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Beantworte ein paar Fragen. In 5 Minuten weißt du, ob sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt.
Erhalte für dich und deine Liebsten die Unterstützung, die euch wirklich zusteht – einfach, sicher und mit besten Erfolgschancen
Bekannt aus den Medien

Beantworte ein paar Fragen. In 5 Minuten weißt du, ob sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt.
Wir vermitteln dir einen erfahrenen Anwalt, unterstützen dich von Anfang bis Ende organisatorisch und bereiten deine Angaben auf.
Dein Anwalt übernimmt den Widerspruch für dich – du profitierst von seiner Kompetenz und musst nichts weiter tun.
Sichere dir den Pflegegrad und das Geld, das dir zusteht.











Ein Geben und Nehmen, das auf Gegenseitigkeit beruht: Unser Pflegewächter-Modell ist einfach. Wir werden nur dann bezahlt, wenn du Erfolg hast. Ansonsten ist unsere Unterstützung kostenlos für dich.
Mehr über Kosten erfahren“Wir kämpfen für deinen Pflegegrad
Mit uns bist du der Pflegekasse immer einen Schritt voraus.”
– Rechtsanwalt Maximilian Sauer

Maximilian Sauer
Rechtsanwalt

Michael Friedmann
Rechtsanwalt

Lilli Theis
Rechtsanwältin

Maximilian Sauer
Rechtsanwalt

Michael Friedmann
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Lilli Theis
Rechtsanwältin

Maximilian Sauer
Rechtsanwalt



Für den Widerspruch brauchst du in der Regel den Bescheid deiner Pflegekasse inklusive des Gutachtens (MDK oder Medicproof). Zusätzlich können Arztberichte, Pflegeprotokolle oder andere Nachweise wichtig sein, um deine Pflegesituation nachvollziehbar zu machen.
Die Partneranwälte von Prime fordern das Gutachten direkt bei der Pflegekasse an – du musst dich darum nicht selbst kümmern. Sollten medizinische Unterlagen fehlen, unterstützen wir dich gern dabei, diese zusammenzustellen oder von deiner Ärztin oder deinem Arzt zu organisieren.
Nach deiner Online-Anmeldung reichen die Partneranwälte von Prime fristgerecht Widerspruch bei deiner Pflegekasse ein. Gleichzeitig fordern sie Einsicht in deine Akte, insbesondere das Gutachten, das Grundlage für die Entscheidung war.
Anschließend wird das Gutachten geprüft – sowohl juristisch als auch pflegefachlich. Alle relevanten Unterlagen werden ergänzt, und es wird eine individuelle Begründung für deinen Widerspruch erstellt. Du wirst über dein Kundenkonto regelmäßig über den aktuellen Stand informiert. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, bekommst du direkt Bescheid.
Du hast in der Regel einen Monat Zeit ab dem Erhalt des Bescheids, um Widerspruch einzulegen. Fehlt im Bescheid jedoch die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wichtig ist: Erst wenn ein finaler Bescheid vorliegt, kann ein Widerspruch eingelegt werden – nicht bei einem bloßen Anhörungsschreiben.
Die Partneranwälte von Prime prüfen deine Unterlagen sorgfältig und achten darauf, dass keine Frist versäumt wird.
Ja – für dich entstehen keine Kosten, wenn du den gesamten Prozess über uns laufen lässt. Im Erfolgsfall übernimmt die Pflegekasse die Anwaltskosten (§ 63 SGB X). Diese werden direkt durch die Partneranwälte von Prime mit der Kasse abgerechnet.
Nur wenn du den Widerspruch vorzeitig abbrichst oder dich entscheidest, ohne die Unterstützung der Partneranwälte von Prime weiterzumachen, können Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen entstehen. Darüber informieren wir dich selbstverständlich transparent im Vorfeld.
Die Pflegekasse hat gesetzlich bis zu drei Monate Zeit, um über deinen Widerspruch zu entscheiden. In der Praxis nutzen viele Kassen diese Frist vollständig aus – manche überschreiten sie auch.
Die Partneranwälte von Prime überwachen die Fristen genau und fordern bei Verzögerungen aktiv eine Entscheidung ein. Über dein Kundenkonto bleibst du stets auf dem Laufenden und wirst informiert, sobald es neue Entwicklungen gibt.
Wird dein Widerspruch abgelehnt, kannst du in den meisten Fällen innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Die Partneranwälte von Prime prüfen dann, ob in deinem Fall eine Klage sinnvoll ist und übernehmen diese für dich – sofern du bereits im Widerspruchsverfahren begleitet wurdest.
So bleibst du auch im nächsten Schritt nicht allein, sondern bekommst weiterhin professionelle Unterstützung – ohne unnötiges Risiko.
Häufig ja: Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse in vielen Fällen zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.
Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, erfährst du, welche Leistungen dir zustehen.
Im Erfolgsfall des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Pflegekasse übernommen werden (gesetzlich geregelt in § 63 SGB X).
Diesen Freistellungsanspruch überträgst du an die Partneranwälte, damit diese die Kostenerstattung direkt gegenüber der Pflegekasse geltend machen können. So musst du dich um die Abrechnung nicht selbst kümmern.
* außer bei vorzeitigem Abbruch oder falschen Angaben
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