Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter pflege? fragen sich viele Pflegepersonen. Die Pflege von Angehörigen ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Pflegende Angehörige stehen vor zahlreichen Herausforderungen, wie der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der Finanzierung der Pflege sowie der eigenen körperlichen und emotionalen Belastung. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen als pflegende Angehörige zusteht.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Hat Ihre Mutter mindestens Pflegegrad 2 und wird in häuslicher Umgebung nur teilweise oder gar nicht von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, steht ihr Pflegegeld zu. Dieses Geld kann sie an Sie für die Pflege auszahlen.
Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad und der Betreuungssituation der pflegebedürftigen Person.
Wird zur Unterstützung in der häuslichen Pflege ebenfalls ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, können Kombinationsleistungen beantragt werden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf können pflegende Angehörige 10 Tage Sonderurlaub, und/oder Pflegezeit/Familienpflegezeit nehmen.
Bedeutung der Pflegegrade
In Deutschland werden die Leistungen der Pflegeversicherung auf Grundlage der Pflegegrade erbracht. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Je nach Pflegegrad stehen den Pflegebedürftigen und somit auch den pflegenden Angehörigen verschiedene Leistungen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
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Pflegegeld für Angehörige beantragen – diese Pflegeleistungen stehen Ihnen zu (Tabelle)
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten können. Es is nicht zweckgebunden und zählt auch nicht zum Einkommen der/des Pflegebedürftigen. Es kann vollständig an pflegende Angehörige weitergegeben werden.
Um Pflegegeld zu beantragen, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Pflegegeld je nach Pflegegrad
Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad (früher Pflegestufe) der pflegebedürftigen Person. Hier eine Tabelle mit den aktuellen Beträgen:
1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
347 € p.M.
Pflegegrad 3
599 € p.M.
Pflegegrad 4
800 € p.M.
Pflegegrad 5
990 € p.M.
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
796 € p.M.
Pflegegrad 3
1.497 € p.M.
Pflegegrad 4
1.859 € p.M.
Pflegegrad 5
2.299 € p.M.
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
721 € p.M.
Pflegegrad 3
1.357 € p.M.
Pflegegrad 4
1.685 € p.M.
Pflegegrad 5
2.085 € p.M.
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
1.685 € p. a.
Pflegegrad 3
1.685 € p. a.
Pflegegrad 4
1.685 € p. a.
Pflegegrad 5
1.685 € p. a.
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
1.854 € p. a.
Pflegegrad 3
1.854 € p. a.
Pflegegrad 4
1.854 € p. a.
Pflegegrad 5
1.854 € p. a.
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
805 € p.M.
Pflegegrad 3
1.319 € p.M.
Pflegegrad 4
1.855 € p.M.
Pflegegrad 5
2.096 € p.M.
Tabelle: Leistungen nach Pflegegraden ab 2025
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Verwendung des Pflegegeldes
Das Pflegegeld kann als Entschädigung für die aufgewendete Zeit und die geleistete häusliche Pflege verwendet werden. Pflegende Angehörige können das Geld nach eigenem Ermessen verwenden, zum Beispiel für Pflegehilfsmittel, Fahrtkosten oder zur Finanzierung von Unterstützung im Alltag.
Anmerkung
Das Pflegegeld können Pflegebedürftige erhalten und an pflegende Angehörige weitergeben. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegegeld für Angehörige.
Sozialleistungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können verschiedene Sozialleistungen u.a. von der Pflegekasse, erhalten.
Rentenversicherung
Wenn sie ihre Mutter pflegen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge erhalten. Damit Sie später bei der Rente weniger Einbußen haben, zahlt die Pflegekasse in Ihre Rentenkasse ein.
Hinweis
Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Person die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche leistet, ansonsten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet und die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat, sowie in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Unfallversicherung
Pflegende Angehörige sind während ihrer Tätigkeit als Pflegeperson gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz besteht sowohl bei der Pflege im häuslichen Umfeld als auch bei der Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Tagespflege.
Sonderurlaub und Familienpflegezeit
Angehörige haben Anspruch auf Sonderurlaub von bis zu 10 Arbeitstagen, um in einer akuten Pflegesituation kurzfristig für die Organisation und Sicherstellung der Pflege zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus können sie die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, die eine Freistellung von bis zu 24 Monaten ermöglicht, um einen nahen Angehörigen zu unterstützen. Die Freistellung kann in Teilzeit oder vollständig erfolgen, wobei der Arbeitsplatz nach Ende der Familienpflegezeit gesichert ist.
Pflegezeit und bezahlte Freistellung
In einigen Fällen haben pflegende Angehörige auch Anspruch auf Pflegezeit. Dabei handelt es sich um eine bis zu sechsmonatige, unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen. In manchen Bundesländern gibt es zudem Regelungen für bezahlte Freistellungen für Angehörige, die jedoch von Unternehmen und Tarifverträgen abhängig sind.
Fallbeispiel: Angehörigenpflege vs Pflegeheim
Heidi ist 75 Jahre alt und leidet an Demenz. Sie wurde in den Pflegegrad 4 eingestuft und benötigt Unterstützung im Alltag. Ihre Tochter, Julia, hat sich dazu entschieden, ihre Mutter vorerst zu Hause zu pflegen. Dafür beantragt sie Kombinationsleistungen. So kann Heidi einerseits Pflegesachleistungen, in ihrem Fall Hilfe bei der Hygiene durch einen ambulanten Pflegedienst, beziehen und andererseits auch etwas Pflegegeld erhalten. Letzteres gibt Heidi an ihre Tochter als kleines Dankeschön weiter. Da Julia ihre Mutter mehr als 10 Stunden pro Woche betreut, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für sie. Um sich voll und ganz auf die Pflege ihrer Mutter konzentrieren zu können, hat Julia Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragt. Dieser ermöglicht es ihr, für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt zu werden, um ihre Mutter zu unterstützen. In einigen Fällen kann diese Freistellung auch bezahlt erfolgen, allerdings ist dies vom Arbeitgeber abhängig. Andernfalls können Pflegepersonen, die sich im Rahmen der (Familien-) Pflegezeit freistellen lassen, ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA) beanspruchen. Sollte Maria in Zukunft vorübergehend zusätzliche Unterstützung benötigen, besteht die Möglichkeit, dass sie Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Dabei handelt es sich um eine befristete, intensivere Betreuung, die zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein kann.
Maria wurde auch in den Pflegegrad 4 eingestuft. Ihre Familie hat sich für die Pflege im Pflegeheim entschieden. Dort erhält sie unter anderem Betreuung, medizinische Versorgung, soziale Aktivitäten und verschiedene Therapieangebote. Die Kosten für das Pflegeheim werden zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen, während der verbleibende Betrag von Maria oder ihrer Familie getragen werden muss. Anders als bei Heidi, hat Marias Familie keinen pflegerischen Aufwand zu tragen, denn das übernehmen die Angestellten im Pflegeheim.
Pflegegeld für die Pflegeperson – Leistungen für pflegende Angehörige
Pflegegeld beantragen
Um das Pflegegeld zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person bei ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und stellt den entsprechenden Pflegegrad fest. Nach Feststellung des Pflegegrads wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt.
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Entlastung und Unterstützung der Pflegepersonen
Unterstützung im Alltag und Angebote zur Entlastung
Wenn Sie ihre Mutter pflegen, können Sie auch Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfe oder ambulante Pflegedienste.
Um die Belastung zu reduzieren, gibt es verschiedene Angebote zur Entlastung, wie zum Beispiel Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Kurse zur Pflege und Betreuung. Diese Angebote können dabei helfen, die Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen und den Alltag zu erleichtern.
Die Kosten für diese Leistungen werden teilweise von der Pflegekasse übernommen und können über die Entlastungsleistungen oder Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Die Vereinbarkeit mit dem Beruf stellt für viele Angehörige eine große Herausforderung dar. Um die Situation zu verbessern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
Flexible Arbeitszeiten
Telearbeit oder Homeoffice
Teilzeitarbeit während der Pflegezeit
Nutzung von Sonderurlaub oder Familienpflegezeit
Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber offen über die Pflegesituation zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Zusammenfassung
Die Pflege von Angehörigen, insbesondere der eigenen Eltern, bringt viele Herausforderungen mit sich. Sie als Pflegeperson haben jedoch Anspruch auf verschiedene Leistungen und finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel Pflegegeld, Rentenversicherungsbeiträge und Sonderurlaub. Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Angebote zur Entlastung und Unterstützung von Angehörigen, die dabei helfen können, die Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen und den Alltag zu erleichtern. Durch offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die Nutzung von flexiblen Arbeitsmodellen kann zudem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden.
Insgesamt ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten als Angehörige zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung und Entlastung zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben Anspruch auf Pflegegeld.
Wie beantrage ich Pflegegeld für die Pflege meiner Mutter?
Um Pflegegeld zu beantragen, wenden Sie sich an die Pflegekasse, bei der Ihre Mutter versichert ist. Die Pflegekasse wird einen Antrag zur Verfügung stellen, den Sie ausfüllen und einreichen müssen.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 das geringste und Pflegegrad 5 das höchste Pflegebedürfnis darstellt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld.
Kann ich Rentenversicherungsbeiträge erhalten?
Ja, pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Rentenversicherungsbeiträge erhalten. Die Beiträge werden von der Pflegekasse gezahlt.
Was ist Sonderurlaub für pflegende Angehörige und wie kann ich ihn beantragen?
Sonderurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, sich kurzfristig freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu 10 Tage. Um Sonderurlaub zu beantragen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Gibt es bezahlten Pflegeurlaub für die Pflege von Angehörigen?
Bezahlter Pflegeurlaub ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allerdings können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Vereinbarungen treffen. Es lohnt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Was sind Leistungen für pflegende Angehörige?
Diese Leistungen umfassen finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld, Rentenversicherungsbeiträge und Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, um das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen. Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote wie Beratung, Schulungen und andere Entlastungsleistungen.
Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person oder an die Angehörige ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.
Wie kann ich Beruf und Pflege meiner Mutter vereinbaren?
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kann eine Herausforderung sein. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Ihnen helfen können, beides unter einen Hut zu bringen. Dazu gehören unter anderem flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Sonderurlaub für Angehörige und die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen.
Welche Pflegegrade gibt es und wie werden sie bestimmt?
Es gibt fünf Pflegegrade (1-5), die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person abbilden. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt z.B. durch den Medizinischen Dienst (MD) und berücksichtigt Faktoren wie körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen sowie die generelle Selbstständigkeit der Person.
Kann ich meine Mutter auch ohne Pflegegrad pflegen?
Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie Ihre Mutter pflegen. Allerdings haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Rentenversicherungsbeiträge. Es ist empfehlenswert, einen Antrag auf Pflegegrad-Einstufung zu stellen, um mögliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Wer bekommt Kurzzeitpflege und wie beantrage ich sie?
Kurzzeitpflege steht pflegebedürftigen Personen zur Verfügung, die vorübergehend eine vollstationäre Versorgung benötigen, zum Beispiel wenn die unterstützenden Familienmitglieder Urlaub machen oder erkrankt sind. Um Kurzzeitpflege zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.
Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen mir zu, wenn ich meine Mutter pflege?
Bei der Pflege Ihrer Mutter können Sie je nach Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Sachleistungen (z.B. für ambulante Pflegedienste), Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbeträge, Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige und Beratungsangebote.
ME/CFS ist eine schwere chronische Erkrankung, die unter anderem zu starker Erschöpfung und einer Pflegebedürftigkeit führen kann. Betroffene haben das Recht, einen Pflegegrad zu beantragen.
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