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Was kann ich tun, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist?

Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, bzw. bringt nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.


Wurde Ihr Pflegegrad falsch berechnet?

Über uns können Sie ohne Anwaltskostenrisiko Widerspruch einlegen.

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