Pflegegrad Widerspruch

Fristgerecht Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad einlegen


Nach der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) bei den gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei den privaten Versicherten erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse. Diese richtet sich meist an die Einschätzung des Gutachters, der bei Ihnen vor Ort war. Sie erhalten im Anschluss an die Begutachtung einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Erscheint Ihnen der Bescheid nicht richtig und Sie vermuten, dass Sie falsch eingestuft wurden, haben Sie das Recht Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ein zu niedriger Pflegegrad kann nämlich zu einer unzureichenden finanziellen Unterstützung und Versorgung beitragen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie gegen einen zu niedrigen Pflegegrad Widerspruch einlegen und welche Schritte Sie dabei beachten sollten. Die beschriebenen Schritte helfen Ihnen dabei, Ihren Fall sorgfältig vorzubereiten und Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.



Ablauf – in 6 Schritten zum richtigen Pflegegrad

  1. Sie erhalten den Bescheid von Ihrer Pflegekasse und stellen fest, dass Ihnen eigentlich ein höherer Pflegegrad zusteht, als der in den Sie eingestuft wurden (oder dass Ihnen ein Pflegegrad zusteht, obwohl Sie laut Bescheid in keinen eingeordnet wurden)
  2. Sie entscheiden sich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Sie begründen Ihren Widerspruch entweder direkt beim Einreichen des Bescheids oder später.
  3. Ihre Pflegekasse hat nach Eingang des Widerspruchs 3 Monate Zeit um zu reagieren.
  4. Gegebenenfalls erhalten Sie einen Termin zur Widerholungsbegutachtung durch den MD oder MEDICPROOF. Es ist aber auch möglich, dass die Pflegekasse Ihrem Widerspruch ohne erneute Begutachtung entscheidet.
  5. Sie erhalten von Ihrer Pflegekasse einen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid. Der Abhilfebescheid gibt Ihnen und Ihrer Einschätzung Recht, sodass Sie einen höheren Pflegegrad und somit rückwirkend die höheren Pflegeleistungen erhalten. Erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, war Ihr Widerspruch nicht erfolgreich und der erste Bescheid behält seine Gültigkeit.
  6. Sollte die Pflegekasse Ihrem Widerspruch nicht stattgeben, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.


Schritt 1: Prüfung des Bescheids der Pflegekasse

Wenn Sie einen Bescheid der Pflegekasse erhalten haben, sollten Sie diesen, sowie das Gutachten, sorgfältig prüfen. Häufig liegt das Gutachten dem Bescheid bei oder Sie haben es sogar schon im Vorfeld bekommen. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, fordern Sie es schnellstmöglich bei Ihrer Pflegekasse an.

Überprüfen Sie zunächst, ob die Punkte in Ihrem Gutachten richtig zusammengezählt wurden und am Ende der Pflegegrad, der Ihrer Punkteanzahl entspricht, genannt wurde.

Punkte für die Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten
  • Pflegegrad 2: ab 27 Punkten
  • Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten
  • Pflegegrad 4: ab 70 Punkten
  • Pflegegrad 5: ab 90 Punkten


Achten Sie außerdem darauf, ob die Einstufung in den Pflegegrad korrekt erscheint oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde. Anhaltspunkte können sowohl inhaltlicher, als auch formaler Natur sein.


Beispiele für inhaltliche Anhaltspunkte:

  • Zu selbstständige Darstellung der pflegebedürftigen Person am Tag des Gutachtens
  • Verschlechterung des Zustands der pflegebedürftigen Person seit dem Gutachten
  • Falsche Einschätzung des Unterstützungsbedarfs durch die pflegebedürftige Person
  • Es wurden nicht alle Punkte des Gutachtens ausgefüllt bzw. überprüft


Beispiele für formale Anhaltspunkte:

  • Der Bescheid wird nicht begründet (und das Gutachten liegt nicht bei)
  • Es ist kein Absender auf dem Bescheid vermerkt
  • Eine Unterschrift oder vergleichbares, wie der Hinweis, dass der Bescheid maschinell erstellt wurde, fehlt
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, das bedeutet, das Schreiben enthält keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs

Info: Weist Ihre Pflegegkasse Sie nicht auf die Frist zum Widerspruch hin, verlängert sich diese um ein Jahr.


Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Gutachten inhaltlich zu verstehen, können Sie Ärzte, Anwälte, Pflegeberater oder -kräfte zu Rate ziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Einstufung haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, den Bescheid gemeinsam mit einer vertrauten Person oder einem Experten zu prüfen, um mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten leichter zu erkennen. Ein Gegengutachten kann Ihnen zeigen, ob Ihre Einschätzung darüber, dass der Pflegegrad falsch zugeordnet wurde, richtig ist. Gegengutachten werden von unabhängigen Pflegegutachtern erstellt und müssen selbst bezahlt werden. Häufig sind diese unabhängigen Gutachten dann sinnvoll, wenn Sie Klage beim Sozialgericht einreichen möchten, oder der Pflegegradbescheid sehr stark von der Pflegesituation abweicht.

Um herauszufinden, welcher Pflegegrad Ihnen grundsätzlich zusteht, können Sie unseren Pflegegradrechner nutzen.


Schritt 2: Einlegen des Widerspruchs

Fristen beachten:

Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Die Frist verlängert sich auf ein Jahr, wenn Ihre Pflegekasse Sie nicht auf die Frist zum Widerspruch hinweist. Achten Sie darauf, dass Sie die Frist nicht versäumen, denn nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Bescheid, der Ihnen zugesendet wurde, als bestandskräftig. Dann ist ein Widerspruch nicht mehr möglich und Sie können den Bescheid nur noch durch ein Überprüfungsverfahren anfechten. Wenn Sie dies nicht möchten, die Frist aber bereits verstrichen ist, können Sie erst nach frühestens 6 Monaten einen erneuten Antrag für eine höhere Pflegestufe stellen. Prüfen Sie daher genau die Angaben in Ihrem Bescheid, um die korrekte Frist einzuhalten.


Informationen und Unterlagen sammeln:

Tragen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen zusammen, bevor Sie Widerspruch einlegen. Dazu gehören medizinische Unterlagen, Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF, Pflegeprotokolle und gegebenenfalls Stellungnahmen von behandelnden Ärzten und Pflegepersonal. Diese Unterlagen können Ihnen helfen, Ihren Widerspruch zu begründen und die Pflegekasse von einer Höherstufung des Pflegegrads zu überzeugen. Je umfangreicher und aussagekräftiger Ihre Dokumente sind, desto besser können Sie Ihren Standpunkt untermauern. Die Begründung für Ihren Widerspruch können Sie auch nachreichen, sollten Sie diese nicht fristgerecht fertigstellen können.


Formvorschriften für den Widerspruch:

Für den Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid gibt es keine konkreten Formvorschriften. Sinnvoll ist es allerdings, den Widerspruch schriftlich und per Brief oder Fax der Pflegekasse zuzusenden.

Beispielschreiben für den fristgerechten Widerspruch:

Absenderin:

Luise Musterfrau

Musterweg 1

01234 Musterhausen


An:

Name und Anschrift der Pflegekasse

Versichertennummer: …….

(Datum)

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum einfügen) mit dem Aktenzeichen (Aktenzeichen einfügen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den Bescheid vom (Datum einfügen) mit dem Aktenzeichen (Aktenzeichen einfügen), der bei mir am (Datum einfügen) eingegangen ist, form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Eine Begründung des Widerspruchs sende ich Ihnen in Kürze zu. / liegt anbei.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs.


Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder des Bevollmächtigten)


(Bitte die Absenderangaben, den Namen und die Anschrift Ihrer Pflegekasse, Ihre Versichertennummer, sowie die Daten, das Aktenzeichen und Ihre Unterschrift ergänzen.)

In Ihrem Begründungsschreiben sollten Sie klarstellen, welchen Punkte in dem Pflegegutachten nicht beachtet wurden und somit zu einer niedrigeren Punktzahl führen. Begründen Sie Ihren Pflegewiderspruch ausführlich und beziehen Sie sich dabei auf die gesammelten Informationen und Unterlagen. Je detaillierter und überzeugender Ihre Begründung ist, desto höher sind die Chancen, dass die Pflegekasse Ihrem Widerspruch stattgibt. Achten Sie darauf, dass Ihre Begründung gut strukturiert und verständlich ist, sodass die zuständige Stelle Ihre Argumentation nachvollziehen kann. Sie können Ihre Begründung direkt mit dem Widerspruchsschreiben versenden, oder Ihrer Pflegekasse im Nachgang zukommen lassen.

Tipp: Wir übernehmen den Widerspruch kostenlos für Sie. Dies beinhaltet auch das Schreiben Ihrer Begründung für den Widerspruch durch Partneranwälte. Prüfen Sie noch heute Ihren Pflegebedarf und ob Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden, einlegen sollten!



Schritt 3: Widerspruchsverfahren

Nachdem Sie Ihren Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht haben, beginnt das Widerspruchsverfahren. Die Pflegekasse wird Ihren Widerspruch prüfen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF veranlassen. Es ist möglich, dass die Pflegekasse Ihrem Widerspruch stattgibt und den Pflegegrad erhöht. In diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid mit der höheren Einstufung. Während des Widerspruchsverfahrens sollten Sie in Kontakt mit der Pflegekasse bleiben und auf Anfragen oder Nachforderungen von Unterlagen zeitnah reagieren.



Schritt 4: Wiederholungsbegutachtung

Häufig veranlassen Pflegekassen nach einem Widerspruch eine Wiederholungsbegutachtung. Für diese wird sich der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF mit Ihnen zur Terminfindung in Verbindung setzen.

Die Begutachtung läuft ähnlich wie die Erste ab. Der Gutachter oder die Gutachterin wird Ihnen Fragen zu Ihrem Alltag stellen und anhand dieser die gesamte Pflegesituation erneut untersuchen. Gegebenenfalls, werden über die von Ihnen beanstandeten Punkte ausführlicher gesprochen als bei der ersten Begutachtung.

Wie Sie sich auf eine Begutachtung des MD oder MEDICPROOF am besten vorbereiten finden Sie hier. Es ist zu empfehlen, dass sie ein bis zwei Wochen vor der Begutachtung beginnen ein Pflegetagebuch auszufüllen. Mit diesem können Sie Ihre Aussagen über Ihre Pflegebedürftigkeit untermauern. Außerdem ist es ratsam bei der Begutachtung eine nahestehende Person dabei zu haben, die Ihnen bei Ihren Ausführungen helfen und / oder wichtige Dokumente vorstellen kann.

Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt und an den Widerspruchsausschuss Ihrer Pflegekasse übermittelt. Dieser entscheidet schlussendlich, ob die Entscheidung der Gutachter bestätigt oder revidiert wird.


Schritt 5: Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid

Im Anschluss an die Entscheidung des Widerspruchsauschuss, wird Ihnen der Widerspruchs- oder Abhilfebescheid zugesendet. Die Entscheidung des Widerspruchsausschuss kann anders ausfallen als das Ergebnis der Wiederholungsbegutachtung.

Der Abhilfebescheid gibt Ihnen und Ihrer Einschätzung Recht, sodass Sie einen höheren Pflegegrad und somit rückwirkend die höheren Pflegeleistungen erhalten.

Erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, war Ihr Widerspruch nicht erfolgreich und der erste Bescheid behält seine Gültigkeit.


Schritt 6: Klage beim Sozialgericht

Gibt die Pflegekasse Ihrem Widerspruch nicht statt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Hierbei empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen, um die Erfolgsaussichten einer Klage besser einschätzen zu können und bei der Formulierung der Klageschrift professionelle Unterstützung zu erhalten. Ihr Anwalt kann Ihnen auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Beweismittel helfen und aufzeigen, welche Aspekte im Klageverfahren besonders relevant sind. Klageverfahren bei Sozialgerichten sind grundsätzlich kostenlos.


Gutachten und Zeugen

Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht können weitere Gutachten und Zeugenaussagen eine Rolle spielen. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren und gegebenenfalls zusätzliche Expertenmeinungen einholen. Zeugen, wie beispielsweise Pflegepersonal oder Angehörige, können ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, um die tatsächliche Pflegebedürftigkeit und den entsprechenden Pflegegrad zu belegen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Zeugen gut auf ihre Aussage vorbereitet sind und wissen, welche Aspekte besonders relevant sind.


Entscheidung des Sozialgerichts

Nachdem das Sozialgericht alle Beweise und Argumente geprüft hat, wird es eine Entscheidung treffen. Sollte das Gericht Ihrer Klage stattgeben, wird die Pflegekasse verpflichtet, den Pflegegrad entsprechend der gerichtlichen Entscheidung anzupassen. In einigen Fällen kann die Höherstufung des Pflegegrads auch rückwirkend erfolgen, sodass Ihnen eventuell nachträglich zustehende Pflegeleistungen gewährt werden. Es ist jedoch auch möglich, dass das Gericht Ihrer Klage nicht stattgibt. In diesem Fall sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt über mögliche weitere Schritte, wie beispielsweise das Einlegen einer Berufung, nachdenken. Die Berufung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und sollte sorgfältig abgewogen werden.


Lohnt sich ein Widerspruch?

Die Frage, ob sich ein Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad lohnt, kann in den meisten Fällen mit „Ja“ beantwortet werden, da fast die Hälfte aller Pflegegutachten fehlerhaft sind. Wenn der ermittelte Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie glauben, dass der anerkannte Pflegegrad zu niedrig ist, und Sie eine gute Begründung für den Widerspruch vorlegen können, stehen die Chancen auf eine Höherstufung des Pflegegrads nicht schlecht. Allerdings sollten Sie auch die emotionalen und zeitlichen Belastungen berücksichtigen, die ein Widerspruchs- und Klageverfahren mit sich bringen kann. Um die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten, können wir für Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Überprüfen Sie noch heute, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.


Insgesamt ist es wichtig, sich gut auf das Widerspruchsverfahren vorzubereiten und alle erforderlichen Schritte sorgfältig durchzuführen. Eine genaue Prüfung des Bescheids, das Sammeln von Beweisen und die Beachtung von Fristen, wie die Frist von einem Monat für den Widerspruch, sind entscheidend für einen erfolgreichen Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad. Auch die Unterstützung durch Experten und die Einbeziehung von Zeugen und Gutachtern können die Erfolgsaussichten erhöhen. Eine ausführliche Begründung des Widerspruchs, die pflegefachliche Aspekte berücksichtigt, sowie die Formulierung der Begründung sind ebenfalls wichtig, um den gewünschten Pflegegrad zu erreichen.

Abschließend sei betont, dass ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren dazu beitragen kann, die Lebensqualität des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen zu verbessern, indem eine angemessene pflegerische Versorgung und finanzielle Unterstützung sichergestellt wird. Die Anstrengungen, die in den Widerspruch und das mögliche Klageverfahren investiert werden, können sich letztendlich auszahlen und eine erhebliche positive Auswirkung auf das Leben des Pflegebedürftigen und seiner Familie haben.

Tabelle: Darum lohnt sich ein Widerspruch
Widerspruch lohnt sich: Entgangene Leistung, die durch einen höheren Pflegegrad jährlich zustande kommen würden.


Widerspruch aufrecht erhalten

Während des gesamten Widerspruchs- und Klageverfahrens ist es wichtig, den Widerspruch aufrechtzuerhalten und auf alle Schriftstücke und Fristen zu achten. Eine Rücknahme hat für Sie nur Nachteile. Dies beinhaltet die rechtzeitige Einreichung von Unterlagen und Anträgen sowie die Kommunikation mit den beteiligten Stellen. Dabei ist es wichtig, alle Schriftstücke sorgfältig aufzubewahren und Kopien anzufertigen, falls sie erneut benötigt werden. Achten Sie auch darauf, auf Anfragen und Entscheidungen der Pflegekasse oder des Sozialgerichts zügig und angemessen zu reagieren.


Unterstützung durch Pflegewächter

In den meisten Fällen kann es hilfreich sein, sich bei einem Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad professionelle Unterstützung zu suchen. Pflegewächter hat es sich zur Aufgabe gemacht pflegebedürftige Menschen in Bereichen zu unterstützen, in denen es sonst keiner tut. Dazu zählt auch der Widerspruch bei einer zu niedrigen Pflegegradeinstufung. Über unsere Partneranwälte wird Ihr Widerspruch formuliert und begründet und die komplette Kommunikation mit der Kasse übernommen – und das für Sie kostenfrei! Wie das alles funktioniert erfahren Sie hier.



Checkliste: 5 Punkte, die Sie für Ihren Pflegegrad Widerspruch unbedingt beachten sollten:

  1. Prüfen Sie Ihre Pflegegradeinnstufung gemeinsam mit einer anderen Person und z.B. mit Hilfe unseres Online Tools.
  2. Beachten Sie die Frist zum Widerspruch von einem Monat ab Eingang des Bescheids über Ihren Pflegegrad.
  3. Überlegen Sie, ob Sie Ihren Widerspruch von Experten, wie z.B. Pflegewächter (kostenfrei) übernehmen lassen möchten möchten (dann werden Punkt 4 und 5 von Pflegewächter übernommen).
  4. Begründen Sie Ihren Widerspruch so ausfühlich wie möglich
  5. Reichen Sie schriftlich den Widerspruch und die Begründung bei Ihrer Pflegekasse ein. Reagieren Sie unbedingt auf alle Nachfragen Ihrer Pflegekasse.


Häufig gestellte Fragen

Wer kann Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad / einen falschen Bescheid einlegen?

Widerspruch einlegen kann der Versicherte selbst, ein Bevollmächtigter, ein gesetzlicher Betreuer oder eine zuständige (ambulante) Pflegekraft.


Was muss ich bei der Widerholungsbegutachtung durch den MD / MEDICPROOF beachten?

Häufig veranlassen Pflegekassen nach einem Widerspruch eine Wiederholungsbegutachtung. Die Begutachtung läuft ähnlich wie die Erste ab. Der Gutachter oder die Gutachterin wird Ihnen Fragen zu Ihrem Alltag stellen und anhand dieser die gesamte Pflegesituation erneut untersuchen. Gegebenenfalls, werden über die von Ihnen beanstandeten Punkte ausführlicher gesprochen als bei der ersten Begutachtung.


Wie lange hat die Pflegekasse Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten?

Laut Sozialgesetzbuch hat die Pflegekasse 3 Monate Zeit, um auf Ihren Widerspruch zu antworten.


Was passiert, wenn sich die Pflegekasse nicht innerhalb von 3 Monaten zurückmeldet?

Wenn die Frist von 3 Monaten überschritten wurde, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.


Was muss alles in einen Widerspruch? / Was muss ein Widerspruch beinhalten?

Ihr Name und Anschrift, Name und Anschrift der Pflegekasse, Datum des Widerspruchs, Datum und Aktenzeichen des Bescheids, Ihre Unterschrift, Begründung, warum Sie Widerspruch einlegen.


Was muss alles in die Begründung des Pflegegrad Widerspruchs?

In Ihrem Begründungsschreiben sollten Sie klarstellen, welchen Punkte bei der Begutachtung nicht beachtet wurden oder fehlerhaft bewertet wurden. Begründen Sie Ihren Pflegewiderspruch ausführlich und beziehen Sie sich dabei auf die gesammelten Informationen und Unterlagen. Je detaillierter und überzeugender Ihre Begründung ist, desto höher sind die Chancen, dass die Pflegekasse Ihrem Widerspruch stattgibt. Achten Sie darauf, dass Ihre Begründung gut strukturiert und verständlich ist, sodass die zuständige Stelle Ihre Argumentation nachvollziehen kann.


Welche Form muss ein Widerspruch haben?

Für den Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid gibt es keine konkreten Formvorschriften. Sinnvoll ist es allerdings, den Widerspruch schriftlich und per Brief oder Fax der Pflegekasse zuzusenden.


Kann ich die Begründung für den Widerspruch nachreichen?

Ja, sofern Sie den Widerspruch fristgerecht eingereicht haben, können Sie die Begründung dafür nachreichen.


Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt / ich zu niedrig eingestuft wurde?

Nach der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder MEDICPROOF erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad. Diese erfolgt allein aus der Einschätzung des Gutachters, der bei Ihnen vor Ort war. Sie erhalten im Anschluss an die Begutachtung einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Erscheint Ihnen der Bescheid nicht richtig und Sie vermuten, dass Sie falsch eingestuft wurden, haben Sie das Recht Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ein zu niedriger Pflegegrad kann nämlich zu einer unzureichenden finanziellen Unterstützung und Versorgung führen.


Wann beginnt die Frist zum Widerspruch und wann endet sie?

Die Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen, beginnt mit dem Eingang des Widerspruchs bei Ihnen und endet genau einen Monat später um 0:00 Uhr. Beispiel: Sie erhalten den Brief am 17. Mai und haben somit bis zum 17. Juni 0:00 Uhr Zeit für den Widerspruch.


Wer hilft bei einem Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad?

Pflegewächter übernimmt den Pflegegrad Widerspruch kostenlos für Sie. Dies beinhaltet auch das Schreiben Ihrer Begründung für den Widerspruch durch Partneranwälte. Prüfen Sie noch heute Ihren Pflegebedarf und ob Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden, einlegen sollten.

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