Pflegegrad-Widerspruch einreichen und höheren Pflegegrad erhalten

Erhalte für dich und deine Liebsten die Unterstützung, die euch wirklich zusteht – einfach, sicher und mit besten Erfolgschancen

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So einfach funktioniert der Pflegegrad-Widerspruch

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Pflegegrad 4 erreicht+5.436€ pro Jahr
"Dank Pflegewächter wurde meine Frau von Pflegegrad 2 auf 4 hochgestuft. Das Widerspruchsschreiben war überzeugend, und die ganze Abwicklung lief reibungslos. Ich kann euch nur weiterempfehlen!"
Jonas Richter
Jonas Richter, für seine Frau
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Wir werden nur dann bezahlt, wenn du Erfolg erhältst

Ein Geben und Nehmen, das auf Gegenseitigkeit beruht: Unser Pflegewächter-Modell ist einfach. Wir werden nur dann bezahlt, wenn du Erfolg hast. Ansonsten ist unsere Unterstützung kostenlos für dich.

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“Wir kämpfen für deinen Pflegegrad

Mit uns bist du der Pflegekasse immer einen Schritt voraus.”

– Rechtsanwalt Maximilian Sauer

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Maximilian Sauer

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Häufige Fragen & Antworten

Welche Unterlagen benötige ich für den Widerspruch?

Für den Widerspruch brauchst du in der Regel den Bescheid deiner Pflegekasse inklusive des Gutachtens (MDK oder Medicproof). Zusätzlich können Arztberichte, Pflegeprotokolle oder andere Nachweise wichtig sein, um deine Pflegesituation nachvollziehbar zu machen.

Die Partneranwälte von Prime fordern das Gutachten direkt bei der Pflegekasse an – du musst dich darum nicht selbst kümmern. Sollten medizinische Unterlagen fehlen, unterstützen wir dich gern dabei, diese zusammenzustellen oder von deiner Ärztin oder deinem Arzt zu organisieren.

Wie läuft der Widerspruch mit Pflegewächter konkret ab?

Nach deiner Online-Anmeldung reichen die Partneranwälte von Prime fristgerecht Widerspruch bei deiner Pflegekasse ein. Gleichzeitig fordern sie Einsicht in deine Akte, insbesondere das Gutachten, das Grundlage für die Entscheidung war.

Anschließend wird das Gutachten geprüft – sowohl juristisch als auch pflegefachlich. Alle relevanten Unterlagen werden ergänzt, und es wird eine individuelle Begründung für deinen Widerspruch erstellt. Du wirst über dein Kundenkonto regelmäßig über den aktuellen Stand informiert. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, bekommst du direkt Bescheid.

Welche Fristen muss ich beim Widerspruch beachten?

Du hast in der Regel einen Monat Zeit ab dem Erhalt des Bescheids, um Widerspruch einzulegen. Fehlt im Bescheid jedoch die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wichtig ist: Erst wenn ein finaler Bescheid vorliegt, kann ein Widerspruch eingelegt werden – nicht bei einem bloßen Anhörungsschreiben.

Die Partneranwälte von Prime prüfen deine Unterlagen sorgfältig und achten darauf, dass keine Frist versäumt wird.

Ist der Widerspruch wirklich kostenlos für mich?

Ja – für dich entstehen keine Kosten, wenn du den gesamten Prozess über uns laufen lässt. Im Erfolgsfall übernimmt die Pflegekasse die Anwaltskosten (§ 63 SGB X). Diese werden direkt durch die Partneranwälte von Prime mit der Kasse abgerechnet.

Nur wenn du den Widerspruch vorzeitig abbrichst oder dich entscheidest, ohne die Unterstützung der Partneranwälte von Prime weiterzumachen, können Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen entstehen. Darüber informieren wir dich selbstverständlich transparent im Vorfeld.

Wie lange dauert es, bis ich eine Entscheidung erhalte?

Die Pflegekasse hat gesetzlich bis zu drei Monate Zeit, um über deinen Widerspruch zu entscheiden. In der Praxis nutzen viele Kassen diese Frist vollständig aus – manche überschreiten sie auch.

Die Partneranwälte von Prime überwachen die Fristen genau und fordern bei Verzögerungen aktiv eine Entscheidung ein. Über dein Kundenkonto bleibst du stets auf dem Laufenden und wirst informiert, sobald es neue Entwicklungen gibt.

Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Wird dein Widerspruch abgelehnt, kannst du in den meisten Fällen innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Die Partneranwälte von Prime prüfen dann, ob in deinem Fall eine Klage sinnvoll ist und übernehmen diese für dich – sofern du bereits im Widerspruchsverfahren begleitet wurdest.

So bleibst du auch im nächsten Schritt nicht allein, sondern bekommst weiterhin professionelle Unterstützung – ohne unnötiges Risiko.

Erhalte ich bei erfolgreichem Widerspruch eine Nachzahlung?

Häufig ja: Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse in vielen Fällen zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, erfährst du, welche Leistungen dir zustehen.

Was ist der Freistellungsanspruch und warum trete ich ihn ab?

Im Erfolgsfall des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse übernommen werden (gesetzlich geregelt in § 63 SGB X).

Diesen Freistellungsanspruch überträgst du an die Partneranwälte, damit diese die Kostenerstattung direkt gegenüber der Pflegekasse geltend machen können. So musst du dich um die Abrechnung nicht selbst kümmern.

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