Ist Ihr Widerspruch nicht erfolgreich bzw. bringt er nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids bei Gericht eingehen.
Die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht.
Lief Ihr Widerspruch über Pflegewächter, erhalten Sie zur Möglichkeit, eine Klage einzureichen, eine gesonderte E-Mail sowie Informationen in Ihrem Nutzerkonto. Dort können Sie sich dann für das Einlegen der Klage entscheiden.
Sind Sie noch kein Pflegewächter-Kunde und möchten trotzdem Klage einreichen? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
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