Pflegegrad 3: Die verschiedenen Pflegegrade und wie Sie Ihre Pflegeleistungen effektiv für sich einsetzen können

Mit dieser Beitragsreihe möchten wir Ihnen die Arbeit abnehmen und für Sie die einzelnen Pflegegrade beleuchten. Wir klären die Frage: Welche Leistungen stehen mir in meinem Pflegegrad zu? Zudem zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen wie Sie die Leistungen konkret für sich einsetzen können.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Jeder Pflegegrad eröffnet unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können. Diese können Sie so einsetzen, wie Sie es brauchen.
  • Jeder von uns ist einzigartig und hat seine ganz individuellen Bedürfnisse. Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.

Inhaltsverzeichnis

I. Wie viele verschiedenen Pflegegrade gibt es und was unterscheidet sie?

II. Welche Pflegeleistungen kann ich innerhalb von Pflegegrad 3 beantragen?

I. Wie viele verschiedenen Pflegegrade gibt es und was unterscheidet sie?

In welchen Pflegegrad Sie von Ihrer Pflegekasse zugeordnet werden, bestimmt welche Zuschüsse, Leistungen und Unterstützung Sie erhalten.

Die Pflegegrade sind wie folgt aufgeteilt:
Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Je höher der durch die Begutachtung ermittelte Grad der Unselbstständigkeit ist, desto höher ist auch der Pflegegrad und damit auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen.

Der Grad der Selbstständigkeit wird bei der Begutachtung durch den MDK (für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) anhand eines Punktesystems ermittelt. Alle Pflegegrade sind eng mit der noch bestehenden fähigkeits- und tätigkeitsbezogenen Selbstständigkeit verbunden.

Tipps wie Sie sich auf diesen Begutachtungstermin am besten vorbereiten können, haben wir in einem anderen Blogbeitrag für Sie zusammengetragen. Wenn Sie dieses Thema interessiert, klicken sie *hier*.

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Unsere Grafik veranschaulicht mit welcher Punktezahl im Pflegegutachten des MDK Sie in welchen Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung zugeordnet werden und wie der Grad der Selbstständigkeit für den jeweiligen Pflegegrad definiert wird. Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Gutachten können Sie anhand von einfachen Fragen Ihre voraussichtliche Punktezahl bereits vor dem Begutachtungstermin errechnen lassen. Klicken Sie dafür:

II. Pflegegrad 3 – Welche Pflegeleistungen stehen mir zu?

Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf folgende hilfreiche Leistungen von Ihrer Pflegekasse:

  • 125€/Monat Entlastungsbetrag             
  • Bis zu 4000€/Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung             
  • 40€/Monat für Pflegehilfsmittel             
  • 25,50€/Monat für Hausnotruf             
  • Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
  • 545€/Monat Pflegegeld oder            
  • 363€/Monat für Pflegesachleistungen             
  • 1298€/Monat für Tages- oder Nachtpflege             
  • 1612€/Jahr für Verhinderungspflege    
  • 1774€/Jahr für Kurzzeitpflege             
  • 1262€/Monat für vollstationäre Pflege

     

Informationen zum Entlastungsbetrag, zu Pflegehilfsmittel, zur Wohnraumanpassung und zu Kostenlosen Beratungs- und Hilfsangeboten, haben wir zum Pflegegrad 1 bereits ausgeführt. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

Zu den Themen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege informieren wir Sie inhaltlich unter dem Blogartikel “Pflegegrad 2”.

 

Alle Angaben gelten für den Pflegegrad 3 entsprechend. Der Unterschied zwischen dem Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 liegt darin, dass sich im Pflegegrad 3 die Leistungsbeträge Ihrer Pflegekasse in Bezug auf die folgenden Leistungen erhöhen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege

 

Zum Vergleich können Sie unsere Leistungsübersichten zu den jeweiligen Pflegegraden heran ziehen.

Wichtig: Die Leistungen Ihrer Pflegekasse in Bezug auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ändern sich nicht, wenn der Pflegegrad steigt.

Über den Autor

Florian Specht ist Rechtsanwalt und Pflegealltagsbegleiter. Vor seinem Studium hat er ein Jahr in der Pflege gearbeitet. Die Idee zu Pflegewächter ist ihm gekommen, als seine Oma pflegebedürftig geworden ist. „Da habe ich gemerkt, wie belastend das Thema Pflege sein kann.“ Das muss es nicht. Mit Pflegewächter lösen wir das Bürokratiechaos in der Pflege und packen dabei mit an.

Florian Specht