Vorsorgen14. Juli 2023

Private Pflegevorsorge in Deutschland

Die Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das uns alle betrifft, egal ob direkt oder indirekt. Unser Gesundheitssystem, einschließlich der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung), versucht zwar, den...

S

Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Die Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das uns alle betrifft, egal ob direkt oder indirekt. Unser Gesundheitssystem, einschließlich der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung), versucht zwar, den Bedarf an Pflegeleistungen zu decken, doch es gibt finanzielle Grenzen. Hier kommen die private Pflegezusatzversicherung als private Pflegevorsorge ins Spiel, um die Kosten zu übernehmen, die durch die Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt sind.

Das Pflegesystem in Deutschland

Die Pflegepflichtversicherung in Deutschland ist ein Teil der staatlich verpflichtenden Krankenversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken allerdings nur einen Teil der tatsächlichen Kosten im Pflegefall. Laut Sozialgesetzbuch (SGB) ist jeder Versicherte, der pflegebedürftig ist (und dies bestätigt bekommen hat) in einem Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft. Da die Einstufung großen Einfluss auf die Leistungen hat, lassen viele Betroffene ihren Pflegegrad fachlich einschätzen. Dieser wird nach Höhe der Einschränkung der Selbstständigkeit vergeben. Je nach Höhe des Pflegegrads variiert die Höhe der monatlichen Leistungen. Meistens sind die Leistungen dennoch unzureichend, um die hohen Kosten der Pflegebedürftigkeit vollständig zu decken. Hier kann eine private Pflegevorsorge helfen.

Sollte die Rente des Pflegebedürftigen nicht ausreichen und keine private Pflegevorsorge getroffen worden sein, kann gegebenenfalls Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Welche Leistungen Pflegebedürftigen bei welchem Pflegegrad zustehen, erfahren Sie hier:

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Höhe der Versorgungslücke

Die Versorgungslücke, also der Eigenanteil, den eine pflegebedürftige Person zahlen muss, liegt laut der Verbraucherzentrale bei professioneller Pflege zuhause momentan durchschnittlich zwischen 125€ bei Pflegegrad 1 und 2.200€ in Pflegegrad 5. Bei vollstationärer Pflege im Heim ist die Höhe der Versorgungslücke durchschnittlich in allen Pflegegraden 1.500€. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen von den Bewohnenden in jedem Fall selbst getragen werden und kommen zu den 1.500€ noch dazu. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass der Verband der Ersatzkassen (vdek) derzeit von durchschnittlich run 2.600 Euro Eigenanteil ausgeht. Der Leistungszuschlag (s.u.) ist hier noch nicht einberechnet.

Erhalten Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen?

Mit dem richtigen Pflegegrad stehen Ihnen deutlich mehr Mittel zu. Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob Ihre Einstufung korrekt ist.

Pflegegrad überprüfen lassen

Leistungszuschlag zum Pflegeheim

Seit Beginn des Jahres 2022 erhalten Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) leben und mindestens Pflegegrad 2 haben, einen Zuschuss zum Eigenanteil von Pflege- und Ausbildungskosten.

Die Heimkosten setzen sich aus vier Bereichen zusammen:

  • Pflegekosten
  • Ausbildungskosten
  • Investitionskosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Investitionskosten und Kosten für die Unterkunft und Verpflegung werden nicht bezuschusst und müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, wie lange die/der Pflegebedürftige bereits im Heim lebt. Dabei ist es nicht von Belang, ob sie/er zwischendurch das Heim oder die Pflegekasse gewechselt hat.

Dauer des HeimaufenthaltsHöhe des Zuschlags
bis 12 Monate15 %
12 – 24 Monate30 %
25 – 36 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Höhe des Leistungszuschlags zu Pflegeheimkosten. Stand 2024

Eine Beantragung des Zuschlags ist nicht notwendig. Der Zuschlag wird direkt an das bewohnte Pflegeheim bezahlt, sodass sich die Kosten, die von den Pflegebedürftigen zu tragen sind, verringern. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der Pflege- und Ausbildungskosten des Heimes, abzüglich des Anteils der Pflegekasse je nach Pflegegrad ab. Der Zuschlag erhöht sich je nach Dauer des Heimaufenthalts.

Seit Januar 2024 hat sich die Höhe des Zuschlags bei einer Aufenthaltsdauer bis 12 Monate im Heim um 10 %, auf 15 %, und bei längerer Aufenthaltsdauer um jeweils 5 % erhöht.

Ist private Pflegevorsorge sinnvoll?

Eine private Pflegevorsorge kann eine gute Lösung für die finanzielle Vorbereitung auf die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit sein. Grundsätzlich gilt, je früher man vorsorgt, desto besser ist man im Alter abgesichert. Wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt, müssen Sie den restlichen Anteil selbst zahlen. Dies kann je nach Pflegegrad schnell mehrere hundert bis über tausend Euro pro Monat ausmachen. Eine private Pflegezusatzversicherung würde diese Kosten, zumindest teilweise, abdecken. Je früher eine solche Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Dennoch darf nicht außenvor gelassen werden, dass die Beiträge der Versicherung sich erhöhen können.

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass sich durch den Leistungszuschlag der Eigenanteil an den Kosten vollstationärer Pflege verringert und die Versorgungslücke so gegebenenfalls geringer ausfällt.

Im Vorfeld sollte man seine voraussichtliche finanzielle Situation im Alter bedenken, also beispielsweise was für eine Rente zu erwarten ist und ob diese ausreicht, um die Versorgungslücke zu schließen. Zusätzlich ist es sinnvoll abzuwägen, wie hoch die tatsächlichen Pflegekosten im Alter sind. Natürlich kann man nicht vorhersagen, welche Pflege welcher Mensch benötigt, man kann aber klären, was ein bevorzugtes Pflegeheim kosten würde, oder ob Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen würden.

Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge

Die private Pflegezusatzversicherung wird ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen. Es gibt verschiedene Formen der Zusatzversicherung:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflege-Bahr – staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Die vier Formen der privaten Pflegezusatzversicherung im Überblick:

  • Pflegetagegeld: Auszahlung eines fest vereinbarten Tagesbetrags je nach Pflegegrad – flexibel einsetzbar, unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten.
  • Pflegerente: Lebenslange Rentenzahlung ab Pflegebedürftigkeit; Nachweis über den Pflegegrad ist ausreichend.
  • Pflegekostenversicherung: Erstattet nachgewiesene Pflegekosten; orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Achtung: Heimkosten werden häufig nicht übernommen.
  • Pflege-Bahr: Staatlich gefördertes Pflegetagegeld mit bis zu 5 € monatlichem Zuschuss bei mindestens 10 € Eigenbeitrag; keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird den Versicherten ein Betrag, der im Vorfeld vereinbart wurde, nach einem festen Tagessatz ausgezahlt. Die Höhe des Betrags variiert, je nach Pflegegrad und Beitrag. Das Geld, das Versicherte aus dieser Versicherung bekommen ist flexibel einsetzbar und das unabhängig von anfallenden Pflegekosten.

Die Pflegerentenversicherung ist eine Form der privaten Rentenversicherung. Wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, erhält er eine lebenslange Rentenzahlung. Aus dieser können die Pflegekosten gedeckt werden. Genau wie bei der Pflegetagegeldversicherung ist ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit anhand des Pflegegrades ausreichend.

Im Gegensatz dazu, müssen bei der Pflegekostenversicherung die anfallenden Pflegekosten nachgewiesen werden. Diese Zusatzversicherung zahlt nur, wenn Pflegekosten entstehen. Am Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherungen orientierend, stockt diese Versicherung die Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf. Aber Achtung: Häufig werden Kosten für das Pflegeheim nicht übernommen!

Eine besondere Form der Pflegetagegeldversicherung ist der Pflege-Bahr. Hierbei bezuschusst der Staat den Versicherungsnehmer mit bis zu 5 Euro pro Monat, wenn mindestens 10 Euro monatlich in die Versicherung eingezahlt werden. Diese Versicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Versicherung und Leistungen, die nach Pflegegraden gestaffelt sind.

Stimmt Ihr Pflegegrad wirklich?

Viele Pflegebedürftige werden zu niedrig eingestuft und verlieren monatlich Hunderte Euro an Leistungen. Lassen Sie Ihre Einstufung unverbindlich prüfen.

Pflegegrad prüfen lassen

Zusammenfassung

Die private Pflegevorsorge ist ein mögliches Instrument zur Absicherung im Alter. Sie kann dazu beitragen, die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu schließen. Wichtig ist es abzuwägen, ob beispielsweise der Eigenanteil der vollstationären Pflege selbst getragen werden kann oder nicht. Eine frühzeitige Planung und der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können dazu beitragen, finanziell abgesichert zu sein und den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Eine staatliche Förderung, wie beim Pflege-Bahr, kann zusätzlich eine wertvolle Unterstützung bieten.

Häufig gestellte Fragen

War dieser Artikel hilfreich?

Über den Autor

S

Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.

Pflegegrad abgelehnt oder falsch? Wir helfen!

Dein persönlicher Anwalt beantragt deinen Pflegegrad, legt bei Ablehnung Widerspruch ein und klagt, wenn nötig, vor dem Sozialgericht für deine Rechte.

Jetzt unterstützen lassen