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7 wichtige Hinweise für den Begutachtungstermin

Nach der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei einem Widerspruch erfolgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit.

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich die Pflegekasse später allein nach dieser Einschätzung der Gutachter. Für die Bewilligung eines Pflegegrades sollten Sie sich daher gut auf den Begutachtungstermin vorbereiten.

Auf Grundlage unserer Erfahrung aus der Einstufung in einen Pflegegrad zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Begutachtung achten müssen.

Für die Begutachtung wünschen wir viel Erfolg!

Begutachtungstermin – So bereitest du dich vor

Tipp 1: Beherrschen Sie die Einstufungskriterien

Eine Vorbereitung auf die Begutachtung können Sie mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Gutachten vornehmen. Die Prüfungsfragen dort sind identisch mit denen des Gutachters. Damit bekommen Sie einen sehr guten Eindruck vom Ablauf der Prüfung.

Unser Pflegegrad-Gutachten können Sie als Stütze mit in die Begutachtung nehmen. So haben Sie im Termin etwas „an der Hand“. Je genauer Sie die Einstufungskriterien kennen, desto besser können Sie dem Gutachter Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der pflegebedürftigen Person aufzeigen.



Berechnen Sie, was Ihnen zusteht.

Um eine eigene Einschätzung zu bekommen, empfehlen wir als erstes unser kostenloses
Pflegegrad Gutachten.

Zum Pflegegrad Gutachten



Tipp 2: Halten Sie alle relevanten Informationen bereit

Halten Sie bei der Begutachtung pflegerelevante Dokumente bereit, auf die Sie den Pflegebedarf stützen und die Sie dem Gutachter in Kopie mitgeben.

Solche Dokumente sind etwa:

  • Medikamentenplan,
  • aktuelle Arzt- oder Entlassungsberichte,
  • eine Auflistung mit genutzten Hilfsmitteln (Inkontinenzartikel, Gehilfen, Rollator, Schnabeltasse …),
  • Ihren Schwerbehindertenausweis,
  • Liste aller Ärzte sowie von Operationen/Behandlungen in der letzten Zeit,
  • sowie Notizen über die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und den Unterstützungsbedarf im Alltag.

Zeigen Sie dem Gutachter in der Begutachtung alle Hilfsmittel, die für die Pflege notwendig sind, damit dieser einen Eindruck von der tatsächlichen und täglichen Pflege hat und Ihre Situation erfassen kann.


Tipp 3: Stellen Sie einen typische Pflegesituation dar

Im Moment der Begutachtung versuchen pflegebedürftige Menschen häufig, besonders gut abzuschneiden und ihre Lage positiver darzustellen, als sie wirklich ist. So erhalten Sie keine gerechte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Beschreiben Sie dem Gutachter einen ganz normalen Tag und alle notwendigen Unterstützungen, die geleistet werden müssen. Im Gespräch versucht der Gutachter dann häufig, Einschränkungen der Selbstständigkeit zu kontrollieren, indem er die pflegebedürftige Person z.B. bittet Treppen zu steigen, aus dem Bett aufzustehen oder kognitiv schwere Fragen stellt. Als Angehöriger sollten Sie hier – außer bei gefahrträchtigen Handlungen – nicht eingreifen und die pflegebedürftige Person nicht unterstützen. Auch wenn es so zu beschämenden Umständen kommt, nur so wird ein Hilfsbedarf wirklich sichtbar.


Tipp 4: Sprechen Sie als Angehöriger mit dem Gutachter auch allein

Weil eine demenzkranke Person ihre Fähigkeiten häufig falsch einschätzt, erhält auch der Gutachter einen verzerrten Eindruck über diese Fähigkeiten.

Im Beisein der pflegebedürftigen Person werden auch schambehaftete Themen, wie psychische Erkrankungen oder Inkontinenz, häufig nur oberflächlich abgehandelt oder von der pflegebedürftigen Person verneint.

Stellen Sie eine überhöhte Selbsteinschätzung in einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter richtig. Ein solches klärendes Gespräch steht Ihnen zu. Korrigieren Sie dabei den falschen Eindruck des Gutachters und erklären Sie, welche pflegerische Unterstützung Sie leisten. Auch wenn es schwer fällt, antworten Sie ehrlich auf peinliche Fragen.


Tipp 5: Beachten Sie Fragen zur Verschlechterung des Gesundheitszustands

Durch unsere Erfahrung in der Widerspruchsbegründung wissen wir, dass die Gutachter sich gerne danach erkundigen, ob „in letzter Zeit“ eine Verschlechterung des Gesundheitszustands stattgefunden hat.

Auch wenn Sie intuitiv sofort mit “Ja” antworten möchten, um eine Pflegebedürftigkeit darzustellen, tuen Sie das nicht. Die Gutachter notieren dann nämlich, dass eine Verschlechterung des Gesundheitszustands erst kürzlich stattgefunden hat. Das hat negative Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch!

Gerade beim Widerspruch gilt: Sie sind mit der letzten Begutachtung unzufrieden. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde der Zustand der Selbstständigkeit nicht korrekt erfasst. Eine Verschlechterung ist nicht erst „seit ein paar Wochen“ eingetreten, sondern liegt bereits seit Antragstellung vor.

Benennen Sie daher klar, dass eine Verschlechterung nicht erst „in den letzten Wochen und Monaten“ stattgefunden hat, sondern überhaupt Grund für Ihren ursprünglichen Antrag war.


Tipp 6: Wurden alle Einschränkungen besprochen?

Eine Begutachtung dauert meist nicht länger als eine Stunde. Für die umfassende Abfrage aller Einstufungskriterien des Pflegegrades hat der Gutachter keine Zeit. Er entscheidet über den Pflegegrad nach seinem Gesamteindruck und greift dabei auf seine Berufserfahrung zurück, anstatt alle Kriterien korrekt und in dem gebührenden Umfang zu ermitteln.

Doch manchmal wird dabei Wesentliches außer Acht gelassen. Nur wenn Sie sich mit den Begutachtungskriterien auskennen (siehe 1. Tipp) können Sie im Verlauf der Begutachtung alle pflegerelevanten Einschränkungen abhaken und kontrollieren, ob diese beobachtet bzw. angesprochen wurden.

Werfen Sie einen Blick auf unser Pflegegrad-Gutachten, auf dem alle Einschränkungen der Selbstständigkeit vermerkt sind. Wurden all diese Bereiche angesprochen? Wenn nicht, weisen Sie den Gutachter konkret darauf hin.





Tipp 7: Nehmen Sie sich Zeit für den Begutachtungstermin

Die Gutachter der Pflegekassen vergeben teilweise sehr kurzfristig ihre Termine und geben dabei keine genaue Uhrzeit, sondern nur einen Zeitkorridor an, an dem Sie eintreffen werden. Es kann passieren, dass der Gutachter dann sogar viel früher als angemeldet bei Ihnen erscheint.

Planen Sie für den Termin der Begutachtung eine Stunde vorher und eine Stunde nachher zusätzlich ein, um die Begleitung in jedem Fall gewährleisten zu können. Damit die Begutachtung gelingt, sollten Sie die pflegebedürftige Person nicht allein mit dem Gutachter lassen.

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