Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Jeder Pflegegrad eröffnet unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können. Diese können Sie so einsetzen, wie Sie es brauchen.
  • Jeder von uns ist einzigartig und hat seine ganz individuellen Bedürfnisse. Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.
  • Mit Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige die höchsten Pflegebudgets.

Wenn Sie vorab besser einschätzen möchten, welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passt, hilft ein kurzer Pflegegrad-Check dabei, den Bedarf realistisch einzuordnen.


Die verschiedenen Pflegegrade

Welche Budgets und Leistungen der Pflegekasse Sie nutzen können, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Die Pflegegrade sind wie folgt aufgeteilt: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Je höher der durch die Begutachtung ermittelte Grad der Unselbstständigkeit ist, desto höher ist auch der Pflegegrad und damit auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen, die bezogen werden können. Mit der Feststellung eines Pflegegrades erhalten Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegebudgets bei Pflegegrad 5 sind am höchsten, Sie können also mit Pflegegrad 5 die meiste finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Grad der Selbstständigkeit wird bei der Begutachtung durch den MD (für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) anhand eines Punktesystems ermittelt. Alle Pflegegrade sind eng mit der noch bestehenden fähigkeits- und tätigkeitsbezogenen Selbstständigkeit verbunden.

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Welche Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 gibt es?

Mit Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf folgende hilfreiche Leistungen von Ihrer Pflegekasse (Stand 01.2025):



1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
347 € p.M.
Pflegegrad 3
599 € p.M.
Pflegegrad 4
800 € p.M.
Pflegegrad 5
990 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
796 € p.M.
Pflegegrad 3
1.497 € p.M.
Pflegegrad 4
1.859 € p.M.
Pflegegrad 5
2.299 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
721 € p.M.
Pflegegrad 3
1.357 € p.M.
Pflegegrad 4
1.685 € p.M.
Pflegegrad 5
2.085 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.685 € p. a.
Pflegegrad 3
1.685 € p. a.
Pflegegrad 4
1.685 € p. a.
Pflegegrad 5
1.685 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.854 € p. a.
Pflegegrad 3
1.854 € p. a.
Pflegegrad 4
1.854 € p. a.
Pflegegrad 5
1.854 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
805 € p.M.
Pflegegrad 3
1.319 € p.M.
Pflegegrad 4
1.855 € p.M.
Pflegegrad 5
2.096 € p.M.

Tabelle: Leistungen nach Pflegegraden ab 2025



Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er wird nur ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der zu pflegenden Person zunächst ein passendes Angebot heraussuchen und diesen auch zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und diese erstattet Ihnen die Kosten, soweit das Angebot entsprechend qualifiziert ist.



Was bedeutet Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 5?

Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen bis zu 4.180 Euro für beispielsweise behindertengerechte Badumbauten, oder den Einbau eines Treppenlifts zu. Sie können diesen Betrag zudem auch für die Mitfinanzierung Ihres Umzugs in eine behindertengerechte Wohnung nutzen, soweit der Umzug aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich ist. Sind bei einem Ehepaar beide Partner pflegebedürftig, so haben beide Partner jeweils einen Anspruch auf 4.180€ für notwendige Umbaumaßnahmen.

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Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5

Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schürzen. Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen dafür monatlich 42 Euro zur Verfügung.

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Kostenlose Beratung und Pflegekurse für Angehörige

Im Pflegegrad 5 bekommen Sie kostenlosen Zugang zu Pflegeberatungsstellen. Diese Beratung können Sie auch zu Hause wahrnehmen. Auch pflegende Angehörige können an kostenlosen Kursen teilnehmen. Dort erhalten Sie Tipps wie Sie die häusliche Pflege einfacher gestalten können, um nicht selbst ihrer Gesundheit zu schaden und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für die zu pflegende Person im Alltag zu sein.


Anmerkung

Trauen Sie sich die Beratungs- und Unterstützungsangebote wahrzunehmen! Sie sind nicht alleine! Fragen Sie bei den Beratungsstellen nach niedrigschwelligen Hilfsangeboten. Oft braucht es nur den Mut, einen Anruf und eine freundliche Stimme auf der anderen Seite der Leitung.


Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird direkt an die zu pflegende Person ausgezahlt. Im Pflegegrad 5 besteht der Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 990 Euro. Hierfür ist kein besonderer Nachweis bei der Pflegekasse nötig. Sie können den Verwendungszweck des Pflegegeldes frei bestimmen.


Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind kein Geldbetrag, welcher monatlich an Sie ausgezahlt wird. Vielmehr werden für Sie die Kosten für beispielsweise einen Pflegedienst übernommen. Diese können Sie bis zur Höhe von monatlich 2.299 Euro erstatten lassen.


Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen sind, wie der Name schon vermuten lässt, eine Kombination aus den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld. Wie gesagt: Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.

Wenn Sie den Betrag für Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 Euro (im Pflegegrad 5) nicht komplett verbrauchen, sondern z.B. nur 70% davon nutzen, dann müssen Sie auf die restlichen 30% Ihrer Leistungen nicht verzichten. Sie können die restlichen 30% vom Pflegegeld auszahlen lassen.

Mit der Kombinationsmöglichkeit von Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld (auch Kombinationsleistung genannt) haben viele Angehörige die Möglichkeit sich bei der häuslichen Pflege durch geschultes Pflegepersonal bei bestimmten Alltagstätigkeiten unterstützen zu lassen, was eine spürbare Verbesserung darstellt.


Tages- oder Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Das besondere an der Tages-und Nachtpflege ist, dass man diese zusätzlich zu dem Pflegegeld und den ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen kann. Im Pflegegrad 5 stehen Ihnen monatlich 2.085 Euro für die Tages- und Nachtpflege zu.

Die Tages- und Nachtpflege verhindert eine Heimunterbringung des zu pflegenden Angehörigen, oder verzögert diese zumindest.

Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen kostet oft sehr viel Kraft und kann eine seelische Belastung darstellen. Viele Angehörige gehen dabei an ihre eigene Belastungsgrenze.

Durch eine teilstationäre Pflege lässt sich die Pflege zu Hause im eigenen Wohnumfeld und die Pflege innerhalb einer Einrichtung Kombinieren. Pflegende können so ihren zu pflegenden Angehörigen tagsüber oder auch nachts in eine stationäre Einrichtung geben.


Beispiel

Ein mal pro Woche gibt Renate D. tagsüber ihren Mann in eine Tagespflege-Einrichtung. „Wenn er abends wieder kommt, dann ist er wie ein neuer Mensch.” berichtet Renate D. mit einem lauten Lachen. Ihrem Mann tut es gut mal heraus zu kommen aus dem Alltag und für sie sind die Stunden in denen Thomas in der stationären Tagespflege ist ebenfalls eine willkommene Verschnaufpause vom fordernden Pflegealltag. “Mein Mann war vor seiner Erkrankung ein geselliger und lebensfroher Mensch und ich bin einfach glücklich, dass er im Kontakt mit Anderen bei der Tagespflege wieder etwas aufblühen kann. Es ist wirklich schön ihn so zu sehen.“


Andere Angehörige nutzen die Tagespflege auch, um ihrem Beruf neben der Betreuung des zu pflegenden Angehörigen weiter nachgehen zu können.

Die temporäre Unterbringung in einer Tages-oder Nachtpflege kann für eine zu pflegende Person auch ein guter Übergang in eine vollstationäre Pflege sein. So kann sich der Angehörige bereits an eine Einrichtung gewöhnen. Sie kann aber auch für pflegende Angehörige eine Chance sein trotz der hohen Belastung weiterhin ihrem Beruf nach zu gehen, oder einfach mal zu entspannen.

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Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Mit dem Pflegegrad 5 haben Sie jährlich einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Ist die Pflegeperson mal selbst erkrankt, im Urlaub, oder hat einen wichtigen Termin und kann sich deshalb nicht um die zu pflegende Person kümmern, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeperson oder die/der Pflegebedürftige selbst organisieren eine Ersatzpflege. Diese kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch durch Freunde, Verwandte oder Nachbarn übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatz- bzw. Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege kann auch stundenweise auf verschiedene Tage verteilt erfolgen und zudem rückwirkend geltend gemacht werden (bis zum Ende des Folgejahres).

Im Leben sind wir tagtäglich verschiedensten Veränderungen ausgesetzt. So kann es auch passieren, dass eine zu pflegende Person in der häuslichen Pflege vorübergehend nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. In diesen Situationen steht Ihnen die Kurzzeitpflege im Pflegegrad 5. Diese kann genutzt werde, wenn die Pflegeperson beispielsweise über einen bestimmten Zeitraum verhindert ist, oder auch wenn sich der Pflegeaufwand plötzlich intensivieren sollte und die pflegebedürftige Person über einen bestimmten Zeitraum vollstationär gepflegt werden soll. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Jahr beschränkt. Für diese Zeit kann Ihre Pflegekasse die Kosten einer stationären Unterbringung übernehmen.

Seit Juli 2025 sind die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pro Jahr können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für beide Leistungen insgesamt bis zu 3.539 Euro in Anspruch nehmen.


Beispiel

„Nach einer schwere Darmoperation bin ich zu Hause gar nicht mehr zurecht gekommen. Meine Tochter hatte mich zuvor zwar zu Hause gepflegt, aber da kamen auf sie plötzlich ganz neue Herausforderungen zu. Ich musste auch nach der Operation erst mal zu Kräften kommen und viele Routinen umstellen. Deshalb hat meine Tochter sich dann um einen Kurzzeitpflegeplatz gekümmert. In diesem Zeitraum habe ich einfach mehr Unterstützung benötigt. Dem konnte meine Familie gar nicht gerecht werden. Als ich dann wieder zu Kräften gekommen bin, haben wir die Pflege zu Hause fortgesetzt.” Berichtet Anke G. (66 Jahre).


Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Nicht alle haben die Möglichkeit sich zu Hause pflegen zu lassen. Je nach Lebensumständen und Krankheitsbild kann natürlich auch eine vollstationäre Pflege notwendig sein. Im Pflegegrad 5 stehen Ihnen monatlich 2.096 Euro für Ihre stationäre Pflege im Pflegeheim zu.

Infografik, die die Unterschiede zwischen Pflegegrad 4 und 5 zeigt.


Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5

Der Unterschied zwischen dem Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 liegt darin, dass sich im Pflegegrad 5 die Leistungsbeträge Ihrer Pflegekasse in Bezug auf die folgenden Leistungen erhöhen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege


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