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Ambulanter Pflegedienst: Eine Lösung für Pflegebedürftige 

Ein ambulanter Pflegedienst ist für viele Pflegebedürftige eine gute Alternative zur stationären Pflege, insbesondere dann, wenn sie es bevorzugen, in ihrer gewohnten und vertrauten Umgebung zu bleiben. Der ambulante Pflegedienst kommt direkt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt sie oder ihre Angehörigen dort, wo Hilfe am meisten benötigt wird. Dies kann sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche Aufgaben umfassen. Es gibt eine Vielzahl an Dienstleistern im Bereich der Pflegedienste, darunter sowohl private Unternehmen als auch Angebote von Wohlfahrtsverbänden.


Pflegebedürftig: Wie ein ambulanter Pflegedienst mit häuslicher Pflege helfen kann

Für pflegebedürftige Menschen bieten ambulante Pflegedienste eine Reihe von Vorteilen. Einer der wichtigsten ist die Möglichkeit, in der eigenen, vertrauten Umgebung bleiben zu können. Das kann emotionalen Stress, der beispielsweise mit einem Umzug in ein Pflegeheim einhergehen könnte, ersparen. Darüber hinaus ermöglichen ambulante Pflegedienste auch pflegenden Angehörigen, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Pflegedienste vor Ort bieten Entlastung, indem sie pflegerische Aufgaben übernehmen und so dafür sorgen, dass die Angehörigen sich auch auf andere Aspekte ihres Lebens konzentrieren können.


Diese Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst 

Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten übernehmen verschieden Aufgaben im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Das Leistungsangebot von Pflegediensten kann unterschiedlich ausfallen. Häufig enthält es aber körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfe im Haushalt/bei der Haushaltsführung, Beratung der Pflegebedürftigen und die häusliche Krankenpflege. Manche Pflegedienste bieten außerdem Betreuungsleistungen an, wie Spaziergänge mit der pflegebedürftigen Person oder das Vorlesen von Büchern. Darüber hinaus kann der Pflegedienst außerdem Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege übernehmen. Der Pflegedienst kann mehrmals täglich oder auch nur ein- oder zweimal in der Woche kommen. 


Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige bei der Körperpflege, etwa beim An- und Auskleiden, beim Waschen und beim Toilettengang.


Hilfe bei der Haushaltsführung

Mitarbeitende des Pflegedienstes können bei der Haushaltsführung unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel das Kochen, Putzen, Einkaufen und Abwaschen.


Häusliche Krankenpflege

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) übernimmt ein ambulanter Pflegedienst auch medizinische Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Medikamentenvergabe oder das Anlegen von Verbänden.


Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Neben der körperlichen Pflege bietet ein ambulanter Pflegedienst auch betreuende Maßnahmen an. Dies beinhaltet zum Beispiel die Begleitung zu Arztterminen oder die Freizeitgestaltung. Ein wesentlicher Bestandteil der Pflege ist auch die Unterstützung bei der Mobilität. Pflegekräfte helfen pflegebedürftigen Menschen dabei, mobil zu bleiben, beispielsweise durch Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und Treppensteigen.


Beratung der Pflegebedürftigen & ihrer Angehörigen

Der Pflegedienst kann außerdem eine beratende Funktion ausüben. Dies beinhaltet zum Beispiel die Beratung zur Pflegeeinstufung oder zu kostenfreien Kursen. 


Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben, können jährlich Zuschüsse in Höhe von 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612 Euro für Verhinderungspflege beziehen. Dieses Geld kann zur (Teil-) Finanzierung des Pflegedienstes eingesetzt werden, wenn die pflegenden Angehörigen zeitweilig verhindert sind. Alles weitere zu diesem Thema finden Sie in diesem Artikel.


Ambulanter Pflegedienst: Kosten und Finanzierung

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst variieren je nach individuellem Pflegebedarf. Mit einem festgestellten Pflegegrad zwischen 1 und 5, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Bei pflegebedürftigen Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben, fällt der ambulante Pflegedienst unter die Pflegesachleistungen. Die Höhe des Betrags, den die Pflegekasse für die Pflegesachleistungen bezahlt, ist abhängig vom Pflegegrad. Je Höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen zu. Bei Pflegegrad 2 sind das zum Beispiel bis zu 761 Euro im Monat, bei Pflegegrad 5 sogar 2.200 Euro monatlich (stand 01.2024).

Pflegedienste, die einen Rahmenvertrag mit der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen haben, können für alle Leistungen eingesetzt werden und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Welche Pflegedienste dazu zählen, erfahren Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Zudem besteht ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, Verhinderungs-, Tages- oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Wenn die/der pflegende Angehörige zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege.

Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können allerdings einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat erhalten. Von diesem Geld kann ein Pflegedienst oder ein zertifizierter Alltagshelfer, der bei der Haushaltsführung hilft und/oder Betreuungsmaßnahmen wie Spaziergänge durchführt, bezahlt werden. Dafür muss die pflegebedürftige Person allerdings zunächst in Vorkasse gehen. Die Rechnung kann dann bei der Pflegekasse eingereicht werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Hierfür muss der Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung unterzeichnen. 

Tipp: Vor Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes sollte ein Pflegevertrag abgeschlossen werden. In diesem werden die Leistungen des Pflegedienstes, die Kosten und die Zahlungsmodalitäten geregelt.


Wie finde ich einen guten Pflegedienst für die Pflege zu Hause? – 5 Schritte zum passenden Pflegedienst

1) Identifizieren Sie zunächst den genauen Unterstützungsbedarf und entscheiden Sie, ob einige Tätigkeiten von Angehörigen übernommen werden können. Wenn dem so ist, entscheiden Sie, welche Aufgaben der Pflegedienst und welche die Angehörigen übernehmen sollen. Soll der Pflegedienst eher pflegerische, betreuerische und/oder hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen?


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2) Fragen Sie bei der Pflegekasse nach einer Liste von Pflegediensten in der näheren Umgebung und sehen Sie sich die vorgeschlagenen Dienstleister genau an. Es ist wichtig, dass der ausgewählte Dienstleister alle benötigten Dienste anbietet oder notfalls vermitteln kann. Bringen Sie in Erfahrung, ob der gewünschte Pflegedienst einen Versorgungs- und Vergütungsvertrag für alle Pflegegrade hat. Sollte der Pflegedienst dies nicht haben, muss sich die pflegebedürftige Person bei einer höheren Pflegegrad-Einstufung möglicherweise einen neuen Pflegedienst suchen.

Außerdem ist auch wichtig, dass der Pflegedienst Behandlungspflege anbieten darf, wenn sie ihn für ebendiese engagieren möchten. Legen Sie fest, welche Erwartungen Sie an das Pflegepersonal haben (Anwesenheiten, gleichbleibende Bezugspersonen, Qualifizierung der Mitarbeitenden, etc.) und fragen Sie im Anschluss die Pflegedienste, ob sie Ihre Anforderungen erfüllen können.

3) Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für Ihre spezifischen Leistungen erstellen. Von dem Voranschlag ausgehend, können Sie einschätzen, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen oder ob die/der Pflegebedürftige etwas dazuzahlen muss.

4) Schließen Sie einen schriftlichen Pflegevertrag. In diesem sollte genau festgelegt sein, welche Dienstleistungen der Pflegedienst wann, wie oft und zu welchem Preis erbringen muss. Stellen Sie sicher, dass auch mündliche Vereinbarungen im Pflegevertrag festgehalten sind. Nach Vertragsabschluss sollte Ihnen der Pflegedienst unverzüglich eine Kopie des unterzeichneten Vertrages aushändigen. Im Falle eines Ausfalls von pflegenden Angehörigen/anderen Pflegepersonen, sollte der Leistungsumfang des Pflegedienstes jederzeit veränderbar sein. 

5) Treten Probleme bei der Pflege auf, teilen Sie dies dem Pflegedienst mit. Häufig hilft ein Gespräch bereits um Probleme zu lösen. Hat der/die Pflegebedürftige das Vertrauen in den bestellten Pflegedienst dennoch verloren, kann sie/er den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.


Ambulante Pflege nach Krankenhausaufenthalt (ohne Pflegegrad)

Wenn Menschen, beispielsweise nach einer Operation oder aufgrund von schwerer Krankheit temporär Pflege benötigen und ihr Krankenhausaufenthalt durch häusliche Pflege verkürzt oder sogar vermieden werden kann, haben sie Anspruch auf bis zu vier Wochen häusliche Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege). Ist im Haushalt ein Kind vorhanden, welches zu Beginn der Leistung jünger als zwölf Jahre ist oder eine Behinderung hat und auf Assistenz angewiesen ist, kann die Haushaltshilfe auf einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden.

Diese Pflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Hierbei übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der Anspruch gilt auch, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist. Voraussetzung für die häusliche Pflege ist allerdings, dass im Haushalt keine Person lebt, die die Pflege im erforderlichen Umfang übernehmen kann. Diese Leistung der Krankenkasse ermöglicht die Pflege einer Person, die im Sinne der Pflegeversicherung nicht pflegebedürftig ist, aber dennoch für einen gewissen Zeitraum Pflege benötigt.

Tipp: Wenn diese Leistungen nicht genügen, kann es einen Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Jahr geben. Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Aufwendungen für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einer jährlichen Summe von 1.774 Euro. Bedingung hierfür ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 gemäß des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgestellt wird.


Fazit: Ein ambulanter Pflegedienst als wichtige Unterstützung im Alltag

Ambulante Pflegedienste spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien. Sie ermöglichen es, dass die Pflege in der gewohnten Umgebung stattfinden kann und leisten dabei sowohl pflegerische, als auch hauswirtschaftliche und betreuende Aufgaben. Mit den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes können pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen, vertrauten Umgebung bleiben und erhalten dabei die Unterstützung und Hilfe, die sie benötigen. Der ambulante Pflegedienst unterstützt bei der Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Personen und ist somit eine Entlastung für andere Pflegebersonen. Je nach Pflegegrad tragen die Pflegekassen einen Teil der Kosten dafür. Häufig ist es also bei Pflege daheim sinnvoll, die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. 

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