Die Pflegegrade und ihre Unterschiede
In welchen Pflegegrad Sie von Ihrer Pflegekasse zugeordnet werden, bestimmt welche Zuschüsse, Leistungen und Unterstützung Sie erhalten.
Die Pflegegrade sind wie folgt aufgeteilt:
Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Je höher der durch die Begutachtung ermittelte Grad der Unselbstständigkeit ist, desto höher ist auch der Pflegegrad und damit auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Mit der Feststellung eines Pflegegrades erhalten Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Der Grad der Selbstständigkeit wird bei der Begutachtung durch den MD (für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) anhand eines Punktesystems ermittelt. Alle Pflegegrade sind eng mit der noch bestehenden fähigkeits- und tätigkeitsbezogenen Selbstständigkeit verbunden.
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
Grafik. Welcher Pflegegrad bei welchem Grad der Selbstständigkeit
Unsere Grafik veranschaulicht mit welcher Punktezahl im Pflegegutachten des MD Sie in welchen Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung zugeordnet werden und wie der Grad der Selbstständigkeit für den jeweiligen Pflegegrad definiert wird.
Welche Pflegeleistungen stehen mir mit Pflegegrad 4 zu?
Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf folgende hilfreiche Leistungen von Ihrer Pflegekasse (Stand 01.2025):
- 131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
- Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.
Tabelle: Leistungen nach Pflegegraden ab 2025
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4
Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.
Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er wird nur ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der zu pflegenden Person zunächst ein passendes Angebot heraussuchen und diesen auch zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und diese erstattet Ihnen die Kosten, soweit das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
Vermeiden Sie typische Fehler bei der Pflegegrad-Einstufung
Lassen Sie Ihre Angaben kurz prüfen – bevor die Pflegekasse entscheidet.
Was bedeutet Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 4?
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen bis zu 4.180 Euro für beispielsweise behindertengerechte Badumbauten, oder den Einbau eines Treppenlifts zu. Sie können diesen Betrag zudem auch für die Mitfinanzierung Ihres Umzugs in eine behindertengerechte Wohnung nutzen, soweit der Umzug aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.
Sind bei einem Ehepaar beide Partner pflegebedürftig, so haben beide Partner jeweils einen Anspruch auf 4.180€ für notwendige Umbaumaßnahmen.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4
Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schürzen. Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen dafür monatlich 42 Euro zur Verfügung.
Haunotruf mit Pflegegrad 4
Ein Hausnotruf ist eine Art Notfallsystem, dass es Personen ermöglicht Hilfe per Knopfdruck anzufordern, beispielsweise nach einem Sturz. So können auch alleinlebende Pflegebedürftige länger eigenständig in ihrem eigenen Zuhause bleiben. Für ein Hausnotrufsystem erhalten alle Pflegebdürftigen das gleiche Budget in Höhe von 25,50 Euro pro Monat.
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Besteht bereits ein Pflegegrad?
Kostenlose Beratung und Pflegekurse für Angehörige
Im Pflegegrad 4 bekommen Sie kostenlosen Zugang zu Pflegeberatungsstellen. Diese Beratung können Sie auch zu Hause wahrnehmen. Auch pflegende Angehörige können an kostenlosen Kursen teilnehmen. Dort erhalten Sie Tipps wie Sie die häusliche Pflege einfacher gestalten können, um nicht selbst ihrer Gesundheit zu schaden und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für die zu pflegende Person im Alltag zu sein.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird direkt an die zu pflegende Person ausgezahlt. Im Pflegegrad 4 besteht der Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 800 Euro. Hierfür ist kein besonderer Nachweis bei der Pflegekasse nötig. Sie können den Verwendungszweck des Pflegegeldes frei bestimmen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind kein Geldbetrag, welcher monatlich an Sie ausgezahlt wird. Vielmehr werden für Sie die Kosten für beispielsweise einen Pflegedienst übernommen. Diese können Sie bis zur Höhe von monatlich 1.859 Euro erstatten lassen. Ihr Pflegedienst kann die Kosten in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Kombinationsleistungen
Kombinationsleistungen sind, wie der Name schon vermuten lässt, eine Kombination aus den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld. Wie gesagt: Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.
Wenn Sie den Betrag für Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 Euro (im Pflegegrad 4) nicht komplett verbrauchen, sondern z.B. nur 70% davon nutzen, dann müssen Sie auf die restlichen 30% Ihrer Leistungen nicht verzichten. Sie können die restlichen 30% vom Pflegegeld auszahlen lassen.
Mit der Kombinationsmöglichkeit von Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld (auch Kombinationsleistung genannt) haben viele Angehörige die Möglichkeit sich bei der häuslichen Pflege durch geschultes Pflegepersonal bei bestimmten Alltagstätigkeiten unterstützen zu lassen, was eine spürbare Verbesserung darstellt.

Tages- oder Nachtpflege bei Pflegegrad 4
Das besondere an der Tages-und Nachtpflege ist, dass man diese zusätzlich zu dem Pflegegeld und den ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen kann. Im Pflegegrad 4 stehen Ihnen monatlich 1.685 Euro für die Tages- und Nachtpflege zu.
Die Tages- und Nachtpflege verhindert eine Heimunterbringung des zu pflegenden Angehörigen, oder verzögert diese zumindest.
Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen kostet oft sehr viel Kraft und kann eine seelische Belastung darstellen. Viele Angehörige gehen dabei an ihre eigene Belastungsgrenze. Durch eine teilstationäre Pflege lässt sich die Pflege zu Hause im eigenen Wohnumfeld und die Pflege innerhalb einer Einrichtung Kombinieren. Pflegende können so ihren zu pflegenden Angehörigen tagsüber oder auch nachts in eine stationäre Einrichtung geben.
Die temporäre Unterbringung in einer Tages-oder Nachtpflege kann für eine zu pflegende Person auch ein guter Übergang in eine vollstationäre Pflege sein. So kann sich der Angehörige bereits an eine Einrichtung gewöhnen. Sie kann aber auch für pflegende Angehörige eine Chance sein trotz der hohen Belastung weiterhin ihrem Beruf nach zu gehen, oder einfach mal zu entspannen.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
Mit dem Pflegegrad 4 haben Sie jährlich einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Ist die Pflegeperson mal selbst erkrankt, im Urlaub, oder hat einen wichtigen Termin und kann sich deshalb nicht um die zu pflegende Person kümmern, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeperson oder der pflegebedürftige selbst organisieren eine Ersatzpflege. Diese kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch durch Freunde, Verwandte oder Nachbarn übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatz- bzw. Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann auch stundenweise auf verschiedene Tage verteilt erfolgen und zudem rückwirkend geltend gemacht werden (bis zum Ende des Folgejahres).
Im Leben sind wir tagtäglich verschiedensten Veränderungen ausgesetzt. So kann es auch passieren, dass eine zu pflegende Person in der häuslichen Pflege vorübergehend nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. In diesen Situationen steht Ihnen die Kurzzeitpflege im Pflegegrad 4 zur Verfügung. Diese können genutzt werde, wenn die Pflegeperson beispielsweise über einen bestimmten Zeitraum verhindert ist, oder auch wenn sich der Pflegeaufwand plötzlich intensivieren sollte und die pflegebedürftige Person über einen bestimmten Zeitraum vollstationär gepflegt werden soll.
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Jahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer stationären Unterbringung der zu pflegenden Person.
Seit Juli 2025 sind die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pro Jahr können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für beide Leistungen insgesamt bis zu 3.539 Euro in Anspruch nehmen.
Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Nicht alle haben die Möglichkeit sich zu Hause pflegen zu lassen. Je nach Lebensumständen und Krankheitsbild kann natürlich auch eine vollstationäre Pflege notwendig sein. Im Pflegegrad 4 stehen Ihnen monatlich 1.855 Euro für Ihre stationäre Pflege im Pflegeheim zu.
Hinweis: Unabhängig von Ihrem Pflegegrad müssen Sie als Pflegeheimbewohner zum Pflegesatz Ihres Alten-und Pflegeheims auch den “einrichtungseinheitlichen Eigenanteil” (kurz “EEE”) entrichten. Dieser richtet sich nicht nach Ihrem Pflegegrad. Der “einrichtungseinheitliche Eigenanteil” sind die Kosten für die Pflege, die nach Abzug der Kassenleistung auf die Bewohner umgelegt werden. Hinzu kommen dann noch die individuellen Kosten jedes Pflegeheimbewohners wie Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten. Diese können je nach Komfort innerhalb eines Pflegeheims und auch im Vergleich zwischen verschiedenen Pflegeheimen ganz unterschiedlich ausfallen.
Der Unterschied zwischen Pflegegrd 3 und 4
Der Unterschied zwischen dem Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 liegt darin, dass sich im Pflegegrad 4 die Leistungsbeträge Ihrer Pflegekasse in Bezug auf die folgenden Leistungen erhöhen:
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