Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Begründung nicht – ohne sie hat ein Widerspruch aber in aller Regel keinen Erfolg. Der bloße Widerspruch allein liefert der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die zu einer anderen Einschätzung führen könnten. Es müssen also konkrete Fehler in der ursprünglichen Entscheidung benannt werden.
Genau darauf sind die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime spezialisiert: Sie finden diese Fehler und übernehmen die Begründung für Sie.