehmen. Das Image des Unternehmens steigt und kann so zu Wettbewerbsvorteilen am (Bewerber-)Markt führen. Darüber hinaus können diese Maßnahmen das Engagement und die Loyalität der Angestellten stärken bzw. verbessern.

Arbeitnehmende, die gleichzeitig Pflegepersonen sind, arbeiteten zumeist bereits Jahre lang im selben Betrieb, bevor sie zu Pflegepersonen wurden. Sie sind deshalb häufig sehr erfahren und kennen das Unternehmen und dessen Werte gut. Sie zu verlieren würde für Unternehmen nicht nur einen großen Verlust des Fachwissens und der Kompetenz bedeuten, sondern auch mit höheren Kosten, aufgrund der Neubeschaffung von Personal und dessen Einarbeitung, verbunden sein.

Schulungen können einerseits zu besserer Gesundheit der Arbeitnehmenden führen und andererseits für ausgeglichenere Mitarbeitende sorgen, die aufgrund der guten Unterstützung leistungsfähig bleiben oder gar leistungsfähiger werden. Gute betriebliche Strategien zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege führen außerdem zu weniger Fehlzeiten und Ausfällen aufgrund von Krankheit oder sonstigen Vorfällen. 

Arbeitnehmenden, deren Angehörige gerade neu in die Pflegebedürftigkeit eingetreten sind, ermöglichen unterstützende Maßnahmen des Arbeitgebers, dass sie ihren Fokus schneller wieder auf den Job richten können. Diese Maßnahmen können auch bei dem Wiedereinstieg in den Beruf bzw. in die Vollzeit nach der Pflegezeit oder Familienpflegezeit helfen.

Symbolbild: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege


Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern mit pflegebedürftigen Angehörigen

Die Pflege ist für Pflegepersonen häufig ein großer Zeitfaktor. Sie haben die Pflege zu organisieren und führen sie (teilweise) durch. Außerdem müssen sie ihre eigenen Verpflichtungen, die Arbeit und ihr Privatleben im Auge behalten. Pflege bedeutet zudem häufig eine hohe körperliche und psychische Belastung. Zur Entlastung und Unterstützung der Arbeitnehmenden, deren Angehörige eine Pflegebedürftigkeit aufweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Arbeitgeber und Unternehmen:


Flexible Arbeitszeiten

Die Einführung flexibler Arbeitszeiten, zum Beispiel mit Gleitzeit, kann für pflegende Arbeitnehmende eine enorme Erleichterung darstellen. Diese Maßnahmen ermöglichen es ihnen, ihre Arbeits- und (kurzfristige aufkommende) Pflegeverpflichtungen besser aufeinander abzustimmen und reduzieren den Stress, der durch starre Arbeitszeiten entstehen kann. Gleichzeitig sind verlässliche Arbeitszeiten ohne “Spontaneinsätze” für Arbeitnehmende mit Pflegeverpflichtung wichtig. Unternehmen, die keine flexiblen Arbeitszeiten anbieten können, beispielsweise an Öffnungszeiten gebundene Läden oder Handwerksbetriebe, sollten ein stärkeres Augenmerk auf die nachfolgenden Punkte legen, sodass pflegende Arbeitnehmende dennoch unterstützt werden können.

Kurzfristige Arbeitsbefreiung für den Notfall

Um im Notfall, trotz Arbeitszeit, seine Angehörige oder seinen Angehörigen zu betreuen/zu pflegen, ist die Möglichkeit, den Arbeitsplatz kurzfristig und spontan zu verlassen hilfreich. Hierfür eignet sich zum Beispiel das Modell “Überstundenausgleich” gut.


Notfallregelungen einführen

Da Notfälle (nicht nur) im Pflegealltag immer passieren können, ist es von großem Vorteil Notfallregelungen zu haben. Dies umfasst beispielsweise Vertretungsregelungen, aber auch die Möglichkeit der Einführung von “Job Sharing” für betroffene Arbeitsplätze. Gerade in Unternehmen, bei denen flexible Arbeitszeiten nicht ermöglicht werden können, sind Notfallregelungen essentiell. Sie mindern in diesen Fällen den Druck, der auf den Arbeitnehmenden lastet, sollten diese aufgrund eines Notfalls spontan zu ihrer/ihrem pflegebedürftigen Angehörigen müssen.

Stundenreduktion

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Pflegezeit und Familienpflegezeit, können Arbeitnehmende ihre Arbeitszeit reduzieren. Sollte die Pflegezeit oder Familienpflegezeit (siehe unten) für Angestellte oder Ihr Unternehmen nicht in Frage kommen, können Sie dennoch eine Stundenreduktion ermöglichen.

Möglichkeit zum Homeoffice oder mobilen Arbeiten

Homeoffice-Optionen können hilfreich sein, da sie den Zeitaufwand für Pendelwege reduzieren und eine bessere Betreuung der Angehörigen ermöglichen. 


Anpassung der Arbeitsbelastung

Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Arbeitsbelastung bzw. ihrer Aufgaben für pflegende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kann helfen, Überforderung zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit zu steigern.


Thema Pflege im Unternehmen integrieren & Raum dafür schaffen

Pflegende Beschäftigte brauchen ein pflegesensibles Leitbild. Es ist wichtig, ein Bewusstsein für die Herausforderungen pflegender Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Belegschaft zu schaffen und eine Kultur der Unterstützung und des Verständnisses im Unternehmen zu fördern.

Durch Schulungen der Führungskräfte, können diese die Bedürfnisse pflegender Arbeitnehmenden besser verstehen und angemessen darauf reagieren. 

Eine weitere Empfehlung sind regelmäßige Gespräche mit pflegenden Angestellten. Diese ermöglichen es den Führungskräften zu erfahren, was verbessert werden kann.

Schulungen & Workshops für Führungskräfte und Mitarbeitende

Eine weitere Option der Unterstützung, ist die Organisation von Schulungen. Diese können zum Beispiel von der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege handeln, aber auch Themen wie die mentale Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegezeit & Familienpflegezit oder den Umgang mit Pflegepersonen und Pflegebedürftigen behandeln. Außerdem können in speziellen Schulungen, Führungskräfte für den Umgang mit pflegenden Angestellten geschult werden, sodass sie die Bedürfnisse verstehen und ihnen angemessen begegnen. In Workshops zur Pflegeplanung können Pflegepersonen lernen, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen effektiver gestalten und die eigene Belastung reduzieren. 


Dienstleister engagieren

Externe Dienstleister können die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden steigern, indem sie als Beratung zum Thema Pflege fungieren und professionelle Unterstützung bieten.

Pflegewächter unterstützt bei der kompletten Organisation des Pflegealltags. Mit praktischen Tipps & Tricks kann der individuelle Pflegealltag organisiert werden. Darüber hinaus kann über Pflegewächter die komplette bürokratische Organisation durchgeführt werden. Dabei unterstützt Pflegewächter nicht nur durch die digitale Beantragung von Pflegeleistungen, sondern vermittelt auch die rechtliche Durchsetzung durch Partneranwälte für den Fall, dass beantragte Mittel nicht genehmigt werden. So werden Ihre Angestellte entlastet und können sich voll und ganz auf die eigentliche Pflege und den Beruf konzentrieren. Weitere Informationen zu diesem Thema, sowie unsere spezifischen Services finden Sie hier.


Selbsthilfegruppen oder Netzwerke für pflegende Angestellte

In Selbsthilfegruppen oder Netzwerken können sich Angestellte, die Angehörige pflegen, zu den verschiedensten Themen austauschen. Es können Probleme und Lösungen besprochen werden. Der Austausch über Erfahrungen und den oftmals stressigen Pflegealltag kann helfen, die Belastung zu reduzieren und vermittelt das Gefühl, dass die Pflegepersonen nicht alleine mit ihrer Aufgabe sind. Außerdem können Selbsthilfegruppen und Pflegenetzwerke den Zusammenhalt im Unternehmen stärken.


Anspruch auf Pflegezeit, Familienpflegezeit und kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Möglichkeiten zur Freistellung als Pflegeperson

Für Arbeitnehmende, die nahe Angehörige pflegen, sieht das Pflegezeitgesetz zwei Möglichkeiten vor, um sich vollständig oder teilweise für die häusliche Pflege von der Arbeit freistellen zu lassen. Dieser Anspruch auf Freistellung besteht grundsätzlich für jeden Mitarbeitenden, sofern die Mindestanzahl an Arbeitnehmenden in einem Unternehmen besteht (siehe Tabelle) und die zu pflegende Person eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger der arbeitnehmenden Person ist.

Freistellungsmoeglichkeiten-fr-die-Pflege
Tabelle: Möglichkeiten der Freistellung für die Pflege, Stand 2024

Zusammengefasst gibt es für Arbeitnehmende, die pflegebedürftige Angehörige mit einem Pflegegrad pflegen, die Möglichkeiten Pflegezeit und Familienpflegezeit zu nehmen. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz bieten hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Pflegezeit ermöglicht sowohl eine vollständige, als auch eine teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung und kann für bis zu 6 Monate genommen werden. Voraussetzung ist, dass mehr als 15 Beschäftigte im Betrieb arbeiten.

Im Rahmen der Familienpflegezeit, können Arbeitnehmende für bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Voraussetzung ist, dass mehr als 25 Beschäftigte im Unternehmen arbeiten. Für die Zeit der Freistellung während der Pflegezeit und Familienpflegezeit, beziehen Arbeitnehmende in der Regel kein Arbeitsentgelt, es sei denn, dies wurde vertraglich oder tariflich geregelt. Zur Überbrückung können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Für die Pflegezeit und Familienpflegezeit muss die oder der Pflegebedürtige mindestens Pflegegrad 1 haben. 

Sie benötigen einen höheren Pflegegrad?

Jetzt in unter 5 Minuten online beantragen. Mit jeder Pflegekasse möglich. Kostenlos und schnell.

Gleich loslegen

Zum Pflegegradantrag


Eine weitere Möglichkeit der Freistellung ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Im Rahmen dieser können Arbeitnehmende kurzfristig unbezahlten Sonderurlaub nehmen und bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit befreit sein. Diese Freistellung soll genutzt werden, um die Pflege für einen nahen Angehörigen zur organisieren und die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung für diese Form der Arbeitsverhinderung ist, dass die Pflegesituation unvermittelt eingetreten ist, also beispielsweise erstmalig ein Pflegegrad beantragt wurde und eine akute Pflegesituation besteht. Um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen, besteht während dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dieses wird von der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person bezahlt. 

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen für Arbeitgeber finden Sie in diesem Artikel


Fazit: Die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte betrifft. Durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen und eine pflegesensible Unternehmenskultur können Unternehmen einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Doppelbelastung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verringern und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu fördern. Diese Maßnahmen können außerdem das Image des Unternehmens verbessern.

Kostenerstattung private Pflegekasse

Kostenerstattung privater Pflegekassen im Einspruch

InhaltWorum geht es bei der Kostenerstattung?Was sind Verwaltungsakte und wieso werden sie nicht von privaten Pflegekassen erlassen?Rechtsstreit und Ergebnis – Private Pflegekassen sind zur Kostenerstattung

Pflegegrad nach Schlaganfall

Pflegegrad nach einem Schlaganfall

Dieser Artikel beleuchtet, was ein Schlaganfall ist, welche Pflegegrade es gibt und wie man nach einem Schlaganfall den angemessenen Pflegegrad beantragt. 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?