Wie können wir Ihnen helfen?
Wie hoch ist die Eigenleistung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Die Pflegekasse übernimmt diesen Betrag, wenn die baulichen Veränderungen dazu dienen,
- die Pflege zuhause zu ermöglichen,
- sie deutlich zu erleichtern, oder
- die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Kosten für den Umbau, die über die 4.180 Euro hinausgehen, müssen Pflegebedürftige selbst tragen.
Der Zuschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe, um Barrieren abzubauen und den Alltag sicherer zu gestalten – besonders bei Badumbauten, Türverbreiterungen oder Treppenliften.
Wie wird die Eigenleistung berechnet?
Die Höhe der Eigenleistung hängt davon ab, wie teuer die Umbaumaßnahme tatsächlich ist.
Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 Euro, den Rest übernehmen Sie selbst.
| Maßnahme | Gesamtkosten (geschätzt) | Zuschuss Pflegekasse | Eigenleistung |
| Badumbau (bodengleiche Dusche) | 6.000 € | 4.180 € | 1.820 € |
| Türverbreiterung & Haltegriffe | 3.800 € | 3.800 € | 0 € |
| Treppenlift | 9.000 € | 4.180 € | 4.820 € |
💡 Tipp: Leben mehrere Pflegebedürftige (z. B. Ehepartner) im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gezahlt werden – also bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme.
Wann lohnt sich ein Antrag besonders?
Ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen lohnt sich immer dann, wenn
- Stürze vermieden oder Barrieren beseitigt werden sollen,
- die häusliche Pflege erleichtert werden muss, oder
- Sie die Selbstständigkeit im Alltag durch Anpassungen wie Haltegriffe, Rampen oder einen Badumbau sichern möchten.
Auch Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung können übernommen werden, wenn dadurch die Pflege wesentlich erleichtert oder erst möglich wird.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Den Zuschuss erhalten Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
Er gilt unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben – die Zuschusshöhe bleibt immer gleich.
Damit die Maßnahme genehmigt wird, muss sie eines dieser Ziele erfüllen:
- Erleichterung der Pflege
- Verbesserung der Sicherheit und Mobilität
- Förderung einer möglichst selbstständigen Lebensführung
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse gestellt werden – sonst kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.
Folgende Unterlagen werden meist benötigt:
- Nachweis eines Pflegegrads
- Beschreibung der geplanten Maßnahme (z. B. Badumbau, Treppenlift, Rampenbau)
- Kostenvoranschlag der Fachfirma
- Begründung, warum der Umbau notwendig ist (z. B. zur Sturzprävention oder besseren Selbstständigkeit)
💡 Tipp: Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder unsicher sind, ob der aktuelle Pflegegrad ausreicht, können Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen:
Was passiert, wenn die Kosten höher sind?
Viele Maßnahmen, besonders Badumbauten oder Treppenlifte, kosten mehr als 4.180 Euro.
Den Restbetrag können Sie über eigene Mittel oder weitere Förderprogramme finanzieren.
Mögliche Ergänzungen:
- KfW-Förderprogramm 455-B: Zuschüsse für barrierereduzierende Umbauten bis zu 6.250 Euro
- Regionale Förderprogramme von Kommunen oder Bundesländern
- Steuerliche Absetzbarkeit der Eigenanteile als außergewöhnliche Belastung
In Einzelfällen können auch Wohlfahrtsverbände (z. B. Caritas, Diakonie) oder Stiftungen zusätzliche Kosten übernehmen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Mietwohnungen
Auch Mieter können den Zuschuss von 4.180 Euro erhalten.
Allerdings gilt: Eingriffe in die Bausubstanz – etwa beim Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Treppenlifts – müssen vom Vermieter genehmigt werden.
Fazit
- Zuschuss: bis zu 4.180 € pro Maßnahme (unabhängig vom Pflegegrad)
- Eigenleistung: abhängig von der Höhe der tatsächlichen Umbaukosten
- Antrag: vor Beginn bei der Pflegekasse einreichen
- Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1
Ein rechtzeitig gestellter Antrag und eine gute Begründung helfen, die volle Förderung zu erhalten – und die häusliche Pflege langfristig zu sichern.