Kombinationsleistung in der Pflege


In Deutschland spielt die Kombinationsleistung eine wichtige Rolle in der Pflege von Menschen. Es handelt sich um eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die es ermöglicht, individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen einzugehen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Kombinationsleistungen in der Pflege, deren Berechnung und Beantragung.



Was sind Kombinationsleistungen?

Die Kombinationsleistung ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die es ermöglicht, sowohl ambulante Pflegedienste als auch die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen finanziell abzudecken. In Deutschland sind Kombinationsleistungen gesetzlich im SGB XI § 38 verankert.

Kombinationsleistungen bieten die Möglichkeit, die Leistungen der Pflegeversicherung individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und deren Pflegesituation anzupassen. Durch das Kombinieren von Pflegegeld, das zur Finanzierung der häuslichen Pflege eingesetzt werden kann und Pflegesachleistungen, wie die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, kann der monatliche Höchstbetrag, der abhängig vom Pflegegrad ist, optimal ausgeschöpft werden und Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld oder -sachleistungen entscheiden. Kombinationsleistungen bieten somit Flexibilität und finanzielle Sicherheit für die Pflegesituation.


Voraussetzungen für Kombinationsleistungen

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2, da Personen mit Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen oder Pflegegeld beziehen können.
  • Sie werden zuhause gepflegt.
  • Die Pflegesachleistungen, die Sie beantragen, schöpfen nicht das gesamte Budget, das je nach Pflegegrad variiert, aus.


Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie oder Ihre Bevollmächtigten formlos einen Antrag auf Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse stellen.




So berechnen Sie die Höhe Ihrer Kombinationsleistung

Die Höhe der Kombinationsleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad und der prozentualen Aufteilung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Je nachdem, wie viel Sachleistung in Anspruch genommen wird, variiert der Anteil des Pflegegeldes. Wird beispielsweise die Hälfte der Sachleistung in Anspruch genommen, erhält die pflegebedürftige Person auch 50 Prozent des Pflegegeldes.

Die Berechnung der Kombinationsleistung hängt von den jeweiligen Pflegegraden und den zugehörigen Beträgen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab. Hier einige Beispiele:

  • Pflegegrad 2: Pflegegeld in Höhe von 316 Euro / Monat, Pflegesachleistung bis zu 724 Euro / Monat
  • Pflegegrad 3: Pflegegeld in Höhe von 545 Euro / Monat, Pflegesachleistung bis zu 1.363 Euro / Monat
  • Pflegegrad 4: Pflegegeld in Höhe von 728 Euro / Monat, Pflegesachleistung bis zu 1.693 Euro / Monat
  • Pflegegrad 5: Pflegegeld in Höhe von 901 Euro / Monat, Pflegesachleistung bis zu 2.095 Euro / Monat

Wenn Sie den Betrag für Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 € (im Pflegegrad 4) nicht komplett verbrauchen, sondern z.B. nur 70 % davon nutzen, dann müssen Sie auf die restlichen 30 % Ihrer Leistungen nicht verzichten. Sie können diese vom Pflegegeld (also in diesem Fall 30 % von 728 €) auszahlen lassen. Der Anteil, den Sie von den Pfelgesachleistungen beziehen, wird also prozentual vom Pflegegeld abgezogen.


Fazit: Kombinationsleistung für individuelle Pflegebedürfnisse

Kombinationsleistungen in der Pflege bieten eine flexible und anpassungsfähige Möglichkeit, die Pflege von Personen mit mindestens Pflegegrad 2 in Deutschland zu gestalten. Sie ermöglichen die optimale Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden. Zudem entlasten sie pflegende Angehörige, indem sie eine individuelle Kombination aus häuslicher Pflege und professioneller Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ermöglichen. Die rechtzeitige Antragstellung und die Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Fristen sind dabei wichtige Aspekte, um von den Vorteilen der Kombinationsleistung profitieren zu können.


Häufige Fragen zur Kombinationsleistung in der Pflege


Kann ich Kombinationsleistungen auch rückwirkend beantragen?

In der Regel können Kombinationsleistungen nicht rückwirkend beantragt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?

Bei einer Veränderung des Pflegebedarfs kann eine erneute Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF erfolgen, um den Pflegegrad anzupassen. Infolgedessen kann sich auch die Höhe des Anspruchs an Pflegesachleistungen und Pflegegeld und somit der Kombinationsleistungen ändern.


Wie wirkt sich die Kombination von Leistungen auf die Qualität der Pflege aus?

Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Pflegesituation und kann dazu beitragen, die Qualität der Pflege zu erhöhen, indem die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person optimal berücksichtigt werden.

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