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Wie hoch ist der Zuschuss für den Badumbau bei Pflegegrad 1, 2 und 3?

Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können für den Umbau ihres Badezimmers einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von ihrer Pflegekasse erhalten.
Dieser Zuschuss gilt unabhängig vom Pflegegrad – also sowohl bei Pflegegrad 1, 2 als auch 3 (und höher) – und wird als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme gewährt.

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Was ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten oder technische Anpassungen, die das Leben und die Pflege zu Hause sicherer und einfacher machen.
Dazu zählen beispielsweise:

  • der Umbau eines Badezimmers zu einer barrierefreien Dusche,
  • der Einbau einer Badewannentür,
  • oder die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung.

Wichtig: Die Maßnahme muss laut § 40 Abs. 4 SGB XI die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss mehrfach kombiniert werden – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.720 Euro (z. B. bei vier pflegebedürftigen Personen).

Der Zuschuss kann auch erneut beantragt werden, wenn später ein weiterer Umbau nötig wird – etwa wenn sich die Pflegesituation verändert.

💡 Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 beantragt 2025 einen Zuschuss für den Badumbau, um eine ebenerdige Dusche einbauen zu lassen. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 Euro – die restlichen Kosten trägt er selbst.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Antragsberechtigt sind alle Personen, die:

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause gepflegt werden (nicht stationär),
  • und eine Maßnahme planen, die ihre Pflege erleichtert oder ihre Selbstständigkeit fördert.

Die Höhe des Zuschusses hängt nicht vom Pflegegrad ab – Pflegegrad 1, 2 und 3 erhalten also den gleichen Maximalbetrag von 4.180 Euro.

Wie wird der Zuschuss beantragt?

Der Antrag wird direkt bei Ihrer Pflegekasse gestellt.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme eingereicht und genehmigt wird.

Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt es sich, dem Antrag beizulegen:

  • eine Begründung, warum der Umbau notwendig ist,
  • einen Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs.

Die Pflegekasse hat laut § 40 Abs. 7 SGB XI drei Wochen Zeit, um zu entscheiden.
Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Falls sich die Pflegekasse in dieser Zeit nicht meldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion).

👉 Tipp: Sie können den Antrag ganz einfach über Pflegewächter stellen – digital, sicher und ohne Papierkram.


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Fazit

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 3 können einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den Badumbau erhalten.
Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.
Reichen Sie den Antrag immer vor Beginn des Umbaus ein – und nutzen Sie bei Ablehnung Ihr Recht auf Widerspruch, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Weiterführende Artikel zum Thema

Wenn Sie sich noch genauer informieren möchten, finden Sie hier passende Beiträge aus unserem Pflegewächter-Ratgeber:

Altersgerechter Badumbau: So sicherst du dir den Zuschuss zum barrierefreien Bad
Ein praktischer Leitfaden mit Beispielen, Kostenübersicht und Tipps zur Antragstellung.

4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Erfahren Sie, welche Maßnahmen die Pflegekasse bezuschusst und wie Sie den Antrag richtig stellen.

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