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Muss ich einen Widerspruch begründen?

Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Aber ein Widerspruch ohne Begründung wird in der Regel keinen Erfolg haben. 

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Zusätzlich müssen daher Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse benannt werden. Diese Fehler zu finden, darauf sind unsere Partneranwälte spezialisiert und helfen Ihnen gern.

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