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Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und Geld – Was steht Ihnen zu?

Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die Unterstützung durch die Pflegeversicherung für Menschen, die im Alltag geringfügig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Doch auch dieser Grad kann bereits eine wesentliche Entlastung für Betroffene und ihre Angehörigen bedeuten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, die Ihnen zustehenden Leistungen und die finanziellen Unterstützungen, die mit Pflegegrad 1 verbunden sind. Wir beleuchten, wie Sie den Pflegegrad beantragen können, welche spezifischen Leistungen Ihnen zustehen und wie diese Ihren Alltag erleichtern können. 


Was bedeutet Pflegegrad 1 und welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und richtet sich an Personen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Im Gegensatz dazu ist Pflegegrad 5 der höchste Pflegegrad. Es geht bei Pflegegrad 1 vor allem um Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, aber nicht in hohem Maße pflegebedürftig sind. Der Pflegegrad 1 wurde eingeführt, um auch diesen Personenkreis angemessen zu unterstützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben weiterhin zu ermöglichen.


Pflegebedürftig und nun? – Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Die Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter. Dabei werden die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet. Wichtige Kriterien sind Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Häufig reicht es nur in einigen Bereichen Einschränkungen zu haben, damit Sie Pflegegrad 1 erhalten. Für die Einschränkungen werden, je nach Stärke, Punkte vergeben. Mit welcher Gesamtpunktezahl Ihnen welcher Pflegegrad zusteht, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.


1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4
70 bis unter 90
Pflegegrad 5
90 bis 100

Grafik. Welcher Pflegegrad bei welchem Grad der Selbstständigkeit


Die Pflegebedürftigkeit wird unabhängig vom Grad der Behinderung bewertet. Das bedeutet, Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, bekommen nicht automatisch einen Pflegegrad. Es kann aber sein, dass die Auswirkungen der Behinderung Einfluss auf die o.g. Kriterien der potentiell pflegebedürftigen Person haben. 


Wie beantragt man Pflegegrad 1 und was passiert nach der Beantragung?

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der Krankenkasse des Antragstellers angesiedelt ist. Sie können einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse zum Beispiel per Telefon, Brief, E-Mail, oder Fax stellen. Sie können aber auch unseren Service für die Antragstellung kostenfrei nutzen:


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Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MD (oder MEDICPROOF bei privat Versicherten), mit der Erstellung eines Gutachtens. Für die Begutachtung sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen im Vorfeld herausgelegt werden. 
Weitere Informationen und wertvolle Tipps für den Begutachtungstermin finden Sie in diesem Artikel


Leistungen bei Pflegegrad 1 – Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Mit Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. 

Diese sind:

  • 125 Euro/Monat Entlastungsbetrag
  • Bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
  • 40 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
  • 25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
  • Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.


Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag ist eine spezielle Leistung, die für Dienstleistungen genutzt werden kann, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Dazu zählen Angebote zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Angebote von zugelassenen Pflegediensten oder auch die Unterstützung durch anerkannte Anbieter von Alltagsbegleitung bzw. Unterstützung im Alltag. Letztere können zum Beispiel den Einkauf für Sie übernehmen oder Sie bei einem Spaziergang begleiten. 2024 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 125 € pro Monat.


Gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1?

Der Anspruch auf Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen besteht erst ab Pflegegrad 2. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 125€ pro Monat für entsprechende Unterstützung von einem Pflegedienst verwenden. 




Haushaltshilfe Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag kann auch für eine Haushaltshilfe verwendet werden, die beispielsweise einmal pro Woche für Sie einkaufen geht oder Sie beim Putzen unterstützt.


Weitere Leistungen und Unterstützungen

Zu den weiteren Leistungen für Personen mit dem 1. Pflegegrad zählen der Hausnotruf, der die Sicherheit im eigenen Zuhause erhöht, sowie ein einmaliger Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld pflegegerecht gestalten. Auch Beratungsangebote und Schulungen für pflegende Angehörige sind wichtige Unterstützungen. Dort erhalten Angehörige und andere Pflegepersonen Tipps wie Sie die häusliche Pflege einfacher gestalten können, um nicht selbst ihrer Gesundheit zu schaden und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für die zu pflegende Person im Alltag zu sein.


Pflegegrad 1


Fallbeispiel: Erna und die Beantragung von Pflegegrad 1

Erna, eine rüstige 72-jährige Witwe, bemerkt in den letzten Monaten, dass die alltäglichen Aufgaben zunehmend schwerer für sie werden. Insbesondere das Einkaufen und die Haushaltsführung stellen eine Herausforderung dar. Nach einem ausführlichen Gespräch mit ihrer Tochter Lena entscheiden sie, einen Antrag auf Pflegegrad 1 zu stellen, um Unterstützung zu erhalten. Lena, die ihre Mutter liebevoll unterstützt, weiß, dass dies auch eine finanzielle Entlastung bedeuten könnte.


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Einige Wochen nach Einreichung des Antrags meldet sich der Medizinische Dienst (MD) und ein Termin für die Begutachtung wird vereinbart. Der Gutachter besucht Erna zu Hause, um sich ein Bild von ihrer Situation zu machen. Er begutachtet ihre Fähigkeiten in den verschiedenen Bereichen, wie unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten. Lena ist während des gesamten Termins an Ernas Seite und hilft, die alltäglichen Einschränkungen ihrer Mutter zu erläutern.

Nach der Begutachtung wird Erna mit 14 Punkten in Pflegegrad 1 eingestuft. Sie erhält somit Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat und einmalig bis zu 4.000 Euro für eine Wohnraumanpassung. Letzteres nutzt Erna direkt, um sich den Anbau eines Geländers und Haltegriffs an Ihre Eingangstreppe bezuschussen zu lassen, damit sie immer sicher in ihr Haus reinkommt und es ohne Hilfe wieder verlassen kann.

Obwohl Lena ihrer Mutter gerne hilft, ist der wöchentliche Einkauf eine zusätzliche Belastung in ihrem ohnehin schon vollen Terminkalender. Erna überlegt daher, einen Alltagshelfer für diese Aufgabe zu beauftragen. Um diesen zu finanzieren, informieren sich Erna und Lena über die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zu beantragen und zu nutzen. Dies ermöglicht es Lena, flexibler zu sein und ihrer Mutter die notwendige Unterstützung zu bieten, ohne ihre beruflichen Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Durch die Einstufung in Pflegegrad 1 und die Unterstützung ihrer Tochter kann Erna weiterhin in ihrem Zuhause leben und erhält die notwendige Hilfe. Sobald sie feststellt, dass ihr die alltäglichen Aufgaben schwerer fallen, wird sie eine Höherstufung beantragen. So bekommt sie immer die Leistungen und Unterstützungen, die ihr zustehen. Um zu Überprüfen, ob sie bereits eine Chance auf einen höheren Pflegegrad hat, nutzt Sie den Pflegegradrechner von Pflegewächter. Mit diesem kann Sie kostenfrei ihren Pflegebedarf errechnen und, wenn gewünscht, im Anschluss direkt bei ihrer Pflegekasse einen (höheren) Pflegegrad beantragen.  


Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegegrad 1 in der Regel eine wichtige Unterstützung für Menschen bietet, deren Selbstständigkeit im Alltag nur geringfügig eingeschränkt ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung tragen dazu bei, die Selbstständigkeit zu erhalten und die Lebensqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 1. Häufig wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 unter anderem den Entlastungsbetrag und nutzen diesen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe. Auch kostenlose Kurse für Angehörige zählen zu den wichtigsten Leistungen bei diesem Pflegegrad. Mit den richtigen Informationen und Unterstützungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ihre Angehörigen die Herausforderungen des Alltags besser bewältigen. Bestimmte Voraussetzungen, um den Pflegegrad 1 zu erhalten, sind das Stellen eines Antrags und ein Punktewert von mindestens 12,5 Punkten im Gutachten. 


Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 1 genau?

Pflegegrad 1 ist für Menschen vorgesehen, die eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Es ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und soll Personen unterstützen, die im Alltag nur leichte Hilfe benötigen. Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der für Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.

Wie kann ich Pflegegrad 1 beantragen?

Um Pflegegrad 1 zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse. Nachdem der Antrag gestellt wurde, erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.

Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 1 erfüllt sein?

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 umfassen eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Dies wird anhand eines Bewertungssystems ermittelt, das verschiedene Bereiche des täglichen Lebens berücksichtigt, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?

Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, darunter ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Außerdem bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung, 40 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel, 25,50 Euro/Monat für einen Hausnotruf, sowie viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.

Was passiert, wenn mein Pflegebedarf steigt?

Sollte Ihr Pflegebedarf steigen, können Sie eine Höherstufung Ihres Pflegegrades beantragen. Dazu müssen Sie erneut einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, woraufhin eine Begutachtung durch den MD oder einen anderen Gutachter erfolgt, um den gestiegenen Pflegebedarf zu bewerten. Bei einer Höherstufung stehen Ihnen dann entsprechend höhere Leistungen der Pflegeversicherung zu.

Wie lange ist der Pflegegrad gültig?

Der Pflegegrad ist grundsätzlich unbefristet gültig. Allerdings kann die Pflegekasse in bestimmten Abständen eine erneute Begutachtung anordnen, um zu prüfen, ob der Pflegegrad noch der tatsächlichen Pflegesituation entspricht. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person signifikant verändert hat. Ein Pflegegrad kann erhöht werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Verbessert sich der Gesundheitszustand, kann der Pflegegrad heruntergestuft werden. Das bedeutet zusammengefasst, dass Menschen mit Pflegegrad 1 Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, bis sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert. 

Kann ich Pflegegrad 1 auch für Angehörige beantragen?

Ja, Sie können Pflegegrad 1 auch für Angehörige beantragen, sofern Sie die gesetzliche Vertretung oder eine bevollmächtigte Person sind.

Kann ich eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 (ehem. Pflegestufe) bekommen?

Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat steht u.a. Menschen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung. Dieser Betrag kann für die Bezahlung einer Haushaltshilfe verwendet werden.

Wer bekommt das Geld bei Pflegestufe 1?

Menschen mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Beträge, wie der Entlastungsbetrag oder für den Hausnotruf, werden meist direkt von der Pflegeversicherung bei den entsprechenden Dienstleistern abgerechnet. Ist dies nicht der Fall und bestimmte Leistungen werden in Anspruch genommen, erhalten die Pflegebedürftigen selbst entsprechende zweckgebundene Beträge auf ihr Konto. 

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 1 bezogen werden, sobald ein Pflegegrad festgestellt und beschieden wurde. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die oder der Pflegebedürftige durch den MD oder andere Gutachter begutachtet werden und die Pflegekasse die Einstufung in den Pflegegrad vornehmen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihnen ein Pflegegrad von 1 bis 5 zusteht? Dann nutzen Sie zur Überprüfung gerne unser kostenfreies Pflegegradgutachten.

Was bedeutet Pflegestufe 1?

Menschen mit dem 1. Pflegegrad (ehem. Pflegestufe), sind häufig leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Sie haben beispielsweise Probleme mit der Mobilität. Ihnen stehen Leistungen der Pflegeversicherung zu, so zum Beispiel der Entlastungbetrag in Höhe von 125 Euro. 

Kann man einen Hausnotruf bei Pflegegrad 1 nutzen?

Menschen mit dem Pflegegrad 1 haben, genau wie Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, Anspruch auf 25,50 Euro pro Monat für die Finanzierung eines Hausnotrufs. Also ja, man kann einen Hausnotruf mit Pflegegrad 1 nutzen. 

Gibt es bei Pflegegrad 1 Geldleistung für Angehörige?

Nein, es gibt kein Pflegegeld oder Ähnliches für Angehörige.

Kann ich Verhinderungspflege mit Pflegegrad 1 beantragen?

Nein, Verhinderungspflege können Sie erst ab Pflegegrad 2 beantragen.

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